Familienrecht

Das Thema Ehe und Familie ist ohnehin schon immer ein kompliziertes und aktuelles Thema in der Politik sowie in der Gesellschaft gewesen. Das Familienrecht dient der Regelungen der Rechtsverhältnisse, die durch die Ehe, Verwandtschaft, Familie und Partnerschaft entstehen. Gerade im Bereich der Ehe und Scheidung soll es die Interessen der einzelnen Parteien adäquat sichern und verteidigen. Seit der steigenden Zahl an Ehescheidungen in den vergangenen 20 Jahren ist das allgemeine Interesse an rechtlichen Bestimmungen rund um Ehe und Familie nochmals gestiegen. Wer sich heutzutage für den Bund der Ehe entschließt kommt nicht umhin sich vorher eingehend über die rechtlichen Hintergründe zu informieren. Denn bereits vor der eigentlichen Eheschließung gibt es viele wichtige Punkte, die beachtet werden müssen. Denn nur, wer informiert in die Ehe geht spart im Fall eines Scheiterns Zeit, Geld und Nerven.

Sicherlich zählen die einzelnen Bestimmungen zur Ehe und der Ehevertrag zu den interessantesten Punkten. In Deutschland darf laut Gesetz jeder, der das 18. Lebensjahr erreicht hat, heiraten, sofern er freien Willens ist und die Bedeutung der Ehe versteht und akzeptiert. Bei jüngeren Heiratswilligen ergeben sich oft Probleme, da sich die Eltern in den Weg stellen. Ab 16 Jahren ist zwar eine Heirat möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass das Gericht und die Eltern der Verbindung einwilligen. Hierzu sollte unbedingt ein kompetenter Berater als Hilfe hinzugezogen werden, um die rechtlichen Bestimmungen in allen Einzelheiten zu beleuchten, denn die einzelnen rechtlichen Bestimmungen wirken sich je nach Alter, sozialen und psychischen Aspekten verscheiden aus. Bei Ehen mit einem ausländischen Partner kommen nochmals neue Bestimmungen hinzu, die man berücksichtigen muss.

Wenn die Entscheidung für die Ehe getroffen ist, fragen sich zunehmend mehr Menschen, ob ein Ehevertrag nötig ist. Ein Ehevertrag ist kein Ausdruck für fehlendes Vertrauen, sondern eine Möglichkeit die individuellen Regelungen der Ehe zu erfassen. Da jedoch jede Ehe verscheiden ist und die einzelnen Partner unterschiedliche Perspektiven haben können hier keine konkreten Inhalte genannt werden. Diese müssen mit einem Berater in einem eingehenden Gespräch gefunden und festgelegt werden, damit beide Ehepartner mit den Regengen vollends zufrieden sind. Der Ehevertrag kann entgegen allgemeiner Auffassung auch noch nach der Eheschließung abgeschlossen werden. Ist eine Ehe einmal in die Brüche gegangen, so stellt sich schnell die Frage nach den Unterhaltsleistungen. Da dieses Rechtsgebiet ebenfalls äußerst umfangreich ist, ist es ratsam sich mit einem Anwalt zusammen zu setzen, um die Scheidung möglichst schnell und unkompliziert, gerade im Hinblick auf das Wohl der Kindern und der Psyche der Eheleute zu vollziehen. Das Familienrecht umfasst hierbei die finanziellen Regelungen zu den Bereichen Unterhaltsleistungen, das Umgangsrecht mit den Kindern sowie die Immobilienverteilung an die beiden Eheleute.

Natürlich regelt das Familienrecht auch andere Bereiche wie Adoption, Verwandtschaftsverhältnisse, Partnerschaft und Versorgungspflichten gegenüber Verwandten. Wer beispielsweise im Krankheitsfall in welchem Maße für seine Eltern oder Verwanden aufkommt wird hier bestimmt. Da diese Fragen jedoch meist in Auseinandersetzungen zwischen mehreren Interessengemeinschaften enden sollten sich Betroffene zuvor immer an einen rechtskundigen Berater wenden, der die individuelle Situation im Hinblick auf die rechtlichen Gegebenheiten überprüft und beleuchtet. Das spart Zeit und viele Missverständnisse und Konflikte.