Haftpflichtversicherung

Es passiert täglich hundertfach unabsichtlich oder auch fahrlässig, dass Erwachsene, deren Kinder, oder auch ein Haustier wie ein Hund oder Pferd bei fremden Personen oder an fremden Sachen Schäden verursachen. Der Blumentopf, der von der Fensterbank auf ein Autodach fällt, der Fußball, der das Fenster des Nachbarn in Scherben legt, der Terrier, der plötzlich zubeisst - es gibt unzählige denkbare, unglückliche Situationen. Dabei gilt, dass der Schadenverursacher nach dem Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet ist. “Haftpflicht” drückt also die Verpflichtung zum Schadenersatz auf. Die grundsätzliche Idee der Haftpflichtversicherung ist es nun, den Ausgleich der Haftpflichtschäden zu übernehmen. Sie wird wegen der hohen und gleichzeitig alltäglichen Risiken, die sie abdecken soll, zu den wichtigsten Versicherungsarten gezählt. Unabhängige Verbraucherorganisationen raten Privatpersonen, vor allen anderen Versicherungen wenigstens eine Privathaftplichtversicherung abzuschließen. Denn unter Umständen kann es den Schädiger über Jahre oder Jahrzehnte hinweg viele Tausend Euro kosten, den gesetzlichen Ausgleichsanspruch des Geschädigten vollständig zu befriedigen. Privatpersonen haften für Schäden bei Dritten nämlich mit ihrem gesamten aktuellen und auch zukünftig erworbenen Vermögen und mit ihrem laufenden Einkommen bis zur Pfändungsgrenze.

Bei der Auswahl der individuell angemessenen Versicherung ist zu bedenken, dass es keine Haftpflichtversicherung gibt, die alle möglichen vorstellbaren Schäden abdeckt. Diese Versicherungsart existiert vielmehr für viele Bereiche in verschiedenen Formen mit unterschiedlichen Prämienhöhen. Manche Haftpflichtversicherungsarten sind gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise die für Fahrzeughalter. Andere, wie die klassische Familien- Privathaftpflichtversicherung sind freiwillig (werden aber dringend empfohlen, s.o.). Daneben gibt es eine Vielzahl speziell zugeschnittener Angebote für Tierhalter, für Inhaber von Betrieben, für bestimmte Berufsgruppen, für Bootsbesitzer, für Öltankbetreiber, für Jäger und andere Personenkreise mit hohen Risiken. In der Privathaftpflichtversicherung sind übrigens in der Regel der Ehepartner des Versicherungsnehmers und die Kinder ohne zusätzliche Beiträge mitversichert. Dieser Schutz entfällt erst, wenn die Kinder eine Berufsausbildung abschließen oder heiraten. Auch wenn der Versicherte in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, kann die Partnerin oder der Partner meist ohne Prämienerhöhung mit in die Versicherung aufgenommen werden. Hierfür sind jedoch ein Antrag und die Aufnahme in den Versicherungsschein notwendig.

In einem Schadensfall übernehmen Haftpflichtversicherungen auch die Funktion einer Rechtsschutzversicherung. Denn die Versicherungsgesellschaften überprüfen den Fall genau und wehren gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche ab. Die Höhe der Summe, bis zu denen Haftpflichtversicherungen bei berechtigten Ansprüchen des Geschädigten dann maximal leisten, ist in den jeweiligen Tarifen festgelegt. Die Versicherungssummen können dabei sehr unterschiedlich sein. Verbraucherorganisationen raten von Tarifen mit unterschiedlich hohen Summen für Personen- und Sachschäden ab. Dagegen halten sie Policen mit Pauschalsummen für Personen- und Sachschäden für besser. Die Versicherungssumme sollte dabei mindestens 3 Millionen Euro pauschal betragen. Gegen eine entsprechende Prämienreduzierung kann die Vereinbarung einer (geringen) Selbstbeteiligung sinnvoll sein und sollte daher individuell geprüft werden. Die Regulierung von Kleinstschäden kann bei der Versicherungsgesellschaft einen Aufwand verursachen, der den des eigentlichen Schadens übersteigt. Jeder auszugleichende Schadensfall berechtigt die Versicherungsgesellschaft auch dazu, einen laufenden Vertrag zu kündigen. Dies geschieht oft gerade dann, wenn ein Versicherter in kurzer Zeit mehrere Schäden meldet, auch wenn es jeweils Bagatellen waren. Da viele Versicherungen Anträge von jemanden, der schon mehrere Vorschäden gemeldet hat, ablehnen werden, kann es dann schwer werden, wieder Versicherungsschutz zu erlangen.