Dispokredit

Wer ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse eröffnet, bekommt in der Regel noch keinen Dispositionskredit, da noch keine regelmäßigen Geldeingänge zu verzeichnen sind. Erst wenn die Bank über einen längeren Zeitraum beobachten konnte, dass regelmäßige Kontobewegungen stattfinden, wird der Dispositionskredit zur Verfügung gestellt. Als akzeptiertes Einkommen zählen Gehalt, Rente und Unterhalt, nicht jedoch staatliche Leistungen wie Sozialhilfe. Ein bestehender Dispokredit kann von Seiten der Bank gekündigt werden, wenn anstelle von Gehalt plötzlich Sozialleistungen bezogen werden, wie beispielsweise bei eingetretener Arbeitslosigkeit.

Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung eines Dispokredits ist eine eintragsfreie Schufa. Hat der Bankkunde bereits Schulden bei einem anderen Unternehmen, gewährt die Bank in der Regel keinen Überziehungskredit. Der Kontoinhaber muss darüber hinaus volljährig sein, wenn der Dispokredit beantragt wird. Wie hoch der Dispositionskredit ist liegt an der Höhe des monatlichen Einkommens. In der Regel gewährt die Bank das zweifache des monatlichen Zahlungseingangs. Verdient eine Person monatlich 400 Euro, liegt der Dispokredit somit bei 800 Euro. Wird der Überziehungskredit in Anspruch genommen, fallen Zinsen an, die bei der Rückzahlung berechnet werden. Grundsätzlich gilt die Empfehlung, dass der Dispositionskredit nach spätestens zwei Monaten ausgeglichen sein sollte, da sonst die Gefahr einer Überschuldung besteht. Es kommt immer wieder vor, dass Bankkunden ihren Dispokredit permanent nutzen. Diese Personen führen ihr Konto dauerhaft im sogenannten “Soll”. Durch die anfallenden Zinsen wird der Dispokredit für die Kunden dann immer teurer und die Rückzahlung wird jeden Monat schwieriger. Wird der Überziehungsrahmen von der Bank nun plötzlich gekürzt oder der Dispo komplett gekündigt, geraten die Betroffenen schnell in ernsthafte, finanzielle Schwierigkeiten.

Ein Dispokredit kann von Bank und Bankkunden jederzeit mit einer kurzen Frist gekündigt werden. Banken kündigen den Überziehungskredit in der Regel dann, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Kunden geändert haben. Ist das Gehalt weiter vorhanden, aber nicht mehr in der vorherigen Höhe, kann der Verfügungsrahmen eingeschränkt werden. Tritt Arbeitslosigkeit ein, kann die Bank den Dispo unverzüglich kündigen. Etwaige Minusbeträge müssen dann vom Bankkunden schnellstmöglich ausgeglichen werden. Der Kunde selbst kann bei seiner Bank jederzeit die Sperrung des Dispokredits beantragen, eine Kündigungsfrist gibt es nicht.

Für den genutzen Dispokredit fallen tageweise Zinsen an. Wird der Kreditrahmen nicht genutzt, muss der Kunde keine Zinsen bezahlen. Für Personen die ihr Konto überwiegend im Sollbereich führen, eignet sich teilweise eine Ratenkredit, da die Zinsen für den Dispo relativ hoch sein können. Einen allgemein gültigen Zinssatz gibt es nicht, dieser wird von der Bank gemessen am Marktzins festgesetzt. Überzieht ein Bankkunde sein Konto über den festgelegten Kreditrahmen hinaus, fallen zusätzliche Zinsen an, die im Rahmen der Quartalsabrechnung abgebucht werden. Die Rückzahlung des Dispositionskredits erfolgt individuell. Der Kunde kann den Dispo in einer Summe ausgleichen, kann aber auch in monatlichen Raten eine Rückzahlung vornehmen. Eine weitere Verfügung innerhalb des festgelegten Kreditrahmens ist aber jederzeit möglich. Bei einem bestehenden Dispo werden von der Bank auch Überweisungen eingelöst, wenn die Summe noch innerhalb des Rahmens liegt. Ist ein Kunde nicht berechtigt sein Konto zu überziehen, werden solche Überweisungen mangels Deckung zurückgegeben.