Überschuldung

Die Überschuldung einer juristischen Person bedeutet, dass ihr Fremdkapital größer als ihre Aktiva ist, und bei einer Analyse der bisherigen Vermögensentwicklung nicht zu erwarten ist, dass diese Unterbilanz in der nächsten Zukunft ausgeglichen wird. Die Überschuldung steht erst dann fest, wenn an der Situation nichts mehr geändert werden kann. Bei Überschuldung einer natürlichen Person wird in der Schuldnerberatung von einer Situation gesprochen, in der es dem Schuldner unmöglich ist, seine Verbindlichkeiten ohne der Gefährdung eigener Grundversorgung bald zu bezahlen. In Deutschland sind etwa 3,4 Mio Haushalte überschuldet. Der Begriff ist in der Insolvenzordnung geregelt. Demnach liegt die Überschuldung bei juristischen Personen vor, falls die Verbindlichkeiten durch das Vermögen des Betroffenen nicht gedeckt werden können. Wird die Überschuldung vorgelegt, besteht für den Vorstand bzw. Geschäftsführer die Pflicht, das Insolvenzverfahren während der nächsten bzw. spätestens in drei Wochen zu beantragen. Die Pflichtverletzung führt zur Strafbarkeit oder zivilrechtlicher Haftung. Durch die Erstellung einer Überschuldungsbilianz kann die Möglichkeit einer Überschuldung ermittelt werden. Die Überschuldung einer natürlichen Personen wird gemessen, indem die Pfändungsfreibeträge oder die Höhe der Sozialhilfe herangezogen werden.

Bei einer Überschuldung werden die Ursachen von Schuldnern, Gläubigern und Schuldnerberatern auf unterschiedliche Art und Weise wahrgenommen. Aus der Sicht des Betroffenen sind Ursachen der Überschuldung oft Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Scheidung, Jobwechsel oder Krankheit. Der Schuldner übernimmt demnach keine Verantwortung für seine Situation und betrachtet sich als Opfer und nicht als Hauptverantwortliche. Aus der Sicht der Schuldnerberater sind die meisten Schuldner in der Regel durch ein “kritisches Ereignis” in ihre finanzielle Situation reingeraten. Es kommt meistens durch Verlust des Einkommens, durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Betriebsschließung oder Scheidung zustande. Auch Schwangerschaft, Kurzarbeit oder Bürgschaften können so ein kritisches Ereignis darstellen. Der Gläubiger sieht die Ursachen für eine Überschuldung meist in Einkommensveränderungen. Der Gläubiger hält zusätzlich den Betrug oder unangemessene Konsumneigung für Ursachen der Überschuldung. Die Bereitschaft zur Reduzierung des Konsums ist in meisten Fällen nicht gegeben, besonders wenn der Einkommen ausfällt oder zurückgeht. Die Betroffenen nehmen häufig Kredite auf, um ihren Lebensstandard zu verbessern oder zu halten, was vor allem fehlgeschlagene Immobilienfinanzierungen betrifft. Im Falle eines Betrugs seitens des Kreditnehmers, haben die Banken oft keine Möglichkeit, ein drohendes Finanzproblem rechtzeitig zu erkennen.

Bei Überschuldung handelt es sich um eine belastende Situation und ein gravierendes Sozialproblem. Sie betrifft alle Einkommensschichten, wobei in der unteren Schicht das Risiko höher ist. Die meisten Betroffenen haben aufgrund ihrer Schuldensituation mit psychischen Problemen zu kämpfen. Die überschuldeten Personen haben eine Möglichkeit, sich Hilfe bei einer Schuldenberatungsstelle der Verbraucherzentralen, Kommunen und der Wohlfahrtsverbände in Anspruch zu nehmen. Es besteht die Möglichkeit, ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu eröffnen. Durch die Beratungsstelle wird entweder ein Vergleich außer Gericht erreicht oder es kommt zu einem Vergleich im Gericht. Falls es zur keiner Einigung beim gerichtlichen Vergleich kommt, kann ein Insolvenzverfahren beantragt werden, was die Streichung der Schulden nach sechs Jahren ermöglicht. Alternativ zu den genannten Hilfsangeboten kann ein Rechtsanwalt genommen werden, bei dem das Verfahren meist ohne Wartezeiten starten kann. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Anwalts werden aber nur teilweise vom Staat übernommen.