Nachlassinsolvenz

Wenn ein Familienmitglied verstirbt, geht der Nachlass an die Erben. Entweder wurde vom Verstorbenen ein Testament hinterlassen, wodurch die Erben festgelegt sind oder es tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Ein Testament wird meist nur dann erstellt, wenn Wertgegenstände vererbt werden. Die gesetzliche Erbfolge begünstigt die direkten Angehörigen (Ehepartner, Kinder).

Eine Erbschaft ist nicht immer mit einem finanziellen Gewinn verbunden, da viele Nachlässe verschuldet sind. Der Erbe hat zunächst die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen, um den Schulden zu entkommen. Überschuldung ist als Grund für eine Ausschlagung ausreichend. Versäumt der Erbe die gesetzte Frist von sechs Wochen, geht das Vermögen in seinen Besitz über. Mögliche Gläubiger können jetzt an den Erben heran treten und gegen ihn vollstrecken. Der Erbe haftet vollständig für die Schulden des Erblassers, auch mit seinem Privatvermögen.

Kommt ein Erbe nicht mit der Verwaltung der Erbschaft zurecht, kann er einen Nachlassverwalter beauftragen. Dieser überschaut die Forderungen und Wertgegenstände des Erbes und kann dann Angaben machen ob der Nachlass möglicherweise verschuldet ist. Der Verwalter hat die Möglichkeit gemeinsam mit dem Erben den Antrag auf Erbschaftsinsolvenz zu stellen, wenn die Forderungen das Guthaben überschreiten.

Wer ein überschuldetes Erbe angenommen hat, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen, um das eigene Vermögen zu schützen. Bei diesem Verfahren wird gerichtlich angeordnet, dass die Gläubiger ihre Forderungen ausschließlich aus dem Nachlass befriedigen dürfen, das Privatvermögen jedoch nicht antastbar ist. Können nicht alle Forderungen bestritten werden, müssen die Gläubiger auf die restliche Summe verzichten. Der Erbe darf jegliche Zahlung aus dem Privatvermögen verweigern und dem Gläubiger die sogenannte Erschöpfungseinrede aussprechen. Der Gläubiger ist somit machtlos und kann keine weiteren Schritte einleiten.

Der Antrag auf Nachlassinsolvenz wird beim Insolvenzgericht gestellt. Es gibt spezielle Antragsformulare, die vom Erben ausgefüllt werden müssen. Wichtig ist die Angabe aller Gläubiger und die Angabe sämtlicher Wertgegenstände, die aus dem Erbe hervorgegangen sind. Stellt der Erbe einen Antrag auf Insolvenz, darf er keinerlei Bestandteile veräußern oder nicht angeben. Neben diesen Angaben sind noch persönliche Informationen über den Erben erforderlich, allerdings spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle für die Genehmigung der Nachlassinsolvenz.

Der Antrag auf Nachlassinsolvenz sollte schnellstmöglich gestellt werden, um keine Ablehnung wegen zu langer Dauer zu riskieren. Generell werden Anträge die erst zwei Jahre nach Bekanntgabe der Erbschaft gestellt werden abgelehnt. Der Erbe steht mit Bekanntgabe der Erbschaft zunächst in der Schuld sämtlicher Gläubiger und sowohl mit dem Wert des Erbes, als auch mit dem eigenen Vermögen für alle Schulden die der Erblasser zu Lebzeiten verursacht hat. Allerdings hat der Erbe auch die Möglichkeit Geld einzufordern, auf das der Verstorbene ein Anrecht gehabt hätte. Bei einer Nachlassinsolvenz jedoch gelten auch ausstehende Schulden von dritten Personen als Wert und die Gläubiger haben zuerst das Recht aus diesen Posten zu vollstrecken.