Kinderrecht

Die Rechte für Kinder und Jugendliche wurden zum Schutz dieser erstellt. Weltweit gültig sind die UN-Kinderrechtskonventionen die 1989 durch die Volksversammlung der Vereinten Nationen abgeschlossen wurden. Die wohl wichtigsten Rechte eines Kindes sind das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, Recht auf Bildung, Recht auf Fürsorge und das Recht auf Ernährung. Dass Kinder diesen Status haben und unter extra Schutz stehen war nicht immer so. Erst seit der Zeit der Aufklärung im 17. und 18. Jahrhundert wurde dafür gesorgt, dass insbesondere Kindern die Gewährleistung gegeben ist, ein Leben zu führen welches auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Anfang des 19.Jahrhunderts wurde das “Jahrhundert des Kindes” ausgesprochen. Daraufhin setzten sich viele Menschen für die Rechte der Kinder ein. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde eine Erziehung mit einer gewissen “Härte” gewünscht. Vor allem sollte sie auf Fremdenfeindlichkeit ausgerichtet sein. Nach dem Krieg wurden mit dem Erlassen des Grundgesetzes der Bundesrepublik zwei entscheidene Artikel verabschiedet. Der Schutz der Familie und die freie Entfaltung der Persönlichkeit sollte besonders im Vordergrund stehen. Mit der Gründung der Unesco wurde ein weiteres Gesetz zur Grundsicherung von Kindern abgeschlossen. Hierbei ging es um das Recht auf Bildung, welches versichern sollte, dass Kindern der Gang zur Schule ermöglicht wird.

Im November 1989 wurde von der UN die Kinderrechtskonvention gegründet. Kinder werden dort als Personen definiert, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Konvention besteht aus zehn Grundregeln. Diese sind im Einzelnen: Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Bildung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen Namen, das Recht auf Hilfe in Notlagen, das Recht sich mitzuteilen, das Recht auf Bildung, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Hilfe bei Behinderung und das Recht auf Familie. Seit dem Inkrafttreten der Kinderrechtskonvention am 20. November 1990 gilt der 20. November als Internationaler Tag der Kinderrechte. Seit dem Jahr 2000 gibt es in Deutschland kein Recht mehr auf Züchtigung in der Erziehung. Im gleichen Jahr wurde das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung verabschiedet.

Das Problem der Kinderrechte ist, dass sie sich nicht ausnahmslos kontrollieren lassen. Würde man eine extreme Kontrolle der Rechte anordnen würde man in einen Artikel des Grundgesetzes eingreifen. Eltern könnten ihre Erziehung nicht mehr frei entfalten. So gibt es leider auch heute noch Probleme mit Kinderprostitution oder Einsätze von Kindern in Kriegen. Trotzdem wird die Kindheit nun als eigenständiger Lebensabschnitt gesehen, was auch nicht immer der Fall war. Weitesgehend wird nun versucht, alles was die Würde des Kindes angreifen könnte zu verhindern.Rechtlich gesehen steht jede Handlng die das Recht eines Kindes verletzt unter Strafe. Es bestehen aber keine Kontrollen die weit genug gehen um alles Kinderunwürdige zu unterbinden. Manchmal fehlen auch einfach die finanziellen Mittel. So kommt es, dass in vielen Ländern keine ausreichende Schulbildung möglich ist.

Rechtsbeistände können in dem Bereich tätig werden, wenn das Recht eines Kindes verletzt wird. Diese Rechtsverletzung kann sowohl von den Eltern oder aber auch von Aussenstehende begangen werden.