Wertgegenstände

Kreditkarten und Sparbücher, Wertpapiere, aber auch Urkunden jeglicher Art. Schmucksachen, Silber, Gold und Platin sowie wertvolle Briefmarken- oder Münzensammlungen, Kunstwerke und Antiquitäten zählen ebenso zu den Wertgegenständen. Übersteigt der Wert der Wertgegenstände einen bestimmten Betrag, ist eine vorgeschriebene Aufbewahrung zum Beispiel in einem Tresor erforderlich.

Die meisten Versicherungen versichern Wertsachen bis zur Höhe von 20% der Versicherungssumme. Übersteigt der Wert Ihrer Kunstgegenstände oder Schmucksachen diese Summe, so können Sie die Versicherungssumme entsprechend erhöhen. Überschreiten die Wertsachen aber im Einzelnen bestimmte Beträge, so wird eine besondere Aufbewahrung vorgeschrieben. Nicht jeder Tresor oder Safe aber entspricht einer fachgerechten Sicherung.

So sind Gewicht, Sicherung, Montage und Befestigung eines Stahlschranks oder Tresors für die Versicherung ausschlaggebend. Ein Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Auflagen genau befolgt werden. Oft denken Versicherte, eine Alarmanlage, ein Bewegungsmelder oder Einbruch hemmende Rollläden reichen aus. Diese Maßnahmen können einen Einbruch zwar verzögern, sind aber zur verlässlichen Sicherung von Wertsachen nicht ausreichend. Im Zweifelsfall muss der Versicherte nachweisen, dass die Wertgegenstände gemäß des Versicherungsvertrags aufbewahrt wurden. Aufzeichnungen, Fotos und Dokumentationen sind hilfreich. Dennoch reichen sie oft nicht aus. Der Wert eines Gegenstandes kann laut Versicherung nur festgestellt werden, wenn Rechnung und Kaufdatum noch vorliegen oder aber die Schätzung eines Gutachters den Wert exakt beziffert. Zeugen, die die Wertgegenstände gut kennen, sind im Zweifelsfall ebenso von großem Wert.

Leider handeln viele Versicherte nachlässig und unvorsichtig. Sie können damit sogar ihren Versicherungsschutz riskieren. Manche Wertsachen laden förmlich zum Diebstahl ein. Wie oft liegen wertvolle Notebooks, iPods und Digitalkameras offen im Auto. Häufig ist ihr Wert sogar höher als der des Wagens. Wer dies vermeiden will, sollte auch trotz Versicherung immer Vorsicht walten lassen. Ein vernünftiges Verhalten ist der beste Schutz.

Neuerdings gibt es sogar Autosafes, spezielle Lösungen für die Aufbewahrung von Wertgegenständen im Fahrzeug. Auch hier gilt: Befestigungsart und Montage sind wichtig, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Die Entschädigungsgrenzen sind nämlich immer geringer als angenommen. Für einen ersten Eindruck seien hier die Richtwerte des Versicherungsverbandes genannt. Demnach ist Bargeld lediglich bis zu 363 Euro versichert, Sparbücher und Wertpapiere bis zu 1.817 Euro. Schmuck ist selbst bei Aufbewahrung im Safe nur bis zu 7.994 Euro abgesichert. Liegt er nicht im Safe, zahlt die Versicherung im Versicherungsfall maximal 2.180 Euro. Je nach Sicherheitskategorie des Tresors oder Safes können sich diese Beträge dann auf bis zu 58.138 Euro erhöhen. Noch einmal: Die genannten Beträge sind Richtwerte des Versicherungsverbandes, von denen die einzelnen Gesellschaften abweichen können.

Resümee: Für Wertsachen gibt es nur einen sicheren Platz, den von der Versicherung vorgeschriebenen.