Fernsehwerbung

Für die Werbung wird entweder das aktuelle Fernsehprogramm unterbrochen, wie bei den Privatsendern, oder es erfolgen Werbeblöcke nach den Sendungen. Generell kann zwischen verschiedenen Fernsehwerbungen unterschieden werden. Hierzu gehört neben dem oben genannten Werbefilm, Splitscreens, Spotpremieren und das Programmsponsoring. Beim Splitscreen wird die Werbebotschaft während einer laufenden Sendung auf einem Teil des Bildschirms eingeblendet. Sie sind zeitlich auf wenige Sekunden beschränkt. Möglich ist auch ein kurzer Werbeblock, welcher nur einen Spot, mit einer maximalen Laufzeit von 10 Sekunden, enthält. Im Falle von Programmsponsoring, wird im Vorfeld der gesponserten Sendung auf den Werber hingewiesen. Spotpremieren erhalten sogar einen festen Sendeplatz. Im weitesten Sinne können Werbetexte im Videotext, sowie Produktsponsoring in Fernsehsendungen (Product Placement) mit in den Begriff Fernsehwerbung einbezogen werden.

Die ersten Werbefilme wurden 1941 im amerikanischen Fernsehen gezeigt. In Deutschland erschien am 3. November 1956 der erste Werbespot auf dem Bildschirm, der die Marke Persil beworben hat. In den ersten Jahren stand ausschließlich die Produktinformation im Vordergrund. Der Trend ging jedoch in Richtung immer aufwendigerer Spots. Damit stiegen die Produktionskosten ebenfalls. Heutzutage finden viele Elemente Einzug in die Fernsehwerbung. Die Dauer und Form von Fernsehwerbung in Deutschland ist seit dem 03.April 1987 durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Der ursprüngliche Vertrag ist jedoch mehrfach den aktuellen Gegebenheiten angepasst worden. Ferner beinhaltet das Telemediengesetz weitere Regelungen zur Fernsehwerbung.

Aufgrund der Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sich überwiegenden durch die Rundfunk- und Fernsehgebühren finanzieren, unterliegen sie stärkeren Einschränkungen bei den Werbezeiten, als die Privatsender. Die Werbezeiten sind bei ARD und ZDF auf Montag bis Samstag von 17 Uhr bis 20 Uhr begrenzt. An bundesdeutschen Feiertagen entfällt das Werberecht für die öffentlich- rechtlichen Sender. Im Jahresdurchschnitt liegt die Werbezeit bei diesen Sendern bei rund 20 Minuten. Ab 20 Uhr ist nur noch das Programmsponsoring zulässig. Das ZDF zeigt in seinen Werbeblocks zwischen den einzelnen Spots Zeichentrickanimationen, die Mainzelmännchen. Für private Fernsehsender existiert keine Einschränkung in Bezug auf die Tageszeit oder den Wochentag. Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt jedoch auch hier eine maximale Werbedauer pro Stunde vor. Diese beträgt derzeitig 12 Minuten pro Stunde, oder 20 Prozent des gesamten Tagesprogramms. Ferner ist die Anzahl verschiedener Werbeblöcke beschränkt. Sie dürfen minimal in einem Abstand von 20 Minuten erfolgen. Verschiedene Produktgruppen dürfen in Deutschland nicht, oder nur zu bestimmten Uhrzeiten beworben werden. Hierzu zählen Tabakwaren und erotische Angebote.

Die Platzierung der Werbespots geschieht nicht zufällig, sondern unterliegt ferner einer genauen marktwirtschaftlichen Analyse. Dazu werden genaue Analysen der Einschaltquoten, sowie der potentiellen Zielgruppe angefertigt. Zu der Hauptsendezeit ist die Werbezeit entsprechend teurer, da ein größeres Publikum angesprochen wird.

Die wirtschaftliche Bedeutung von Fernsehwerbung ist enorm. Ganze Branchen haben sich auf die Produktion von Fernsehspots spezialisiert. Bekannte Fernseh- und Filmproduzenten produzieren Werbesports, die teilweise mit bekannten Menschen aus dem öffentlichen Leben besetzt sind. Die durch Werbung erzielten Netto- Umsätze liegen pro Fernsehsender im dreistelligen Millionenbereich, wobei den privaten Fernsehsender, aufgrund der oben geschilderten Regelungen, eine größerer Anteil zukommt. Die Zahl der Werbeminuten hat in den letzten Jahren zugenommen, wogegen die Einkünfte leicht zurück gegangen sind.