Schuldenverwaltung

Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 100.000 Insolvenzen angemeldet. Eine erschreckende Zahl, jedoch in Bezug auf die wirtschaftliche Instabilität der letzten Jahre nicht verwunderlich. Das Problem der Verschuldung beginnt schon im jungen Alter. So sind es in vielen Fällen die Handyrechnungen, welche viele Jugendliche in die Schuldenfalle laufen lassen. Diese können sich dann meist aus eigener Kraft nicht befreien und die entsprechenden gesetzlichen Vertreter müssen finanziell einspringen.

In einem kapitalintensiveren Zusammenhang ist die freilich oftmals nicht ohne weiteres möglich. Die Gründe für Verschuldungen sind genauso breit gefächert, wie die Menschen, welche diese verursachen. Vom Selbstständigen bis zum Erwerbslosen, die Schlange der Verschuldeten ist schier unbegrenzt. Besonders wichtig ist die frühe Erkenntnis über die eigene viel zu hohe Verschuldung. Die entsprechende Notbremse muss rechtzeitig gezogen werden. Eine Schuldenberatung kann in diesem Punkt weiterhelfen. Ein unabhängiger Berater übernimmt die Verwaltung der Schulden seiner Klienten. Dies passiert zunächst durch eine Erfassung sämtlicher vorhandener Verbindlichkeiten.

Um den Gläubigern etwas entgegen zu kommen, ist es zunächst sinnvoll eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Auf ein solches Angebot werden die meisten Gläubiger, wenn in ausreichender Höhe gern eingehen, um einem Totalverlust zu entgehen. Der vom Schuldner gewählte Rechtsanwalt ist ein ebenso prägnanter Punkt in der Verwaltung der eigenen Schulden. Dieser hilft bei der Bestimmung der monatlich tragbaren Gesamtsumme. Hierzu werden zunächst alle notwendigen Abgaben, wie Miete, Wasser, Strom und Lebensmittel abgezogen. Das Ergebnis sind die monatlich möglichen Ratenbeträge, mit welchen der Schuldner seine Verbindlichkeiten begleicht. Der Unterschied zur herkömmlichen Schuldentilgung liegt vor allem im zeitlichen Aufschub. Der geschuldete Betrag wird nicht mehr direkt überwiesen, sondern der Schuldenverwalter tritt in Korrespondenz mit den entsprechenden Unternehmen und übernimmt die Verhandlungen. Aus diesem Grund wird in den meisten Fällen der Schuldenverwaltung ein Verwaltungskonto eingerichtet. Auf diesem gehen lediglich die zu entrichtenden monatlichen Teilbeträge ein.

Der Rechtsanwalt hat an dieser Stelle die Aufgabe, die Raten für jeden einzelnen Gläubiger zu bestimmen, beziehungsweise diese auszuhandeln. Sollten nun noch neue Gläubiger auftreten, können diese sofort an den Rechtsanwalt verwiesen werden. Der Rechtsanwalt überweist in einem termingenauen Intervall die entsprechenden Raten.

Wer also erst einmal in der Schuldenfalle steckt, muss einigen Aufwand betreiben, um diese wieder verlassen zu können. Der letzte Weg, um dem Schuldenberg zu entgehen ist die private Insolvenz. Dies ist jedoch erst die letzte zu erwägende Möglichkeit, da dies mit einem jahrelangen Leben am Existenzminimum gleichzusetzen ist.

Doch was versteht man eigentlich unter dem Begriff Schulden? Dies sind vor allem Verbindlichkeiten, welche eine einzelne natürliche, oder juristische Person betreffen. Schuldner können also Privatpersonen, wie auch Unternehmen und der Staat selbst sein. Die Schulden innerhalb eines Betriebes werden durch den Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital des Unternehmens ausgedrückt. Die chronologische Anordnung der Schulden erfolgt nach dem Zeitpunkt ihrer Rückzahlung. Diese Größen sind also zeitpunktbezogen. Langfristige Verbindlichkeiten werden demnach immer an oberer Position angeordnet.

Der Überschuldung taucht in diesem Zusammenhang ebenfalls häufig auf. Hiervon ist die Rede, wenn ein Kreditnehmer mit seinem veräußerbaren Vermögen sein Einkommen übersteigt. Im Falle einer natürlichen Person ist dies gegeben, sobald die Verbindlichkeiten das verwertbare Vermögen der folgenden sechs Jahre nicht deckt. In einer solchen Situation ist eine gerichtliche Insolvenz ebenfalls der letzte Schritt, um die Schulden unter Kontrolle zu bekommen. Allgemeine Hilfestellung bieten vor allem Schuldenverwaltungen und Schuldenberatungsstellen, wie auch Rechtsanwälte.