Nachbarschaftsrecht

Das Zusammenleben auf benachbarten Grundstücken wird durch die Bestimmungen des Nachbarrechts geregelt. Dies trifft jedoch nicht nur auf Grundstückseigentümer zu, sondern klärt auch Streitigkeiten zwischen Mietern und Pächtern von Häusern und Wohnungen sowie von Kleingärten. Das Nachbarrecht klärt Fragen, die mit der Nutzung des eigenen Grundstücks und deren Wirkung auf die Nachbarn auftreten können.

Das Nachbarschaftsrecht, das in den §§ 906 ff. des BGB geregelt ist, gilt in seinen allgemeinen Bestimmungen als Bundesrecht; es wird durch die voneinander abweichenden Regelungen der einzelnen Länder ergänzt. Bei übergeordneten Interessen tritt das Nachbarschaftsrecht der einzelnen Bundesländer gegenüber dem BGB zurück, auch kommunale Satzungen haben vor dem Nachbarrecht Vorrang. In keinem anderen Rechtsgebiet als dem Nachbarschaftsrecht finden so viele Streitigkeiten statt und die Zwistigkeiten sind sogar noch im Ansteigen begriffen. Die Nachbarstreitigkeiten, wie diese Konflikte im Volksmund gern genannt werden, nehmen zu, je intensiver die Grundstücke bebaut oder genutzt werden. Die Streitigkeiten haben oft geringfügige Ursachen oder begründen sich auf strikter Rechthaberei beider Nachbarn. Sinn und Zweck des Nachbarschaftsrechts ist es daher, die unter Nachbarn auftretenden Probleme in einer für beide Parteien akzeptablen Einigung zu lösen. Da die Anzahl der Streitigkeiten zum einen die Kapazitäten der Gerichte sprengen würden und zum anderen nicht unerhebliche Kosten verursachen, werden diese Zwiste erst vor Schiedsleute gebracht, die eine außergerichtliche Schlichtung anstreben. Ist ein solcher Schlichtungsversuch gescheitert, müssen die Parteien vor Gericht gehen. In einem Nachbarrechtsstreit trägt übrigens jede Partei ihre eigenen Kosten, gleichgültig, zu wessen Gunsten das Verfahren entschieden wird. Auch aus diesem Grund sollte zuerst die Hilfe eines Schiedsmannes in Erwägung gezogen werden.

Hauptstreitpunkt bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist der Garten. Schon bei der Frage, wie ein Grundstück eingefriedet werden darf, sind Streitigkeiten Tür und Tor geöffnet. Darf man sein Grundstück durch eine Mauer, einen Zaun oder eine Hecke vom Nachbarn abgrenzen? Falls eine solche Begrenzung erlaubt ist, bestehen Vorschriften über die Höhe einer solchen Einfriedung. Diese Regelungen werden von den einzelnen Bundesländern selbst festgelegt und gelten dementsprechend nur innerhalb der jeweiligen Landesgrenzen. Der Pflanzabstand zur Grundstücksgrenze bietet ebenfalls ein großes Konfliktpotential unter Nachbarn. Hecken, Bäume und Sträucher müssen einen gewissen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten; wird dieser Abstand ignoriert, kann dies bis zum Entfernen der Pflanzen führen. Auch die zu erwartende Größe eines Baums oder die auf dem Grundstück herrschenden Lichtverhältnisse müssen für die Bepflanzung eines Gartens mit berücksichtigt werden. Wächst ein Baum oder eine Hecke über den Zaun zum Nachbarn, gelten auch hierfür bestimmte Regeln. Die volkstümliche Meinung, dass alles, was in den eigenen Garten wächst, auch beseitigt werden darf, ist falsch und kann zu nicht unerheblichen Kosten für den belästigten Grundstückseigentümer führen. Das gleiche gilt für überhängendes Obst. Nur das vom Nachbarbaum gefallene Laub kann im eigenen Garten folgenlos entsorgt werden. Weitere Themen des Nachbarschaftsrechts sind die Beeinträchtigungen durch Lärm und Rauch. So muss zwar ortsüblicher Lärm geduldet werden, doch ebenso müssen Ruhezeiten eingehalten und überdurchschnittliche Geräuschbelästigungen eingestellt werden. Daneben sind auch Probleme im Bereich der Tierhaltung, des Notwegerechts und des Leitungsrechts im Nachbarschaftsrecht geregelt. Wegen der komplexen und vor allem in Ländern und Kommunen unterschiedlichen Rechtsnormen ist es ratsam, im Streitfall einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Da so oftmals ein Prozess vermieden werden kann, sind die Kosten für eine Rechtsberatung mit Sicherheit geringer als die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten im streitigen Verfahren.