Agrarkredit

Agrarkredite haben in Deutschland eine lange Tradition. Sie werden nur an einen einzelnen Wirtschaftszweig vergeben, um dort Investitionen zu fördern. Nicht nur die Banken, sondern auch die Agrarpolitik ist an diesen Krediten interessiert, denn sie fördern die Landwirtschaft im Allgemeinen und erhöht somit auch die Attraktivität dieses Berufszweiges. Daher werden verschiedene Agrarkredite auch von speziellen Förderbanken vergeben, die durch Subventionierung der Zinssätze gefördert werden. Beantragt werden diese Kredite immer bei der Hausbank, die den Antrag auf Kredit dann an die entsprechende Förderbank weiterleitet.

Landwirte, die selbstständig tätig sind, müssen aufgrund der saisonalen Einkommensunterschiede immer wieder bestimmte Zeiträume überbrücken. Hierfür steht der kurzfristige Agrarkredit zur Verfügung, der als Betriebsmittelkredit auf dem Geschäftskonto des Landwirts eingerichtet wird. Die Höhe des Agrarkredites richtet sich natürlich nach dem jeweiligen Bedarf, sie orientiert sich aber auch am Umsatz des Landwirtes. Um diesen bewerten zu können, müssen die betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie die Bilanzen der letzten beiden Jahre eingereicht werden. Bei Personengesellschaften ist immer auch die Einreichung der letzten beiden Einkommenssteuerbescheide notwendig.

Solch kurzfristige Agrarkredite dienen dem Landwirt dazu, Vieh oder Futtermittel zu kaufen, der Ertrag hieraus wird später für die Rückzahlung des Kredites genutzt. Diese Rückzahlung wird im Übrigen nicht fest vereinbart, sondern erfolgt vielmehr durch die laufenden Betriebseinnahmen auf dem Geschäftskonto. Ihre Laufzeit ist immer unbefristet und wird im Kreditvertrag “bis auf weiteres” angegeben. Er steht dem Landwirt also auch nach der Rückzahlung jederzeit wieder mit seiner vollen Höhe zur Verfügung. Der Kredit wird daher auch als revolvierend bezeichnet. Die Zinssätze orientieren sich am allgemeinen Zinsniveau. Durch die kurzfristige Verfügbarkeit des Kredites sind sie relativ hoch, sie liegen derzeit zwischen 8-12% p.a., abhängig von der Bonität des Kreditnehmers.

Weiterhin gibt es im Bereich der Agrarkredite auch langfristige Investitionsdarlehen, die zum Beispiel zur Finanzierung einer Melkanlage oder eines Traktors genutzt werden können. Die Zinssätze hierfür sind meist deutlich günstiger, allerdings wird hier auch immer eine feste Rückzahlungsrate vereinbart. Allerdings besteht oft die Möglichkeit der Tilgungsaussetzung, wenn der Ertrag aufgrund widriger Witterungsverhältnisse zum Beispiel nicht wie geplant erzielt werden konnte. Die Laufzeit solch langfristiger Investitionskredite im Bereich der Landwirtschaft orientiert sich immer an der Nutzungsdauer des jeweils finanzierten Objektes. So liegen die Finanzierungslaufzeiten hier zwischen 5-25 Jahren. Gerade bei der Finanzierung von Grundstücken oder Lagerhallen kann die Laufzeit auch länger sein.

Da Landwirte in der Regel ihren Grund und Boden, den sie nutzen, auch selbst besitzen, dienen meist Grundschulden hierauf als Sicherheit für den Agrarkredit. In Einzelfällen ist es sogar möglich, dass die kurzfristigen Agrarkredite, die Betriebsmittelkredite, auch ohne Sicherheit eingeräumt werden. Hierfür ist aber eine einwandfreie Bonität des Landwirts notwendig. Als weitere Sicherheit kann zum Beispiel die Sicherungsübereignung von Landmaschinen dienen, die dann im Fall der Insolvenz durch die Bank versteigert werden können.