Reiserecht

Reisen ist in Deutschland sehr beliebt. Doch manch Reiseziel hält nicht, was der Reisekatalog versprach. In solchen Fällen kann der Reisende prüfen, ob er eine Reklamation geltend machen will. Für diesen Zweck ist es sinnvoll, sich ausreichend Informationen zum Thema Reiserecht zu verschaffen. Das in Deutschland geltende Reiserecht lässt sich in mehrere Bereiche untergliedern: Reisevertrag, Reisemängel und Reiseversicherungen.

Im Bereich des Reisevertrages sind insbesondere die Bedingungen für eine Kündigung der Reise zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass die Angaben zu Preisen und Beschreibungen in Reisekatalogen für den Anbieter verpflichtend sind. Das tatsächliche Angebot muss den Beschreibungen im Katalog entsprechen. Andernfalls hat der Kunde das Recht, Beschwerde beim Reiseveranstalter einzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde sich präzise auf die Angaben im Reisekatalog bezieht. Der Reisevertrag kann in bestimmten Fällen gekündigt werden. Typische Fälle für einen berechtigte Kündigung der Reise sind erhebliche Mängel in Bezug auf Unterkunft, Verpflegung oder Transport. Eine Kündigung der Reise ist auch dann statthaft, wenn die Fortsetzung der Reise für den Reisenden nicht zumutbar ist oder in Fällen von höherer Gewalt. Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Bei einem Reiserücktritt erhebt der Reiseveranstalter in der Regel Entschädigungsgebühren. Über die Angemessenheit der Entschädigung muss unter Umständen eine Einigung erzielt werden. Rechtsberatung ist zu empfehlen für den Fall, dass der Reiseveranstalter eine unangemessene hohe Entschädigung fordert. Auch wenn der Reiseveranstalter eine Kündigung nicht akzeptiert, kann der Anspruch auf Kündigung der Reise durch den Reisenden gerichtlich durchgesetzt werden.

Werden vor Ort Mängel im Bereich Unterkunft, Verpflegung oder Transport festgestellt, können diese reklamiert werden. Voraussetzung für eine Reklamation sind glaubwürdige Beweise der Mängel. Beweise können in Schriftform oder in Form von Zeugen beigebracht werden. Möglich ist eine Minderung des Reisepreises insbesondere bei typischen Mängeln der Unterkünfte, Verpflegung oder des Transportes. Zu diesen gehören unter anderem Ungeziefer, Baulärm, Ersatzunterkünfte, Ausfall von Mahlzeiten und Flugverspätungen. Eine Minderung des Reisepreise ist durchsetzbar, wenn es sich um Leistungen handelt, die im Reisevertrag vereinbart waren. Das kann im Einzelfall sehr verschieden sein. Der Anspruch hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine Billigreise oder eine Luxusreise handelt. Zusätzlich zur Minderung des Reisepreises kann der Reisende Schadensersatz beanspruchen. Der Anspruch auf Schadensersatz kommt in Betracht, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt wurde. Rechtsberatung bei Schadenersatzsforderungen in Anspruch zu nehmen ist in jedem Falle ratsam. Die Reiseveranstalter versuchen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für Schäden zu verkomplizieren oder zu beschränken. Rechtshilfe wird von allen Anwaltskanzleien mit der Spezialisierung Reiserecht angeboten.

Im Bereich Reiseversicherung kommen insbesondere Reisegepäckversicherung und Reiserücktrittsversicherung in Betracht. Erstere versichert den Reisenden bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäckes. Die Reiserücktrittsversicherung sichert den Reisenden für den Fall einer Entschädigung, die der Reiseanbieter verlangt. Zudem werden bei vorzeitiger Beendigung der Reise die Kosten für die Rückreise übernommen. Ist die Versicherung nicht bereit, den Schaden zu ersetzen, muss der Reisende innerhalb von 6 Monaten nach Reisetermin beim zuständigen Gericht klagen.

In allen Fällen, in denen der Reisende Rechtsansprüche erhebt, ist die schriftliche Form unbedingt anzuraten. Bei Vorlage der Reiseunterlagen und der Darstellung des Sachverhaltes können die Erfolgsaussichten in einer anwaltlichen Beratung meist rasch geklärt werden.