Hilfe bei Schulden

Zunächst einmal gilt es heraus zu stellen, woher die angehäuften Schulden überhaupt kommen. Kennt man deren Ursprung, lässt sich entsprechend gegen die verursachenden Faktoren vorgehen. Ein häufiger Grund für zu hohe Verschuldungen sind zu große monatliche Belastungen durch Ratenkredite. Kommt dann noch die Quantität dieser Verbindlichkeiten hinzu, stehen Schuldner oft vor einem scheinbar unlösbaren Problem. Die Schulden werden unübersichtlich und können nicht mehr selbstständig verwaltet werden. Spätestens ab diesem Punkt ist es absolut empfehlenswert Hilfe aufzusuchen, um die Schulden zu regulieren und zu verwalten.

Ein weiterer deutlicher Hinweis auf eine Überschuldung sind überzogene, oder sogar gesperrte Konten. In einem solchen Fall setzt die Zahlungsfähigkeit in jedem Bereich aus. Rechnungen und Mahnungen können nicht mehr beglichen werden. Es beginnt ein Kreislauf, gegen den man als Privatperson kaum noch vorgehen kann. Bevor jedoch Pfändungen und Vollstreckungen ins Haus stehen, sollte entsprechend gehandelt werden. Der Gang zur Schuldenhilfe ist also anzuraten. Das gleiche gilt für Immobilienbesitzer, welche einer zu hohen Belastung durch Hypotheken ausgesetzt sind. Die Finanzierung ist in solchen Fällen schnell nicht mehr zu überblicken und das Resultat ist im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung. Die Schuldenberatung, oder eine entsprechend spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei hilft auch in solchen Fällen weiter.

Doch wie verfährt ein Schuldenberater eigentlich? Dieser verschafft sich zunächst einen Überblick bezüglich der Verbindlichkeiten des Schuldners. Weiterhin ordnet er diese nach Dringlichkeit chronologisch an. Dabei stehen langfristige Verbindlichkeiten immer im Vordergrund. Eine Umverteilung der Schulden auf erneute Aufnahme von Fremdkapital von Krediten ist nicht empfehlenswert. Die Schuldenhilfe versucht vor allem andere Lösungswege aufzuzeigen. Letztendlich wird ein Rechtsanwalt zur Verhandlung mit den entsprechenden Gläubigern herangezogen. Diese ist rechtlich befugt Vergleiche zu erzielen, oder Ratenzahlungen auszuhandeln. Hierzu ermittelt der Schuldenberater den Anteil des pfändbaren Einkommens.

Die Empfehlung in einem Fall der drohenden Überschuldung ist der direkte Gang zum Rechtsanwalt. Speziell öffentliche Schuldenberatungen können lediglich Lösungsansätze geben. Zudem kommt der Fakt der langen Terminvergabe hinzu. Dies kann sich unter Umständen über einige Monate hinziehen. Letztendlich muss trotzdem eine Weiterleitung des Falls an einen Rechtsanwalt erfolgen, da nur dieser nach § 305 InsO berechtigt ist Verhandlungen zwischen Gläubigern und deren Schuldnern zu führen.

Wie sieht nun die optimale Schuldenhilfe, beziehungsweise Beratung aus? Nach Ausfüllen einer Selbstauskunft kann sich der erwählte Rechtsanwalt mit dem spezifischen Sachverhalt auseinandersetzen. Die erste Beratung erfolg oft noch kostenfrei. Danach lohnt es im Besitz einer Rechtsschutzversicherung zu sein. Darauf folgend beginnt die Kanzlei Kontakt zu den Gläubigern aufzunehmen. Die Höhe der Forderungen wird festgestellt. Es erfolgt eine Festlegung der tragbaren Gesamtrate. Diese wird wiederum auf die einzelnen Gläubiger aufgeteilt. Kommt es zu keiner schnellen Einigung können Spezialangebote unterbreitet werden. Ziel ist eine außergerichtliche Vergleichsherbeiführung. Diese wird von Gläubigern oft vorgezogen, da andernfalls unter Umständen Prozesskosten anfallen könnten.

Nach Zustimmung der Gläubiger kommt es zum Abschluss der Verhandlungen. Der Schuldner ist nun verpflichtet einen Teil seines Einkommens an ein im Vorfeld eingerichtetes Schulden-Verwaltungskonto abzuführen. Von diesem wiederum werden per Dauerauftrag die entsprechend vereinbarten Zahlungen geleistet. Der klare Vorteil hierbei ist die Vermeidung eines Insolvenz Verfahrens. Dieses hätte monetär unter Umständen noch negativere Folgen.

Sollte keine Zustimmung der Gläubiger zu den Vergleichsangeboten erfolgen ist die private Insolvenz der letzte Schritt. Insolvenz bedeutet, dass der Schuldner den zu leistenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.