Zahnbehandlung

Der Zahnarzt ist der unbeliebteste Arzt überhaupt. Patienten haben Angst vor der Zahnbehandlung und befürchten schlimmste Schmerzen. Doch die Sorge ist unbegründet. Die moderne Zahnmedizin ist in der Lage, den Patienten schmerzfrei und schonend zu behandeln. Während kariöse Zähne früher noch beim Hufschmied gezogen wurden, ist heute fast immer eine Erhaltung des Zahnes möglich. Um komplizierte Zahnerkrankungen zu verhindern gibt es eine halbjährliche Kontrolluntersuchung. Der Zahnarzt erkennt so rechtzeitig ob sich etwas verändert hat und ob eine Zahnbehandlung notwendig wird. Meist sind nur kleine, kariöse Stellen vorhanden, die schnell wieder behandelt sind. Bei dieser Art der Zahnbehandlung wird die kariöse Stelle mit einem Bohrer entfernt und anschließend wird der Zahn gefüllt. Da die Nerven vorab mit einer lokalen Betäubung ausgeschaltet werden, spürt der Patient keine Schmerzen.

Hin und wieder ist es dennoch notwendig, dass ein Zahn extrahiert werden muss. Doch auch diese Behandlung ist heute nicht mehr schmerzhaft. Verschiedene Betäubungsmittel stehen zur Verfügung, um das Schmerzempfinden gänzlich auszuschalten. Bei besonders langwierigen Behandlungen ist sogar die Gabe einer Vollnarkose möglich. Vorteil hierbei ist es, dass der Patient von der Zahnbehandlung nichts mitbekommt und die Nerven somit geschont werden. Auch bei Kindern denen eine komplizierte Zahnbehandlung bevorsteht, wird öfters auf die Vollnarkose zurück gegriffen.

Im Alter werden oft häufige Besuche beim Zahnarzt notwendig, da die eigenen Zähne an Halt verlieren und womöglich ersetzt werden müssen. Der Zahnarzt ist der erste Ansprechpartner bei der Notwendigkeit von Zahnersatz. Hier wird unterschieden zwischen Zahnimplantaten, Zahnbrücken und Komplettgebissen. Der Zahnarzt erklärt dem Patienten den genauen Behandlungsablauf und ermittelt die genaue Größe des Zahnersatzes. In einem Dentallabor wird dieser angefertigt und an den Zahnarzt geliefert. Dieser passt den Zahnersatz dann im Mund des Patienten an und erklärt die Handhabung. Auch bei einem Komplettgebiss sind noch Zahnarztbesuche notwendig, beispielsweise um den Halt der künstlichen Zähne zu überprüfen.

Die Grunduntersuchung beim Zahnarzt ist für den Patienten kostenfrei. Die Krankenversicherung entlohnt den Zahnarzt gemäß den aktuellen Tarifen. Auch die Behandlung von Karies oder die Extraktion von Zähnen wird von der Kasse übernommen. Bei freiwilligen Zusatzleistungen oder beim Anpassen von Zahnersatz entstehen jedoch Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt werden. Hier wird dann meist über ein externes Rechenzentrum mit dem Patienten direkt abgerechnet. Grundsätzlich gilt, dass die Krankenkasse für alle Zahnbehandlungen aufkommt, die zum Erhalt der Gesundheit notwendig sind. Rein optische Verschönerungen wie zum Beispiel das Zahnbleaching sind vom Patienten selbst zu tragen.