Patientenrecht

Das Patientenrecht gehört größtenteils zum Bereich des deutschen Medizinrechts. Dabei regelt es als spezieller Teil vorrangig die Rechte eines Patienten während einer so genannten Heilbehandlung gegenüber Ärzten sowie den anderen Angehörigen des Gesundheitswesens, zum Beispiel dem Pflegepersonal. Insofern spricht man auch von den Patientenrechten. Diese Patientenrechte sind in der Tat vielfältig und völlig heterogen ausgestaltet. Sie umfassen dabei nahezu den gesamten Bereich der Heilbehandlung und garantieren auf diese Weise eine menschenwürdige und am körperlichen und seelischen Wohl des Patienten orientierte Heilbehandlung. In der Folge sollen die wichtigsten Rechte des Patienten im Rahmen der Heilbehandlung mit absteigender Wichtigkeit kurz erläutert werden, um einen kurzen Überblick über das Thema des Patientenrechts zu gewährleisten.

Bedeutsam ist in diesem Rahmen insbesondere das Prinzip der Einwilligung. So versteht die moderne Rechtswissenschaft jeden Heileingriff zunächst als Körperverletzung. Nur wenn der Patient der Heilbehandlung zustimmt, was auch mutmaßlich, zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit des Patienten, geschehen kann, und der Heileingriff “kunstgerecht” stattfindet, handelt es sich tatsächlich um einen Heileingriff. Dieses Prinzip schützt den Patienten vor Eingriffen, welche er nicht wünscht, und realisiert damit den hippokratischen Eid. Ebenfalls von besonderer Bedeutung ist auch das Recht auf sorgfältige Heilbehandlung. Dieses garantiert dem Patienten eine so genannten “kunstgerechte” Behandlung, also eine Behandlung nach dem aktuellen Stand der ärztlichen Wissenschaft und mit aller gebotenen Sorgfalt. Nicht garantiert ist allerdings ein Erfolg der Behandlung. Der Arzt haftet nur für eine sorgfältige Behandlung. Darüber hinaus spielt auch das Patientenrecht der ärztlichen Schweigepflicht eine überaus wichtige Rolle in Rahmen jeder Heilbehandlung. Diese Schweigepflicht findet sich allerdings im § 203 des Strafgesetzbuches. Garantiert wird hier vor allem, dass die behandelnden sowie pflegenden Personen die im Rahmen der Behandlung und Pflege erlangten Informationen über den Patienten streng vertraulich behandeln und in keinem Fall unbefugt an Dritte weitergeben. Insbesondere im Rahmen der derzeitig überall gegenwärtigen Führung von elektronischen Akten und dem Internet spielt dieses Patientenrecht eine kaum zu überschätzende Rolle. Dabei verläuft es spiegelbildlich zu dem Recht des Patienten auf jederzeitige Einsicht in seine Patientenakte. Zu letzt soll ein ebenfalls wichtiges, aber sehr umfangreiches Patientenrecht erwähnt werden. Dabei handelt es sich um des Recht des Patienten auf Aufklärung. Danach schuldet der behandelnde Arzt dem Patienten eine allgemein, also gerade auch für Laien verständliche, Aufklärung über alle Umstände der Behandlung, insbesondere aber die Diagnose, die Risiken und die Kosten der Behandlung.

Verstößt der Arzt gegen diese Patientenrechte in schuldhafter oder grob fahrlässiger Weise, haftet er für diese Fehler. Insofern spricht man von der so genannten Arzthaftung. Der Arzt haftet also unter anderem für Schadensersatz. In diesem Bereich liegt auch zugleich die Kerntätigkeit eines jeden Fachanwalts für Medizin- oder Patientenrecht. Dieser arbeitet eng am Sachverhalt, um eventuelle Fehler des Arztes aufzudecken und die daraus resultierenden haftungsrechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist es für den Mandanten von enormer Bedeutung, dass er sich tatsächlich auch an einen Fachanwalt für Medizinrecht wendet. Denn nur dieser wird in der Regel über das notwendige Know-How verfügen, dass die Bearbeitung eines solchen Falles erfordert. Schließlich benötigt der Anwalt neben den speziellen Kenntnissen über die Besonderheiten des Arzthaftungsrechts auch spezielle Kenntnisse über die medizinische Heilbehandlung. Dies gilt in gleichem Maße für einen anderen Bereich des Medizinrechts, der Überprüfung von medizinischen Gutachten.