Kredit für Hausfrau

Bei dem so genannten Hausfrauenkredit handelt es sich keineswegs nur um einen Kredit, den lediglich Hausfrauen in Anspruch nehmen können. Er hat seine Gültigkeit genauso für Hausmänner. Doch im Grunde genommen gibt es den Kredit für Hausfrauen inzwischen gar nicht mehr in seiner ursprünglichen Form. Grundgedanke dieser Kreditform war, dass der Ehepartner, der nicht erwerbstätig ist, ebenfalls einen Kredit bekommen sollte, wenn der Bedarf besteht. Dabei war die Unterschrift des Partners, der den Lebensunterhalt verdiente, nicht notwendig. Die Kredite für Hausfrauen bewegten sich in einer etwaigen Höhe von maximal fünftausend Euro, einige Banken setzten das Limit sogar nur bis auf dreitausend Euro. Das war von Bank zu Bank verschieden. Heute ist diese Form des Kredites für Hausfrauen nicht mehr existent. Möchte ein nicht erwerbstätiger Ehepartner einen Kredit aufnehmen, so wird die Unterschrift des anderen Partners benötigt.

Der Grund für die eben dargestellte Änderung im Kreditverfahren ist, dass als Sicherheit für den Kredit der Verdienst des Ehepartners angenommen wird. Der Partner, der über keinerlei Einkommen verfügt, kann den aufgenommenen Kredit nur durch die ihm gesetzlich zustehende Unterhaltsleistung des verdienenden Partners wieder an die Bank zurückzahlen. Daher ist auch das Einverständnis des Partners nötig, denn wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die monatlichen Raten zur Tilgung des Hausfrauenkredites zu tragen, so steht der Partner mit seinem Einkommen dafür ein. Mit seiner Unterschrift unter dem Kreditvertrag willigt er in diese Vorgehensweise ein.

Der Hausfrauenkredit ist mit einem Sofortkredit zu vergleichen, denn die gesamten Regelungen sind ähnlich. Das gilt zum Einen für die Höhe des möglichen Kredites, zum Anderen für die Bearbeitungszeit. Bei beiden Formen wird garantiert, dass eine erste Zu- oder Absage innerhalb von nur 24 Stunden vorliegt. Innerhalb eines weiteren Tages kommt es zur Auszahlung des Geldes. Bedingt durch diese ähnliche Verfahrensweise wird ein eigener Kredit für Hausfrauen von vielen Banken gar nicht mehr angeboten, sondern sie beschränken sich auf Sofort- oder gar nur auf Kleinkredite.

Die Voraussetzung für den Erhalt eines Kredites für Hausfrauen ist die Volljährigkeit der antragstellenden Person. Sie muss außerdem einen Bürgen für den Kredit bringen können, der in aller Regel durch den Ehepartner oder Lebensgefährten dargestellt wird. Der Verdienst des Partners muss nach Abzug aller Fixkosten für die Bestreitung des täglichen Lebens einen Restbetrag in der Höhe zulassen, die von der Bank als Mindestsumme für die Tilgung des Kredites angenommen wird.

Auch, wenn ein Vertrag schriftlich geschlossen wird, ist dies keine Garantie für dessen Rechtsgültigkeit oder Bezug auf geltende Gesetze. Gerade im Bereich der Kredite für Hausfrauen sind viele schwarze Schafe unterwegs und es ist nicht immer ganz einfach, diese sofort zu erkennen. Vorsicht ist aber auf jeden Fall geboten, wenn schon zu Beginn zum Beispiel Bearbeitungsgebühren verlangt werden. Natürlich fallen solche Kosten an, aber diese werden bei einem reellen Anbieter erst am Ende der Bearbeitungszeit des Antrages in Rechnung gestellt. Ein weiteres Problem sind dabei die Zinsen. Wer einen Kredit für Hausfrauen bei einem privaten Anbieter aufnehmen möchte, der muss damit rechnen, dass die Zinsen um einiges höher liegen, als bei den Angeboten der Banken und Sparkassen. Die privaten Anbieter sind in der Festlegung der Zinssätze frei und es ist kaum möglich, schwarze Schafe von vornherein zu erkennen. Übertriebene Versprechungen und angeblich unglaublich günstige Konditionen für den Kredit sind aber immer ein Alarmsignal.