Heilpraktikerbehandlung

Die Tätigkeit des Heilpraktikers ist in Deutschland ein freier Beruf, das bedeutet, er ist nicht weisungsgebunden, wie zum Beispiel Krankenschwestern. Die Bezeichnung weist darauf hin, daß es sich um keinen Arzt handelt, sondern um jemanden, der die Heilkunde nach deutschem Heilpraktikergesetz von 1939 ausübt. Der Beruf hat zunehmend an Bedeutung gewonnen, zum einen bei Patienten als auch als Beruf selbst. Organisiert sind die Heilpraktiker in Deutschland in verschiedenen Verbänden, die Serviceleistungen, Aus- und Fortbildungen anbieten.

Der Heilpraktiker darf im Rahmen der gesetzlichen Einschränkungen und seiner Fähigkeiten eine Diagnose stellen und die entsprechende Therapie verordnen. Die Fachkenntnisse werden am Ende jeder Ausbildung vom zuständigen Gesundheitsamt überprüft, nicht von der jeweiligen Lehrstätte. Zugelassen wird jeder, der ein ärztliches Attest vorweisen kann, mindestens Hauptschulabschluss hat und mindestens 25 Jahre alt ist. Nach dem Abschluss der Heilpraktiker-Ausbildung darf man seine eigene Praxis führen. Der Beruf gliedert sich in den allgemein praktizierenden Heilpraktiker und den Heilpraktiker, der eine spezielle Zulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie erlangt hat, welcher also nur psychotherapeutisch behandeln darf.

Die Heilverfahren bewegen sich auf verschiedenen Ebenen, von der körperlichen, seelischen, über die geistige bis zur spirituellen Ebene. Verschiedenen Krankheiten, wie zum Beispiel Infektionskrankheiten und Zahnkrankheiten, dürfen von Heilpraktikern nicht behandelt werden. Auch Geburtshilfe darf von ihnen nicht geleistet werden. Außerdem dürfen von Heilpraktikern keine amtlichen Bescheinigungen ausgestellt werden. Wie auch die Ärzte dürfen auch Heilpraktiker keine Heilungsversprechungen machen und keine Ferndiagnosen stellen. Bei der Therapie sind sie an ihre heilkundlichen Behandlungen gebunden, sie dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen und dürfen nicht selbst röntgen. Für einen Heilpraktiker ist es mindestens genauso wichtig zu wissen was er nicht darf, wie das, was er darf. Er ist nämlich verpflichtet, bei Krankheitsfällen, in denen er nicht heilen darf oder kann, den Patienten an einen Arzt zu verweisen. Aus diesem Grund ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Heilpraktikern als auch Psychologen sehr erstrebenswert. Vereinzelt existieren sogar auch schon Gemeinschaftspraxen.

Da der Heilpraktiker der Therapiefreiheit unterliegt, darf er alle Heilverfahren anwenden, die er beherrscht. Ihm stehen also anerkannte, naturheilkundliche oder ganzheitliche Verfahren zur Verfügung. Es gibt verschiedene Zusatzbezeichnungen, die Heilpraktiker führen. So bedeutet die Phytotherapie, also die Pflanzenheilkunde vor allem die Heilung durch Tees, Frischkraut oder Pulver aus Pflanzen. Die Aromatherapie bezeichnet die Behandlung von Körper und Geist durch ätherische Öle. Die Chiropraktik beschreibt das Bearbeiten von Gelenken mit den Händen, um ihre ursprüngliche Beweglichkeit,oder eine bessere wieder herzustellen. Neben der allgemein bekannten Atemtherapie, Physiotherapie oder auch Akupunktur gibt es auch Heilpraktiker, die als Therapie Bioenergetik anwenden oder auch Blutegeltherapie. Behandlungen wie zum Beispiel Autogenes Training oder Hypnose wird wiederum von Heilpraktikern angeboten, die sich im Schwerpunkt Psychotherapie haben ausbilden lassen. Bestimmter Heilverfahren werden sogar durch einige gesetzliche Krankenkassen und von privaten Krankenversicherungen erstattet, falls das nicht der Fall ist, muss der Patient die Kosten selbst tragen.

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