Kredit für Eigentumswohnung

Nicht alle Menschen träumen unbedingt vom eigenen Haus mit Grundstück. Schließlich ist nicht jeder ein Liebhaber von Hof- und Gartenarbeit. Dennoch wünscht sich die Mehrheit der Leute etwas Eigenes. Die Eigentumswohnung ist eine weitere Möglichkeit des Wohneigentums, ohne jedoch die zusätzlichen Pflichten eines Grundstückes mit sich zu bringen. Die Angebote für Eigentumswohnungen sind im städtischen Raum recht groß, allerdings unterscheiden sie sich stark in den Kaufpreisen. Hier gilt es, diese zu vergleichen und sich vor allem darüber im Klaren zu sein, was von der Wohnung überhaupt erwartet wird. Diese ganzen Vorüberlegungen führen letzten Endes zu der Frage der Finanzierung des Kaufs. Nur wenige Menschen können die Eigentumswohnung komplett aus eigenen Mitteln finanzieren. Daher wird in der Regel die Aufnahme eines Kredites notwendig.

Voraussetzung für einen Kredit für den Kauf der Wunschimmobilie ist natürlich die Volljährigkeit. Außerdem muss der zukünftige Kreditnehmer über ein regelmäßiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit verfügen. Anhand der Höhe des Einkommens kann die mögliche monatliche Tilgungsrate für den Kredit berechnet werden. Außerdem wird daran die überhaupt mögliche Höchstsumme für den Kredit festgelegt. Denn auch wenn die Laufzeit eines solchen Kredites sehr lang gewählt werden kann, so sollte er doch getilgt sein, ehe der Kreditnehmer in das Rentenalter tritt. Dies ist ohnehin bei vielen Banken Voraussetzung. Das Arbeitsverhältnis muss zudem unbefristet sein, eine mögliche Befristung muss außerhalb der Laufzeit des Kredites liegen.

Nach Eingang der Unterlagen wird der Kreditantrag geprüft. Dazu gehört auch die Überprüfung der Bonität des Antragstellers. Dabei wird nicht nur das regelmäßige Einkommen beurteilt, sondern es erfolgt auch eine Einsichtnahme in die Einträge der Schufa. Ist dort ein negativer Eintrag vorhanden, wie er zum Beispiel durch die Kündigung eines früheren Kredites vorliegen kann, so wird der Kreditantrag in aller Regel abgelehnt. Die Bonität wird “geratet”, das heißt, der Antragsteller wird in eine bestimmte Kategorie eingestuft. Diese kann verbessert werden, wenn zusätzliche Sicherheiten vorliegen. Eine solche Sicherheit ist auf jeden Fall die zu kaufende Wohnung selbst. Kommt der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten, so wird diese nach einer angemessenen Fristsetzung gepfändet. Das so erhaltene Geld setzt die Bank dann ein, um den Kredit abzulösen. Doch in vielen Fällen bleibt eine Restschuld bestehen und der Kreditnehmer ist auch weiterhin verschuldet, so dass dieser Fall unbedingt vermieden werden sollte.

Vor der Aufnahme des Kredites für die Eigentumswohnung gilt es aber auch, die später anfallenden Kosten zu bedenken. Es sind schließlich nicht nur die Kosten für den Kauf, die anfallen. Die Makler- und Notarkosten für Vermittlung und Umschreibung der Immobilie sind Gebühren, die sofort fällig werden und bis zu dreitausend Euro betragen sollten. Nicht immer sind diese im Kredit von der Bank enthalten. Außerdem fallen im Laufe der Jahre weitere Kosten an, wie zum Beispiel für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Da es sich bei Eigentumswohnungen meist um eine Eigentümergemeinschaft in einem Haus handelt, müssen bestimmte Kosten getragen werden und es kann zum Beispiel die Dachneueindeckung nicht verschoben werden, weil ein Eigentümer dies so möchte. Wird der Beschluss durch die Mehrheit gefasst, so muss die Minderheit die Kosten mittragen. Es wird empfohlen, jährlich etwa ein Prozent vom Wert der Immobilie zurückzulegen, um im Ernstfall nötige Reparaturen durchführen zu können.