Privatrecht

Kernannahme im Privatrecht ist die Freiheit jeder natürlichen Person mit einer anderen eine rechtskräftige Bindung einzugehen. Das wichtigste Mittel im Privatrecht ist darum der Vertrag in seinen verschiedenen Ausprägungen. Der erste Teil des Privatrechts beschäftigt sich darum mit Personen, Sachen und Schuldverhältnissen. Im sonstigen Privatrecht werden wirtschaftliche Fragen ausführlich und umfassend erörtert.

Das allgemeine Privatrecht wird in verschiedene Teilbereiche zerlegt. Im ersten, dem allgemeinen Teil werden zuerst die Grundlagen erläutert und die Grundannahmen über objektives und subjektives Recht beschrieben, auf die das gesamte Privatrecht fußt. Im Personenrecht wird zwischen der natürlichen und der juristischen Person unterschieden. Es werden jeweils die Rechte und Pflichten determiniert. Dann werden Rechtsgeschäfte jeglicher Art behandelt, besonders Voraussetzungen, Zustandekommen und Geltung eines Vertrages. Im Teil Stellvertretung werden Situationen behandelt, in denen ein bevollmächtigter Stellvertreter im Namen des Vertretenen Vollmacht besitzt oder nicht. Der letzte Abschnitt des allgemeinen Teils widmet sich Fragen der Fristsetzung, Vertragsstrafen bei Fristüberschreitung und der Verjährung.

Das Schuldrecht behandelt die verschiedenen Arten von Schuldverhältnissen und deren Zustandekommen. Dort werden auch die Rechte der Gläubiger festgeschrieben und die Möglichkeiten der Einigung im Schadensfall. Das Sachenrecht beschäftigt sich mit der Beherrschung von Sachen. Das klingt abstrakt, aber Begriffe wie Hypothek, Vorkaufsrecht oder Nießbrauch hat jeder schon gehört. Das Familienrecht ist weniger kompliziert und umfasst alle Bestimmungen über Eheschließungen, Scheidungen und zum Kindesunterhaltsrecht. Darum ist es auch der Teil des Privatrechts mit dem man wohl am ehesten in Kontakt kommt. Das Erbrecht behandelt, wie der Name schon sagt, Fragen der Erbfolge, der Testamentsvollstreckung oder des Pflichtteils.

Das Sonderprivatrecht ist besonders für Selbstständige und Freiberufler interessant, die so ihre Ansprüche durchsetzen können. Ein wichtiger Teil ist das Handelsrecht. Alle dafür wichtigen Gesetze finden sich im HGB, dem Handelsgesetzbuch. Dort werden alle Bestimmungen über Handelsgeschäfte zusammengefasst, aber auch über die Tätigkeit von Maklern, Handelsvertretern und Spediteuren. Im Teil des Gesellschaftsrechts werden Personen- und Kapitalgesellschaften behandelt. Zusammen mit dem Aktien- und Wertpapiergesetz sind dort wichtige Rechte von Anlegern und Beteiligungen geregelt. Das Arbeitsrecht beschreibt einerseits die individuellen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darum heißt es auch Individualarbeitsrecht. Andererseits werden auch die Gewerkschaften als kollektive Vertretung der Arbeiterschaft berücksichtigt. In diesem kollektiven Arbeitsrecht finden sich Bestimmungen zu Schlagwörtern wie Tarifvertrag, Streikrecht oder Aussperrung. Generell kann man sagen, dass das Arbeitsrecht vor allem dem Schutz der Arbeitnehmer dient. Weitere Teile sind zum Beispiel das Mietrecht oder das bereits erwähnte Wertpapierrecht. Im Zeitalter der globalen Vernetzung der Volkswirtschaften erhält auch das internationale Privatrecht zunehmend größere Bedeutung.

Streitfragen des Privatrechts werden vor den Zivilgerichten verhandelt und können mehrere Instanzen umfassen, also zum Beispiel kann nach der Verhandlung am Amtsgericht der Fall dem Landgericht angetragen werden. Neben dem Privatrecht gibt es das Öffentliche Recht, das die Beziehungen zwischen der öffentlichen Gewalt und einzelnen Subjekten betreut, und das Strafrecht. Letzteres ahndet Verbrechen und Vergehen.

Da das Privatrecht sehr umfassend ist und sehr viele verschiedene Bereiche vereint, haben sich viele Rechtsanwälte auf einen oder zwei Abschnitte beschränkt. Das garantiert eine vertiefte Kenntnis der Materie und damit eine bessere Betreuung der Klienten. Manche Anwälte entscheiden sich schon im Studium für ein Gebiet, andere erst während der praktischen Anwendung.