Autosteuer

Die Kfz-Steuer muss für jedes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gezahlt werden. Zum 01. Juli 2009 treten die neuen Kfz-Steuerregelungen in Kraft, die bis Ende 2011 gültig sind. Vor allem der CO2-Ausstoss spielt heute in der Steuerpolitik eine wichtige Rolle. Bis zum Juli 2009 wurden die Autos nach der Kraftstoffart und dem Hubraum bewertet. Je hundert Kubikzentimeter wurde die Steuer erhoben. Die Autos haben heute eine Abgasnorm, die die Fahrzeuge in Schadstoffklassen unterteilt und mit einem Euro-Kürzel versieht. Diese Schadstoffklassen dienen der Kfz-Steuerberechnung. Seit dem Jahr 2005 gilt für Neuwagen die Abgasnorm Euro 4. Durch einen schleichenden Einführungsplan gilt die Abgasnorm Euro 5 ab September 2009 für Neuwagen in der EU. Ab dem Jahr 2014 soll die Euro-6-Norm bei Neuwagen der Standard sein. Für Autos, die bereits als Neuwagen auf dem Markt sind, ist die neue Norm Euro 5 noch nicht verpflichtend. Geländewagen haben eine Übergangsfrist von drei Jahren. Eine Ausnahmeregelung bei der neuen Abgasnorm gibt es zum Beispiel auch für bestimmte Rettungs- und Bergungsfahrzeuge, die bis ins Jahr 2011 die neue Abgasnorm erfüllen müssen. Durch die europäischen Verordnungen sind bereits heute die Euro-6-Emmissionsgrenzwerte festgelegt worden, damit die Autohersteller eine Planungssicherheit haben. Laut dem Bundesministerium für Finanzen sieht die Kraftfahrzeugsteuer für Personenwagen wie folgt aus: Elektromotoren sind die ersten fünf Jahre ab Erstzulassung steuerbefreit. Es wird dann je angefangene 200 Kilogramm, verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht (50 Prozent ermäßigt), ein Steuersatz fällig. Bei Verbrennungsmotoren, unabhängig vom verwendeten Kraftstoff auch Hybrid, wird die Steuer pro angefangene 100 Kubikzentimeter berechnet und eine Steuer je g/km über 120 g/km CO2 erhoben.

Bei Diesel spielt der Ausstoß der Partikalmasse eine Rolle. Für Fahrzeuge mit der Euro-4-Norm ohne Partikelminderung PM5 wird bis 31. März 2011 ein Zuschlag pro 100 Kubikzentimeter von 1,20 Euro erhoben. Mit der Neuregelung der Kfz-Steuer geht die Ertrags- und Verwaltungskompetenz von den Ländern auf den Bund über. Ansprechpartner bleiben aber die Finanzämter. Für neue Pkws, die in der Zeit vom 5.11.2008 bis zum 30.06.2009 zugelassen wurden, gibt es eine Steuerbefreiung von 12 Monaten. Sofern die Autos, die Abgasnormen Euro 5 oder 6 in diesem Zeitraum erfüllten, hält die Steuerbefreiung 24 Monate an. Ab dem Jahr 2011 wird die Kraftfahrzeugsteuer nochmals den zukünftigen Klimaschutzanforderungen angepasst. Der CO2-Ausstoss spielt dann eine noch größere Rolle. Beim Kauf eines Neuwagens sollte man sich auch nach den Empfehlungen der Automobilclubs erkundigen, die Ratgeber für die Abgasnormen kommunizieren. Informationen zur Abfragprämie (Umweltprämie) bekommt man auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder den Seiten der Automobilclubs. Im Internet findet man auch auf den Themenseiten spezielle Kfz-Steuerrechner.