Kfz-Sachverständige

Ein Kfz-Sachverständiger wird in der Regel immer dann hinzugezogen, wenn es um die Feststellung eines Schadens bei einem Verkehrsunfall oder bei der Bewertung eines Schadens an einem Fahrzeug geht. Dabei übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Kfz-Sachverständigen. Diese zählen nämlich laut BGH zum Schaden des Geschädigten und müssen diesem deshalb ersetzt werden. Bei Bagatellschäden wird oft auf die Hinzuziehung eines Gutachters verzichtet. Um die Kosten im Griff zu halten, bestimmt die Versicherung des Unfallverursachers meistens einen eigenen Kfz-Sachverständigen. Da dieser jedoch häufig parteiisch ist, ist es angeraten, dass der Unfallgeschädigte selbst auf einem unabhängigen Gutachter besteht. Nur er wird den Nutzungsausfall und den Wertverlust, der auf den Geschädigten zukommt, objektiv kalkulieren. Versicherungseigene Kfz-Sachverständige tendieren häufig dazu, lediglich den Blechschaden zu beziffern.

Schaut man ins Internet, so findet man eine Vielzahl an Kfz-Gutachtern und Sachverständigen. Wie aber trifft man eine Auswahl? Gibt es Kriterien, anhand derer man unseriöse von seriösen Kfz-Sachverständigen unterscheiden kann? Wichtig ist zuallererst die Ausbildung des Sachverständigen. Bestenfalls sollte er Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur sein. Seriöse Kfz-Sachverständige sind zudem meist Mitglied in anerkannten Verbänden wie dem BVSK. Über diese Verbände kann man übrigens auch geeignete Kfz-Gutachter erfragen. Hier können auch wichtige Unterlagen wie Unfallpässe oder Hinweise zum richtigen Verhalten nach einem Unfall angefordert werden.

Viele Geschädigte machen einen großen Fehler. Sie holen einen Kostenvoranschlag für die Reparatur bei ihrer Werkstatt ein und denken, damit haben sie ein objektives Gutachten eines Fachmanns vorliegen. Leider jedoch hat dieser Kostenvoranschlag keine juristische Relevanz. Kfz-Werkstätten sind in der Regel nicht dazu ausgebildet oder aber befugt, Aussagen über Wertminderungen eines Fahrzeugs zu machen. Dies kann nur der Kfz-Sachverständige. Oft verbergen sich nämlich hinter einem leichten Blechschaden dauerhafte Mängel an tragenden Teilen, die nicht nur zu weitaus höheren Reparaturkosten führen, sondern auch den Fahrzeugwert erheblich mindern. Nach einem Unfall sollten Sie deshalb immer auf Nummer Sicher gehen und einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen.

Die Abrechnung der in Verbänden wie dem BVSK organisierten Kfz-Sachverständigen ist völlig transparent. Sichergestellt werden soll, dass ein Gutachten auch bei kleineren Schäden lohnenswert und bezahlbar ist. So beträgt der Preis für ein Gutachten kleiner Schäden maximal etwa 10 - 15 Prozent der Schadenshöhe. In diesem Preis sind alle Kosten, auch die Fahrtkosten des Kfz-Sachverständigen, enthalten. Die Schätzung bezüglich des Wertes eines Gebrauchtwagens liegt bei nur 100 bis 150 Euro. Die haben Sie schnell wieder rausgeholt, lässt sich beim Verkauf für einen überprüften Wagen doch leicht das Doppelte mehr erzielen.

Wollen Sie auf Nummer Sicher gehen und sicher stellen, dass bei Ihrem Schaden auch Nutzungsausfall, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert ausreichend berücksichtigt werden, so empfiehlt es sich in jedem Fall, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen.