Veranstaltungsrecht

Wie nahezu jeder Lebensbereich ist auch der Punkt Veranstaltungen gesetzlich geregelt. Grundlage hierfür ist das Veranstaltungsrecht. Da viele Veranstaltungen mit Gefahren verbunden sind, müssen die meisten Ereignisse angezeigt und genehmigt werden. Daher ist es für den Veranstalter unerlässlich, sich bereits im Vorab darüber im Klaren zu sein, welche Genehmigungen er einholen muss, damit die Veranstaltung am Ende fristgemäß und wie geplant stattfinden kann. Das Veranstaltungsrecht nennt die einzelnen Vorschriften, die zur Durchführung einer Veranstaltung beachtet werden müssen.

Zum Einen sind an dieser Stelle die behördlichen Genehmigungen zu nennen, zu denen zum Beispiel die baurechtlichen Vorschriften gehören. Dabei wird in Bau- und Nutzungsgenehmigungen unterschieden. Neu gebaut wird für eine Veranstaltung selten, interessanter ist dabei das Nutzungsrecht, das immer dann Anwendung findet, wenn eine bestehende Örtlichkeit zur Durchführung der Veranstaltung benutzt werden soll. Probleme gibt es dabei am ehesten, wenn ein Veranstaltungsort ursprünglich einem anderen Zweck diente und jetzt für die Veranstaltung genutzt werden soll. Viele verschiedene Ämter sind dabei die Ansprechpartner, wie Bauamt, Liegenschaftsamt, Straßenverkehrsamt und andere. Gerade Volksfeste, die immer anzeigepflichtig sind, müssen im Veranstaltungsrecht durch Sondernutzungsgenehmigungen zugesagt werden. Das tritt immer dann ein, wenn die Veranstaltung auf öffentlichen Wegen und Plätzen stattfinden soll. Hierbei muss im Übrigen auch oft die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis eingeholt werden, falls der Straßenverkehr in seinem normalen Fluss behindert werden könnte.

Andere Genehmigungen, die für die Durchführung einer Veranstaltung eingeholt werden müssen und die im Veranstaltungsrecht vorgeschrieben sind, sind die Erlaubnis für die Benutzung von Geräten für die Musikwiedergabe, wozu auch Instrumente zählen und die Schankerlaubnis. Zudem muss eine Person, die auf der Veranstaltung gewerbsmäßig Lebensmittel austeilt oder auf andere Art und Weise mit Lebensmitteln zu tun hat, eine Bescheinigung über den Unterricht in Lebensmittelhygiene nachweisen können. Feuerwerke, Lotterien und ähnliche Dinge, die auf einer Veranstaltung durchgeführt werden sollen, müssen ebenfalls laut Veranstaltungsrecht genehmigt werden. Handelt es sich bei der Veranstaltung um eine solche, die etwas mit Sport zu tun hat, so müssen auch Genehmigungen auf sportlicher Ebene eingeholt werden. Das Veranstaltungsrecht sieht zudem vor, dass Sanitätsdienste, öffentliche Verkehrsbetriebe und Polizei bei Veranstaltungen bestimmter Größe hinzuzuziehen sind.

Der zweite große Aspekt, der hier in Bezug auf das Veranstaltungsrecht genannt werden soll, betrifft die Umwelt. Veranstaltungen stellen den Durchführenden in die Pflicht, den Umweltschutz nicht zu vernachlässigen und zu versuchen, die Veranstaltung möglichst harmonisch mit der Umwelt durchzuführen. Umwelt wird dabei durch zwei Punkte definiert. Es handelt sich auf der einen Seite um den reinen Umweltschutz und betrifft also den Naturschutz. Auf der anderen Seite muss das direkte Umfeld betrachtet werden, Einwohner, Nachbarn und andere Menschen, die durch die Veranstaltung beeinflusst oder betroffen sein können.

Da an einer Veranstaltung immer eine Vielzahl von Personen beteiligt ist, ist es unerlässlich, die Zusammenarbeit vertraglich zu regeln. Das betrifft die Geschäftspartner des Veranstalters, also zum Beispiel Lebensmittel- und Getränkelieferanten, aber auch Musiker, Darsteller und andere Künstler, die auf der Veranstaltung zugegen sein sollen. Neben den reinen “Hauptdarstellern” sind die Verträge, die hinsichtlich Recht, Organisation und Finanzen ausgeführt werden müssen, auch mit allen anderen Beteiligten zu schließen, wie etwa Licht- und Tontechniker, Helfer für Auf- und Abbau der Bühnen oder anderer Personen, die auf irgendeine Art und Weise zum Gelingen der Veranstaltung beitragen. Auch dazu finden sich im Veranstaltungsrecht Vorschriften und Hinweise.