Kredit für Existenzgründer

Ist die Entscheidung zum Weg in die Selbstständigkeit gefallen und die Gründungsidee zu Papier gebracht, folgt die schwierige Frage nach der finanziellen Umsetzung der Existenzgründung. Banken und Sparkassen besitzen das Finanzierungs-Know-how, das Existenzgründern weiterhelfen kann, wissen um öffentliche Fördermittel zur Existenzgründung und sind gleichzeitig eine unabhängige Instanz zur Überprüfung der Geschäftsidee.

In den seltensten Fällen wird der Existenzgründer genügend Eigenkapital für den Unternehmensstart zur Verfügung haben, sodass er sich um die Vergabe eines Kredites bemühen wird. Wichtig bei der Suche nach einem Kreditgeber ist es, sich nicht auf schnelle Versprechen mit möglichen unangenehmen Spätfolgen zu verlassen. Bei der Kreditvergabe für Existenzgründer wird im wesentlichen nach Laufzeit des Kredits der für den speziellen Fall am geeignetste ausgewählt werden. Ob lang-, kurz- oder mittelfristiger Kredit hängt vom individuellen Vorhaben ab. Eine kurzfristige Finanzierung von bis zu zwölf Monaten wird Betriebsmittel- bzw. Kontokorrentkredit genannt. Hierfür wird der gewählt Geldgeber dem Geschäftskonto des Klienten ein bestimmtes Kreditlimit einrichten, das je nach aktueller Geschäftlage flexibel genutzt werden kann. Liquiditätsengpässe für Warenlieferungen können so problemlos ausgeglichen werden. Als Richtlinie für den Kreditrahmen gilt, dass er nicht höher als ein Monatsumsatz liegen sollte. Von Vorteil bei dieser Kreditform ist, dass nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Summen verzinst werden.

Ein sogenannter Investitionskredit mit mittlerer bis langer Laufzeit von über zwölf Monaten ist für die Anschaffung von Grundstücken, Produktionsmaschinen oder Gebäuden empfehlenswert. Bei dieser Finanzierungsart wird der Geldgeber auf eine wirtschaftliche Balance zwischen Kreditdauer und Investitionsvorhaben achten sowie die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals. Grundsätzlich gilt, je länger der Kredit läuft, desto geringer sind die monatlich zu leistenden Zahlungen. Allerdings verteuert sich der Kredit durch die längere Zinszahlung. Des weiteren hängt die Höhe der Zinsen vom Risiko ab, das der Geldgeber mit der Kreditvergabe eingeht. Ist abzusehen, dass der Kredit zuverlässig zurückgezahlt werden kann, das mitgebrachte Eigenkapital entsprechend hoch oder sind Sicherheiten im Hintergrund, wie Immobilien, wird ein geringerer Zinssatz veranschlagt.

Neben dem Kredit gibt es für Existenzgründer auch die Möglichkeit des aus der Automobilbranche bekannten Leasings für werthaltige Sachgegenstände, wie Gebäude oder Maschinen. Voll- und Teilamortisationsverträge sind die zwei Varianten, die für ein Leasing in Betracht kommen. Der “pay-as-you-earn-Gedanke”, der dem Leasing zugrunde liegt, kann zu einer höheren Liquidität führen, weil das Mietkaufobjekt dem Leasingnehmer ab der ersten Rate vollständig zur Verfügung steht und die Mittel, die für einen Sofortkauf gebraucht worden wären, anderweitig eingesetzt werden können. Allerdings sollte bei Leasingverträgen im Vorfeld fachliche Beratung eingeholt werden, sonst können bei entsprechend unvorsichtigen Vereinbarungen beim Kauf des Leasingobjektes nach Ablauf der Grundmietzeit bis zu 60% des Kaufpreises zu den bisher geleisteten Zahlungen anfallen.

Um die geplante Kreditsumme möglichst gering zu halten, sollte zusätzlich die Möglichkeit der Teilnahme an einem öffentlichen Förderprogramm in Betracht gezogen werden. Der Bund, das ERP-Sondervermögen, die Länder und die EU bieten finanzielle Unterstützung auf dem Weg in die Existenzgründung. Die meist in Form von Darlehen bereitgestellte Förderungsmaßnahmen haben typischerweise günstige Zinsensätze gekoppelt an lange Laufzeiten und bieten eine zahlungsfreie Zeit, bevor mit Rückzahlung der Kreditsumme begonnen werden muss. Diese Finanzhilfen richten sich an Existenzgründer, kleine und mittlere Betriebe aus der gewerbliche Wirtschaft und können über die Förderdatenbank des Bundes abgerufen werden.