Autoversicherungen

Zu den Pflichtversicherungen in Deutschland und vielen anderen Ländern gehört die Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus gehören zu den Kraftfahrzeugversicherungen die Kaskoversicherungen, die Insassenunfallversicherungen oder die Verkehrsrechtschutzversicherungen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden von Dritten im Straßenverkehr ab. Durch einen Verkehrsunfall, der verschuldet oder auch verschuldensunabhängig entstanden ist, kommt die Versicherung für den Schaden des Dritten auf. Die Höchstschadensummen können in der Europäischen Union von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Die Schäden der Haftpflichtversicherung decken Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden oder auch immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld ab. Auch die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung ist durch die Pflichtversicherung abgedeckt. Bei der Beitragsgestaltung sind die Versicherungsunternehmen unabhängig, so dass unterschiedliche Versicherungspreise üblich sind. Das deutsche Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) regelt die Grundlagen zur Pflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung. Neben der Haftpflichtversicherung gibt es zusätzliche Fahrzeugversicherungen: die Teil- und Vollkaskoversicherungen. Die Teil- und Vollkasko sind freiwillige Zusatzversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdecken. Die Teilkasko bietet Schutz bei Brand, Explosionen, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmungen, Glasbruch, Tierunfällen oder Schmorschäden. Natürlich können die Versicherungen auch leicht abweichend gestaltet werden. Es gibt verschiedene Faktoren, die den Preis der Teilkasko bestimmen, zum Beispiel der Selbstbehalt, der Fahrzeugtyp, die Regionalklasse, die Kilometerleistung oder das Fahrzeugalter. Schadensfreiheitsrabatte werden nicht in der Teilkaskoversicherung angeboten.

Vollkasko ist eine Fahrzeugvollversicherung, die Teilkasko-Leistungen mit einschließt. Zu den Teilkaskozusatzleistungen gehören die Schäden durch Vandalismus; Unfallschäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle; Leistungen bei Fahrerflucht des Unfallverursachers; die zahlungsunfähig des Unfallgegners, oder wenn der Halter nicht Haftbar gemacht werden kann, zum Beispiel bei Unfällen von Kindern. Die Versicherungsprämien sind von einigen Faktoren abhängig, zum Beispiel dem Schadensfreiheitsrabatt, der Selbstbeteiligung, den Regionalklassen oder der Einstufung des Fahrzeugtyps. Kaskoversicherungen werden häufig mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen, um die Prämien gering zu halten. Versicherungsleistungen bei Reisen werden vor allem über die Schutzbriefe abgesichert. Dies ist vor allem bei Pannen und Diebstählen im Ausland sehr hilfreich. Zu den Unfallversicherungen gehört vor allem die Insassenunfallversicherung, die Personen in einem Fahrzeug absichert. Hier werden vor allem pauschale Versicherungspakete angeboten. Die Gesamtversicherungsleistung bei den Pauschalen wird beim Unfall auf die Anzahl der Insassen umgerechnet. Kfz-Rechtsschutzversicherungen sind Individualversicherungen, die die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten übernehmen.

Bestimmte Deckungsgrenzen werden über den Vertrag definiert. Die Versicherung übernimmt zum Beispiel die Anwaltskosten, die Gerichtskosten oder die Sachverständigenkosten. In der Regel reicht die Deckung für zwei Instanzen in anerkannten Versicherungsfällen aus. Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen können als Komplettpaket abgeschlossen werden. Es gibt drüber hinaus zahlreiche Versicherungsleistungen wie Oldtimer-Versicherungen, Fahrzeug-Firmenversicherungen, Camping-Versicherungen oder Auslandskrankenschutzversicherungen, die man individuell abschließen kann.