Einstweilige Verfügung

Die einstweilige Verfügung ist eine Form des vorläufigen Rechtsschutzes, bei der die Ansprüche einer Partei dadurch gesichert werden, dass dem Antragsgegner ein bestimmtes Verhalten untersagt oder ein solches auferlegt wird. Das Mittel kommt dann zum Einsatz, wenn die Eiligkeit oder Dringlichkeit einer Sache die Wartezeit auf ein endgültiges gerichtliches Urteil nicht zulässt und wird vorrangig im Zivil- und Arbeitsrecht eingesetzt. Im Strafrecht wird die einstweilige Verfügung im Allgemeinen nicht angewandt, da die Vollstreckung hier auf Rechtskräfigkeit beruhen muss. Grundsätzlich handelt es sich bei einer einstweiligen Verfügung immer nur um ein vorläufiges Mittel, dessen dauerhafte Gültigkeit erst im Rahmen des folgenden Hauptverfahrens untersucht und entschieden wird.

Die einstweilige Verfügung wird insbesondere dann eingesetzt, wenn die Rechtsansprüche des Antragstellers durch ein unterlassendes Verhalten durch den Antragsgegner gesichert werden können. Beispiele hierfür sind urheberrechtliche Sachverhalte, ebenso solche, die sich auf Namen- oder Kennzeichenrecht beziehen, darüber hinaus auch die Herausgabe dringend benötigter Dinge, deren Einbehalt auf Seiten des Antragstellers zu einem Schaden führt. Die Besonderheit des Verfahrens besteht darin, dass sich der Antragsgegner im Regelfall nicht äußern kann. Stattdessen wendet sich der Antragsteller an das Gericht und stellt dar, aus welchen Gründen heraus seine Angelegenheit besonders dringend oder eilig ist und von daher keinen Aufschub duldet. Weiterhin legt er die Umstände der bestehenden Situation aus seiner Sicht dar. Da meist die Zeit fehlt, um Beweise vorzulegen und zu prüfen, basiert das Verfahren stattdessen auf einer Glaubhaftmachung der Situation. Der Antragsteller legt also dar, aus welchen Gründen er der Auffassung ist, dass er mit seiner Forderung im Recht ist und das Gericht betrachtet die Gesamtlage ausschließlich vor dem Hintergrund seiner Ausführungen, der Glaubwürdigkeit und der eigenen Einschätzung über einen möglichen Schaden.

Die Glaubwürdigkeit des Antragstellers ist höher, wenn sein eigenes Verhalten deutlich macht, dass ihm selber die Angelegenheit dringlich ist. So wird er in der Regel, unmittelbar nach dem Auftreten einer Beeinträchtigung zunächst durch eine nicht gerichtliche Mahnung versucht haben, die Rechtsverletzung zu beenden. Weiterhin wird er keine längere Zeit verstreichen lassen, um seine Ansprüche zu sichern. Kommt das Gericht zu der Auffassung, dass der Antragsteller in seinem Ansinnen zu unterstützen ist, dann erlässt es einen Beschluss. Dieser wird dem Antragsgegner meist durch einen Gerichtsvollzieher übermittelt und fordert ihn auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, oder bestimmte Ansprüche zu erfüllen. Die Nichtbeachtung eines solchen Beschlusses durch den Antragsgegner ist mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft belegt. Entspricht das Gericht dem Antrag auf einstweilige Verfügung durch die Erlassung eines entsprechenden Beschlusses, so hat der Antragsgegner für die Kosten aufzukommen.

Für den Antragsgegner steht als Rechtsmittel die Möglichkeit zum Widerspruch immer dann zur Verfügung, wenn es im Rahmen des Eilverfahrens nicht zu einer Anhörung seiner Person gekommen ist. Bis zur Entscheidung über einen möglichen Widerspruch bleibt die einstweilige Verfügung allerdings vorläufig bestehen. Im Gegenzug hat der Antragsteller die Möglichkeit eine Beschwerde einzureichen, wenn sein Antrag auf einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung abgewiesen wird. Ein Beschwerdegericht entscheidet in der Folge über den Antrag, ohne das eine weitere Beschwerdemöglichkeit besteht, wenn auch diese abgewiesen wird. Kam es im Verlauf des Verfahrens zu einer mündlichen Verhandlung, dann erfolgt die Beschwerde des Antragstellers stattdessen über das Berufungsgericht.