Rechtsschutzversicherung

Ungeachtet der Tatsache, dass bereits im Mittelalter, innerhalb von Gilden und Zünften, Strukturen bestanden, welche die Angehörigen vor den Folgen willkürlicher gerichtlicher Angriffe schützen konnten, wurde die Rechtsschutzversicherung nach heutigen Maßstäben in Deutschland erst im Jahre 1952 eingeführt und gehört seitdem zu dem Standardprogramm der großen Versicherungsgesellschaften. Unterteilt in die Bereiche Privat- und Unternehmensrechtsschutz, handelt es sich dabei um eine Versicherung, die Kosten, die im Rahmen eines Rechtsstreites entstehen, unter Berücksichtigung bestimmter Regeln, abdeckt.

Hierzu beinhalten die jeweiligen Verträge entweder unbegrenzte, oder auf Höchstbeträge begrenzte Modelle an, die zudem, abhängig von der Person und der Tätigkeit des Versicherten, auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt sind. Klassischer Rechtsschutz kann insofern vor allem innerhalb der Gebiete Arbeitsrecht, Wohnungs- und Grundstücksrecht, Schadensersatzrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht in Bezug auf Verkehrssachen, Steuerrecht bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, sozialgerichtlichen Fällen, in Bezug auf Ordnungswidrigkeiten und deren Verfolgung sowie bei strafrechtlichen Belangen abgeschlossen werden. Beispiele für Fälle, in denen, bei entsprechender Versicherung, Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann sind somit Kündigung durch den Arbeitgeber, unerfüllte Gehaltsforderungen oder Verletzungen der Zeugnispflicht, Eigenbedarfsklagen im Mietrecht, sowie Streitigkeiten über Mieterhöhungen oder Mietkürzungen, Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen, Klagen gegen Teile eines Steuerbescheides, Auseinandersetzungen in Bezug auf Erteilung oder Entzug des Führerscheines, Verkehrssachen und im Rahmen bestimmter Sonderversicherungen auch Beratungsleistungen durch Anwälte und Kosten im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches oder der Beteiligung an einem Verfahren als Nebenkläger.

Verschiedene Kostenquellen werden durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt, im Falle, dass grundsätzlich Versicherungsschutz in Bezug auf einen bestimmten Rechtsstreit besteht. Im Einzelnen sind dies die Rechtsanwaltsgebühren des frei wählbaren Anwaltes und die Gerichtskosten, weiterhin entstehende Zeugengelder und Honorare für Sachverständige, sowie Kosten der gegnerischen Partei. Strafkautionen können je nach Versicherungsbedingungen ebenfalls deckungsfähig sein. Grundsätzlich gilt, dass nach Abschluss der Versicherung der eigentliche Schutz erst nach Ablauf von drei Monaten einsetzt. Weiterhin darf der jeweilige Rechtsstreit zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht absehbar gewesen sein.

Der Versicherte muss hierzu detaillierte Angaben über seine jeweilige Grundsituation machen, um dem Versicherer hierdurch die Möglichkeit zu geben, einschätzen zu können, wie hoch das Risiko des Versicherten ist, in Rechtsstreitigkeiten zu geraten. Da es sich bei der Rechtsschutzversicherung immer um eine Individualversicherung handelt, sind die Prämien und der Leistungsumfang hier weitgehend von der Person des Versicherungsnehmers abhängig. Eine zwingende Voraussetzung für Ersatzleistungen durch den Versicherer besteht grundsätzlich im Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Hierzu muss der Verstoß gegen bestehende Rechtspflichten erfolgt sein, oder dieser muss zumindest glaubwürdig behauptet werden können. Im Rahmen einer Vorabprüfung stellt der Versicherer dann fest, ob zum einen ausreichend Aussicht auf Erfolg besteht und ob zum anderen eventuell ein schuldhaftes Handeln durch den Versicherungsnehmer vorliegt. Die Deckungszusage erfolgt, wenn der Versicherer davon ausgeht, dass der Rechtsstreit erfolgreich geführt werden kann und darüber hinaus keine Schuld auf der Seite des Versicherten feststellbar ist. Insofern stellt die Prüfung der Versicherung aufgrund einer Deckungsanfrage immer bereits eine erste, qualifizierte Einschätzung der Gesamtsituation dar.

Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherungen sind allerdings nicht alle Arten von Leistungen und alle entstehenden Streitfälle versicherbar. Grundsätzlich gilt, dass der auftretende Rechtsstreit einem im Versicherungsvertrag enthaltenem juristischem Bereich zugeordnet werden können muss. Ist dies nicht der Fall, so besteht keine Deckung. Weitere Ausschlüsse begrenzen den Umfang der Versicherungsleistungen zusätzlich. Hierzu gehören insbesondere Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, sämtliche Klagen und Streitigkeiten in Zusammenhang mit Baumaßnahmen, wie Neubau, Erwerb von Wohnungen und Häusern, oder Umbauten, Klagen vor internationalen Gerichten oder dem Bundesverfassungsgericht, sowie Kosten für aktive Strafverfolgung.