Avalkredit

Der Avalkredit ist ein Kredit bei dem kein Geld fließt. Mit einem solchen Kredit bürgt die Bank gegenüber Dritten für Zahlungen ihres Kunden. Diese Form des Kredits beinhaltet also die Bereitstellung der Kreditwürdigkeit. Ein solcher Avalkredit wird umgangssprachlich als Bürgschaftskredit für ein Kreditleihgeschäft bezeichnet. Die von der Bank übernommene Bürgschaft ist selbstschuldnerischer Natur. Unternehmer profitieren besonders häufig von dieser Form des Kredits, denn sie müssen vor dem Eingang der unterschiedlichsten Waren in Vorleistung gehen. Sie müssen Verbrauchssteuern, Zölle und Frachtgebühren vorher zahlen. Diese werden dann aus den Erlösen des Verkaufs dieser Handelsgüter beglichen. Außerdem werden diese Avalkredite dafür eingesetzt, Vertragsstrafen, beispielsweise in der Baubranche, zu begleichen, die immer dann fällig werden, wenn Projekte nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnten.

Praktische Bedeutung haben diese Bürgschaften oder Garantien vor allem für Auslandsgeschäfte, da hier oftmals Bankbürgschaften erforderlich sind, die erhaltene Anzahlungen absichern sollen. Gefordert werden diese bedingten Zahlungsversprechen beispielsweise von Behörden oder privaten Unternehmen. Der Begriff Avalkredit wird für sämtliche Garantien und Bürgschaften verwendet. Er leitet sich aus dem italienischen Wort -avallo - für Wechsel ab.

Die Haftung für einen solchen Avalkredit teilen sich das Kreditinstitut und die Rechtsperson, die der Empfänger der Bürgschaft ist. Sollten Forderungen durch das Unternehmen später nicht beglichen werden, muss das Kreditinstitut diese Zahlungen übernehmen. Aus einer eventuellen Verbindlichkeit entsteht jedoch erst eine tatsächliche Verbindlichkeit für das Kreditinstitut, wenn der Schuldner seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt.

Bezahlt wird ein derartiger Kredit durch eine so genannte Avalprovision, die in der Regel in einer Höhe zwischen 1% und 2,5% der Kreditsumme liegt. Für den Schuldner ergibt sich aus einem Avalkredit der Vorteil, dass diese Leistungen nicht die derzeitige Liquidität des Unternehmens belasten. Dazu tragen nicht zuletzt die äußerst günstigen Konditionen dieser Kredite bei, die den Firmen zudem die Möglichkeit bieten, mit festen Größen zu kalkulieren. Da bei einem solchen Vorgang normalerweise keine `echte´ Verbindlichkeit entsteht, weisen die Banken derartiger Kredite in ihren Bilanzen unter dem Strich aus. Avalkredite können entweder kurzfristig oder über einen längeren Zeitraum gewährt werden, manchmal sind sie sogar völlig unbefristet. Ist der Auftrag erfüllt oder die Rechnungen beglichen, dann erlischt der vom Kreditinstitut bereitgestellte Avalkredit. Andere Verträge bauen auf die stillschweigender Übereinstimmung, dass nach Ablauf eines Avalkredits jederzeit eine neue Bürgschaft ohne zusätzlichen Vertrag möglich ist. Ein solcher Avalkredit wird mit dem Begriff “revolvierend” bezeichnet.

Voraussetzung für die Gewährung eines Avalkredites ist meist eine gewisse Höhe des Geschäftsvolumens und ein renommierter Firmenname. Um von Dritten akzeptiert zu werden, muss die Bankbürgschaft von einer anerkannten Bank gewährt werden. Für die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens benötigen die Kreditinstitute gewisse Unterlagen. Dazu gehören neben den aktuellen Jahresabschlüssen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen auch Kostenvoranschläge oder die entsprechenden Angebote. Sollen Avalkredite oder Bürgschaften für Investitionen genutzt werden, ist zudem eine Rentabilitäts- oder Finanzplanung vorzulegen.