Jagdrecht

Der Begriff Jagdrecht umfasst im objektiven Sinne die gesamte jagdliche Gesetzeskunde. Darunter versteht man alle Rechtsvorschriften, also Gesetze und Verordnungen, die für die Jagdpraxis eine Rolle spielen. Als subjektives Jagdrecht bezeichnet man die tatsächliche Befugnis in einem bestimmten Jagdbezirk zu jagen und sich die Beute anzueignen. Diesem Recht zur Jagdausübung steht die Verpflichtung zur waidgerechten Hege gegenüber.

Das subjektive Jagdrecht hat der Grundeigentümer des betreffenden Bezirks, der seine Ausübung jedoch verpachten kann oder Gäste an seinem Recht teilhaben lassen kann. Voraussetzung ist, dass jeder, der auf diese Weise die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein vorweisen kann. Damit verbunden regelt das Jagdrecht sowohl die Bedingungen, um einen Jagdschein zu erlangen sowie waffenrechtliche und versicherungsrechtliche Aspekte.

Für Rechtsfragen bezüglich der Erteilung, Verlängerung, Entziehung oder Einziehung des Jagdscheines können Anwälte detailliert Auskünfte geben. Auch die teilweise sehr komplexe fachliche Gestaltung von Jagdpachtverträgen sowie die Beratung und gerichtliche Vertretung von Jagdgenossenschaften gehören in den Aufgabenbereich eines Anwalts. Auch wenn §§ 11-14 des Bundesjagdgesetzes (BJG) ausführlich die Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechtes regeln, ist es sinnvoll, Pachtverträge auf den Einzelfall abstimmen zu lassen. Juristische Beratung kann hier spätere Probleme vermeiden. Von praktischem Belang für einzelne Jäger kann zudem die rechtliche Beratung bei Wild- und Jagdschadensangelegenheiten sein. Hier hinein spielen insbesondere Fragen von Haftung, Schadensersatz oder möglichem Schmerzensgeldforderungen.

Neben dem Bundesjagdgesetz, das als Rahmengesetz die Grundzüge des Jagdrechts in Deutschland regelt, existieren in den einzelnen Bundesländern noch jeweils getrennte Landesjagdgesetze. Für Jäger, die in mehreren Bundesländern zur Jagd gehen, ist es deshalb unabdingbar, sich mit den Grundzügen des jeweiligen Landesjagdgesetzes vertraut zu machen. Im Falle von Verstößen besteht sonst die Gefahr, den Jagdschein zu verlieren, auch wenn das gleiche Verhalten in einem anderen Bundesland rechtlich nicht geahndet wird.

Zusätzlich zum eigentlichen Jagdrecht existieren eine Reihe wichtige, die Jagd betreffende Rechtsvorschriften aus anderen Gesetzen. Dazu zählen speziell das Waffengesetz, die Bundes- und Landesnaturschutzgesetze, das Tierschutzgesetz sowie das Tierseuchengesetz, die Tollwutverordnung und fleischhygienische Vorschriften. Da die vielfältigen Gesetzestexte für den Laien in ihrer Komplexität schwer zu überschauen sind, ist es im Einzelfall sinnvoll, einen Berater zu konsultieren. Speziell mit der Jagsausübung vertraute Anwälte haben den Überblick über alle Rechtsvorschriften, die die Jagd betreffen können. In der Praxis sind dies vor allem waffenrechtliche Probleme und individuell zu beurteilende Schadensfälle. Im Einzelfall stellen sich auch baurechtliche Fragen zur Errichtung von Jagdhütten oder anderen Gebäuden, die im Zusammenhang mit der Jagdausübung stehen.

Häufige Konflikte entstehen für Jäger in Verbindung mit der örtlichen Landwirtschaft. Die im Gesetz festgelegten Regelungen zur Wildschadensverhütung und zur Schadensersatzpflicht müssen auf jeden Schadensfall individuell angewendet werden. Mit einer anwaltlichen Vertretung können hier Meinungsverschiedenheiten oftmals bereits im Vorfeld beigelegt werden und einvernehmliche Lösungen für die Zukunft gefunden werden.