Arztkosten

Zu den Arztkosten werden neben den Honoraren für Ärzte und Pflegekräfte, auch die Kosten medizinischer Behandlungen und für alle Heilmittel gerechnet. Krankenversicherungen bezahlen die Rechnung dafür nur dann für ihre Mitglieder, wenn sie im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Alle zusätzlich in Anspruch genommenen Behandlungen müssen vom Patienten selbst übernommen werden. Hierzulande gibt es eine gesetzlich festgelegte Krankenversicherungspflicht, obwohl es nach wie vor Menschen ohne eine solche Absicherung gibt. Dabei können Patienten zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer der privaten Kassen wählen. Unterschiede für den Versicherten ergeben sich dabei im Umfang der Leistungen und in der Beitragshöhe der monatlichen Prämien. Während die Abrechnung durch die gesetzlichen Versicherer direkt mit den Ärzten erfolgt, müssen sich Kunden einer Privatversicherung selbst um die Abwicklung bemühen.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass privat Krankenversicherte das Geld für eine Behandlung aus eigener Tasche vor finanzieren müssen. Das stimmt jedoch nicht ganz, denn die Arztrechnungen sollen regelmäßig mit einer Frist von vier Wochen bezahlt werden. Liegt die Rechnung der Kasse aber sofort vor, dann zahlt sie meistens innerhalb von zwei Wochen das Geld auf das Konto des Versicherungsnehmers. Dieser kann dann die Rechnung des Arztes und für die Medikamente rechtzeitig begleichen. Krankenhäuser machen ihre Kosten dagegen direkt bei den Kassen geltend, so dass Patienten sich darum nicht selbst kümmern müssen.

Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, können mit einer der zahlreichen Zusatzversicherungen abgesichert werden. Mitglieder privater Versicherer können den Leistungsumfang im Rahmen von Paketlösungen häufig je nach Bedarf zusammenstellen. Eine Kosten-Nutzen-Abwägung im Rahmen angebotener Wahltarife ist aufgrund häufiger Fehleinschätzungen der Behandlungskosten für Laien schwer durchführbar.

Kosten für Leistungen, die von den Kassen nicht übernommen werden, variieren von Arzt zu Arzt. Dazu gehören beispielsweise die Preise für das Augenlasern, um eine künstliche Befruchtung zu realisieren oder für eine kieferorthopädische Behandlung. Deshalb sollten Patienten vor der Inanspruchnahme derartiger Leistungen durchaus die Preise vergleichen. Ersparnisse von bis zu 40% können dabei erzielt werden. Die Aufstellung eines Behandlungsplans und einer Kostenvoranschlags ist nicht nur für privat finanzierte Eingriffe nützlich, viele Versicherer empfehlen diese Vorgehen ebenfalls. Zwei Jahre nachdem die Rechnung von dem Arzt ausgestellt wurde, verjährt sie. Arztbesuche im europäischen Ausland müssen von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen werden. Handelt es sich jedoch um einen Krankenhausaufenthalt, muss die Krankenkasse allerdings vorher zustimmen.

Steuerlich werden Arztkosten als außergewöhnliche Belastung eingestuft, insofern sie nicht von einer Krankenversicherung übernommen wurden. Geltend gemacht werden können derartige finanzielle Belastungen in der Arbeitnehmerveranlagung. Dabei werden zudem der Familienstand, die Anzahl der Kinder und die Höhe des Einkommens berücksichtigt. Dem Finanzamt müssen dafür sowohl die Rechnung als auch das Rezept vorliegen. Nach dem Erreichen der Höchstgrenze können Zuzahlungen, die Praxisgebühr aber auch Fahrtkosten steuerlich geltend gemacht werden.