Kredit für Arbeitslose

Arbeitslosigkeit kann gerade in der heutigen Zeit sehr plötzlich eintreten. Der Betrieb geht in Insolvenz, Mitarbeiter müssen entlassen werden, Gründe für die Arbeitslosigkeit gibt es viele und es ist nicht immer die Verantwortung des Arbeitnehmers. Die finanziellen Sorgen durch die Arbeitslosigkeit sind meist nicht mit staatlichen Leistungen zu besänftigen, da das Arbeitslosengeld nur einem Teil des bisherigen Gehalts ausmacht. Für viele Menschen stellt in einer solchen Situation ein Kredit die einzige Möglichkeit zur finanziellen Absicherung dar. Doch genau das ist auch Ziel der Banken: Eine Absicherung vor der Kreditvergabe. In aller Regel wird der pfändbare Teil des Einkommens als Sicherheit gewertet, nur selten ist die Vorlage weiterer Absicherungen nötig. Doch gerade hier besteht bei den meisten Arbeitslosen die Problematik, es sind keine Sicherheiten vorhanden. Das Arbeitslosengeld ist nur bedingt als Einkommen anzusehen, ein großer Teil hiervon ist nicht pfändbar und die Zahlung kann jederzeit eingestellt werden, wenn sich der Kunde nicht an die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit hält. Hinzu kommt, dass nach einem Jahr Laufzeit das Arbeitslosengeld in der Regel durch Hartz IV ersetzt wird.

Einige Banken sind dennoch bereit, einen Kredit an Arbeitslose zu vergeben. Im Idealfall sind beim Verbraucher Sicherheiten vorhanden, so dass diese der Bank hinterlegt werden können (Wertpapiere, KfZ-Brief, Immobilien). Doch selbst wenn keine Sicherheiten existieren, der Verbraucher aber in der Vergangenheit immer zuverlässig bei Zahlungen war, sind einige Banken zur Kreditvergabe bereit. Auskunft über die Kreditwürdigkeit erteilt die Schufa, die neben Negativeinträgen auch einen sogenannten Scoringwert zu jeder Person ermittelt hat. Hier spielt auch das Verhalten in vorherigen Vertragsverhältnissen eine Rolle.

Bleibt die Vorsprache bei verschiedenen Kreditinstituten erfolglos, könnte ein Kreditvermittler Abhilfe schaffen. Der Verbraucher sollte sich jedoch vorab genaustens informieren, wer die Vermittlung übernimmt, da es in diesem Berufszweig einige “schwarze Schafe” gibt. Ein seriöser Kreditvermittler verlangt nur dann eine Gebühr, wenn die Vermittlung erfolgreich war und der Kredit gewährt wird. Die vorherige Zahlung einer hohen Gebühr deutet auf unseriöses Arbeiten hin.

Die Arbeitsweise eines Kreditvermittlers ist einfach, aber oftmals effektiv. Der Vermittler tritt mit verschiedenen Banken in Kontakt und versucht so eine Zusage für den Kredit zu erhalten. Oftmals werden auch Banken in der Schweiz konsultiert, da die Richtlinien dort teilweise nicht so streng gehandhabt werden. Der Kreditinteressent muss dem Vermittler vorab mitteilen, welche finanziellen Einkünfte (Arbeitslosengeld) er hat und welche Kreditsumme benötigt wird. Bekommt der Kreditvermittler eine Zusage von einer Bank, kann der Verbraucher den Kreditvertrag abschließen und der Vermittler erhält eine Provision.

In einigen Fällen vergibt auch das Arbeitsamt ein Darlehen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn sich der Arbeitslose selbständig machen möchte. Nach Vorlage eines Businessplans entscheidet die Agentur für Arbeit, ob die Geschäftsidee rentabel ist. Im positiven Falle ist die Finanzierung über das Amt möglich.