Kredit für Erwerbslose

Vernünftige Kreditangebote für Angestellte und Beamte gibt es tatsächlich auch im Internet. Mit etwas Recherche kann man auch für Selbständige Kreditanbieter finden, wenn der aufgenommene Kredit ausreichend besichert werden kann oder der Selbständige über einen Zeitraum von drei Jahren eine positive BWA nachweisen kann. Bei Rentnern dürfte es schon schwieriger sein. Je nach Rentenhöhe, Alter und benötigte Summe muss aber auch allein die Tatsache, dass jemand Rentner ist kein absolutes Ausschlusskriterium für eine Kreditaufnahme sein. Wer aber mit Sicherheit keinen seriösen Kreditanbieter finden wird ist ein Arbeitsloser oder gar ein HartzIV- Empfänger. Diese Menschen gehören zu der Gruppe der Erwerbslosen und das Kreditausgabegesetz verbietet es einer Bank sogar, einem erwerbslosen Menschen einen Kredit auszugeben. Wer im Internet oder irgendwelchen anderen Medien behauptet, er würde einen solchen Kredit für Erwerbslose vergeben oder habe gar einen erhalten, sagt nicht die Wahrheit, denn umfangreiche Recherchen haben ergeben, dass keine Bank und kein Kreditinstitut Kredite an Menschen vergibt, die kein regelmäßiges Einkommen nachweisen können. Vor ein paar Jahren wurde das Kreditausgabegesetz verschärft und das so genannte Basel II eingeführt, welches von den Banken noch eine strengere Bonitätsprüfung von Kreditantragstellern abverlangt, um die Banken vor Kreditausfällen durch Zahlungsunfähigkeit zu schützen. Dies geschieht nicht nur im Interesse der Bank sondern auch zum Schutz des Bürgers vor Verschuldung. Wer Arbeitslosengeld oder HartzIV bekommt, bezieht kein Arbeitsentgelt, sondern eine Lohnersatzleistung oder eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Das Arbeitslosengeld beträgt nur 60% des zuletzt bezogenen Gehaltes. Ein Minus von 40% macht schon sehr viel aus, besonders auch dann, wenn man sich so schon von Gehalt zu Gehalt gerettet hat. Bei HartzIV- Empfängern hat das Ganze noch schlimmere Ausmaße. Der Regelsatz für einen erwachsenen Bürger liegt bei 345,00 Euro an reiner Sicherung für den Lebensunterhalt. Davon müssen alle Kosten des täglichen Lebens bestritten werden und das einen ganzen Monat lang. Lohnersatzleistungen sind Sozialleistungen die ausschließlich dafür gedacht sind, den Lebensunterhalt zu sichern, nicht aber zur Tilgung und Begleichung von Kreditverpflichtungen. Zumal sie schon allein von der Höhe her gar nicht dazu ausreichen würden mehr als das Nötigste zu finanzieren. Ein weiterer Punkt ist, dass eben diese Sozialleistungen nicht pfändbar sind. Dies bedeutet, dass ein Gläubiger dieses Geld nicht antasten darf um Schuldbeträge einzutreiben. Die Hauptsächliche Besicherung eines Kredites erfolgt mit einem belegbaren, regelmäßigen Einkommen, welches über dem Pfändungsfreibetrag liegen muss, damit die Bank sich das Geld im Falle des Zahlungsverzugs oder der Zahlungsunfähigkeit wenigstens aus dem Überschuss über dem Pfändungsfreibetrag zurückholen kann.

Erwerbslose beziehen keine Gehälter, eventuell Arbeitslosengeld und dies auch nur über einen begrenzten Zeitraum, oder HartzIV. Welche Version auch immer auf die Person zutrifft, das Ergebnis unter dem Strich ist immer gleich: ohne geregeltem Gehalt gibt es keinen Kredit. Das Gehalt muss über der Pfändungsfreigrenze liegen. Lohnersatzleistungen und HartzIV sind kein Gehalt sondern Sozialgelder. Sie liegen unter der Pfändungsfreigrenze und sind schon vom Grundsatz her nicht pfändbar. Somit wird die wichtigste Voraussetzung für eine Kreditaufnahme erst gar nicht erfüllt: nämlich eine ausreichende Bonität. Diese ist nur vorhanden, wenn ein geregeltes Einkommen in ausreichender Höhe vorhanden ist und die monatliche Einnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den monatlichen Verpflichtungen stehen. Darüber hinaus muss noch ein finanzieller Überschuss vorhanden sein, aus dem dann die Kreditraten geleistet werden können. Aus diesem Grund kann es eigentlich keine seriöse Bank geben, die Kredite an Erwerbslose herausgibt.