Hypothekendarlehen

Wenn man ein Haus oder eine Wohnung neu kauft und zur Finanzierung ein Darlehen aufnimmt, ist es vollkommen normal und üblich, dass die jeweilige, kreditgebende Bank sich ins Grundbuch des Hauses eintragen lässt. Das Haus dient somit zur “dinglichen Besicherung” und das Darlehen wird zu einem bestimmten Teil des Verkehrswertes durch das Haus oder die Wohnung abgesichert. Dieser Maximalteil, der durch das Objekt und/oder das Grundstück abgesichert werden kann, wird dabei als “Beleihungsauslauf” bezeichnet. Besteht noch ein restlicher Finanzierungsbedarf, weil zum Beispiel nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, kann der Differenzbetrag evtl. noch als Blankodarlehen gewährt werden - er wird also lediglich über das Einkommen abgesichert, wobei die meisten Banken bereit sind, bis zur zwölf Monatsnettogehälter zusätzlich abzusichern. Auf diese Weise kann der notwendige Eigenkapitalanteil deutlich verringert werden.

Aber auch wenn das Haus bzw. Grundstück bereits abgezahlt ist, kann es vorkommen, dass man einen Kredit aufnehmen muss, um zum Beispiel Renovierungen durchzuführen oder aber ein anderes, finanzielles Vorhaben zu verwirklichen. Auch zu diesem Zweck hat man nun die Möglichkeit, ein Darlehen aufzunehmen, wobei das Haus bzw. Grundstück wieder als dingliche Sicherheit dient, sich das Kreditinstitut also im Grundbuch entsprechend eintragen wird. Diese Art von Darlehen bezeichnet man nun als “Hypothekendarlehen”. Wofür das Darlehen im Endeffekt verwendet wird, ist der Bank absolut egal - es muss auch kein Verwendungsnachweis erbracht werden.

Die gute, dingliche Absicherung sorgt nun auch dafür, dass Hypothekendarlehen in der Regel deutlich zinsgünstiger ausfallen, als z.B. Ratenkredite. Allerdings kann man auch Hypothekendarlehen, genau wie auch Annuitäten- oder endfällige Darlehen bei Neufinanzierungen, nicht bis zur vollen Höhe des Objektswertes aufnehmen. Hypothekendarlehen, die übrigens heute meist als “Buchschulddarlehen” eingetragen werden, können ebenfalls lediglich bis zur Höhe des Beleihungsauslaufes gewährt werden - in der Regel zwischen 60% und 80% des Verkehrswertes des Objektes.

Die Aufnahme eines Hypothekendarlehens hat jedoch auch einen Nachteil. Möchte man das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt veräußern, gibt es genau zwei Möglichkeiten: Der Darlehensnehmer kann entweder das Darlehen übernehmen oder das Darlehen wird zurückbezahlt. Da eine Übernahme eines bestehenden Darlehens in der Praxis eher unpraktikabel ist, wird in der Regel eine Rückführung des Darlehns vorgenommen. Diese muss allerdings parallel zum Verkauf abgewickelt werden, da die Bank sonst ein unbesichertes Darlehen aufrechterhalten würde. Aus diesem Grund müssen Verkäufe von hypothekenbelasteten Immobilien stets über ein Notarkonto abgewickelt werden, was bei schuldfreien Grundstücken heute so gut wie nicht mehr praktiziert wird.

Zusammenfassend kann man sagen, dass ein Hypothekendarlehen eine gute und praktikable Möglichkeit ist, einen Kredit zur Renovierung oder Sanierung eines Objektes aufzunehmen. Aufgrund der guten Besicherung ist ein Hypothekendarlehen meist wesentlich zinsgünstiger und somit sehr viel attraktiver als jede Art von dinglich nicht besicherten Krediten. Ein wenig Aufpassen muss man nur, wenn man in der nächsten Zeit vorhat, das Objekt zu verkaufen. In einem solchen Fall kann die Abwicklung des Verkaufes durch die Rückführung nämlich deutlich verkompliziert werden.