Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein Teil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Sie zählt zu den so genannten “fünf Säulen” der sozialen Sicherung, zusammen mit der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Durch die Sozialversicherungen sollen allgemeine Lebensrisiken abgesichert werden. Die Pflegeversicherung besteht seit 1995 und ist somit die jüngste “Säule” der Sozialversicherung.

Wie bei anderen Sozialversicherungen auch, handelt es sich bei der Pflegeversicherung um eine Pflichtversicherung. Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Dadurch wird zum einen eine fast vollständige Deckung in der Bevölkerung erreicht. Durch die Koppelung setzt sich zum anderen auch die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Versicherung im Bereich der Pflegeversicherung fort. Es handelt sich um eine umlagefinanzierte Versicherung, das heißt, die gezahlten Beiträge werden jeweils für den aktuellen, nicht für einen eventuellen späteren Bedarf verwendet. Dies ist einer der Gründe, warum Kinderlose einen etwas höheren Beitrag zahlen müssen, als Personen mit Kindern. Die Kinder von heute sind die potentiellen Beitragszahler von morgen.

Leistungen der Pflegeversicherung werden durch die Pflegekassen gewährt, die den Krankenkassen angegliedert, aber grundsätzlich eigenständig sind. Die Leistungen lassen sich in Sachleistungen und Geldleistungen einteilen. Es ist aber auch eine Kombination beider Leistungsarten möglich. Der Begriff “Sachleistungen” ist missverständlich, es handelt sich nicht um die Zurverfügungstellung von Gegenständen, sondern vor allem um Betreuungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen werden gesondert geregelt, fallen aber grundsätzlich unter die Geldleistungen. Geldleistungen erhalten die betroffenen Personen außerdem, um etwa den Unterhalt in einem Heim zu finanzieren. Allerdings wird durch die Leistungen der Pflegekasse normalerweise nur ein Teil der Kosten abgedeckt, so dass der Rest der Kosten von den Pflegebedürftigen selbst aufgebracht werden muss. Geldleistungen können aber auch dann bezogen werden, wenn die Pflege durch Familienangehörige erfolgt. Dadurch will der Gesetzgeber einen Anreiz für häusliche Pflege schaffen, weil damit insgesamt für den Staat Kosten eingespart werden können. Entsprechend gilt auch ansonsten der Grundsatz “ambulant vor stationär”. Auch Leistungen der Prävention und Rehabilitation sind vorrangig gegenüber Pflegeleistungen.

Die Höhe der zu beziehenden Leistungen der Pflegeversicherung orientiert sich an so genannten Pflegestufen. Die Einstufung der Betroffenen erfolgt anhand ihres Pflegebedarfes. Dieser wird in Minuten gemessen und anhand eines ärztlichen Gutachtens nachgewiesen. Es gibt im Prinzip vier Pflegestufen, wobei die Stufe Null nicht zum Erhalt von Leistungen berechtigt und insofern in der Praxis keine Rolle spielt. Die Pflegestufen eins bis drei entsprechen aufsteigend erheblicher, schwerer und schwerster Pflegebedürftigkeit. Wird die Mindestgrenze der Pflegestufe drei weit überschritten, kann eine Härtefallregelung zum Tragen kommen, durch die der Pflegebedürftige zusätzliche Leistungen erhält.