Bußgeld- und Punktekatalog

Seit dem Februar 2009 gibt es in Deutschland einen neuen Bußgeldkatalog. Der neue Bußgeldkatalog sieht u.a. Tatbestände wie: zu schnelles Fahren, unangepasste Geschwindigkeit, Alkoholdelikte, Drogendelikte, Drängeln, unerlaubte Handy-Telefonate, überfahren von roten Ampeln, Abstandsunterschreitungen, Wenden und Rückwärtsfahren auf der Autobahn, illegale Autorennen, Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot oder Verstöße gegen die Plakettenvorschriften vor. Zu schnelles Fahren Innerorts und Außerorts kann teuer werden. Die Bußgelder sind durchweg aufgestockt geworden, so bezahlt ein Verkehrssünder, der unangepasst bei Glätte und Nebel zu schnell fährt heute 100 Euro, anstatt wie früher 50 Euro. Auch die Bußgelder bei Alkohol sind verdoppelt worden, so bezahlt man beim 1. Verstoß 500 Euro. Wer eine rote Ampel überfährt bezahlt ab 90 Euro. Verkehrsverstöße der Drängler kosten je nach Tatbestand zwischen 75 bis 400 Euro. Für zu dichtes Auffahren werden 400 Euro fällig. Illegale Autorennen werden mit einem Bußgeld von 400-500 Euro bestraft. Die Bußgelder gibt es sowohl für die Teilnehmer (400 Euro) als auch für die Veranstalter (500 Euro). Neben den Bußgeldern gibt es bei gravierenden Tatbeständen zusätzlich Punkte. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg unterhält das Verkehrszentralregister, im Volksmund auch Verkehrssünderkartei genannt. Hier sind alle auffälligen Verkehrsteilnehmer registriert. Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrererlaubnis treffen die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden. Auskünfte aus dem Register können auch die Betroffenen bekommen.

Anfang 2009 waren fast neun Millionen Verkehrssünder im Verkehrszentralregister registriert. Die häufigsten Verkehrsverstöße mit Eintragungen in Flensburg sind bei Frauen und Männer auf Grund von Geschwindigkeitsüberschreitungen vorgenommen worden. Im Jahr 2008 gab es zum Beispiel rund 190.000 Eintragungen wegen Alkoholverstößen. Im gleichen Zeitraum wurden über 430.000 Eintragungen in das Verkehrszentralregister (VZR) wegen nicht erlaubten Handy-Telefonaten im Auto verzeichnet. Vor allem Handyverstöße und Drogendelikte haben zugenommen. Es gibt einen einheitlichen Maßnahmen- und Punktekatalog, der über den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes kostenfrei für jeden Bürger einzusehen ist. Hier bekommt man Informationen zu den Katalognummern, den Delikten, den Punkten, den Euro-Regelsätzen und den Fahrverboten. Die Strafen unterscheiden sich auch nach den Richtlinien der Fahrerlaubnisse auf Probe. Die Promillegrenzwerte sind heute u.a. nach dem Alkoholgehalt im Blut bis 0,5 für Fahranfänger/innen und dem Alkoholgehalt im Blut ab 0,3 Promille geregelt oder auch ab der Promille-Grenze 1,1. Wer zum Beispiel über 0,3 Promille, und unter 0,5 Promille hat, und Anzeichen von Fahruntüchtigkeiten vorliegen, der kann bis 7 Punkte im ZVR bekommen oder eine Geld- und Freiheitsstrafe erhalten. Unter 0,5 Promille, wenn keine Fahruntüchtigkeit festgestellt wird, wird nicht bestraft. Sehr drastische Bußgelder und Fahrverbote gibt es bei den Abstandssündern. Im schlimmsten Fall kann eine Strafe von 4 Punkten, 400 Euro und ein Fahrverbot ausgesprochen werden.

Wer zum Beispiel beim Überholvorgang andere gefährdet, der kann mit 4 Punkten, 200 Euro und einem Fahrverbot rechnen. Die schlimmste Strafe bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften (31-40 km/h) ist 3 Punkte, 160 Euro und das Fahrverbot. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen über 70 km/h außerhalb der Ortschaften drohen 4 Punkte, 600 Euro und ein Fahrverbot. Seit dem Jahr 1986 gilt für Fahranfänger/innen eine Probezeit von zwei Jahren. Seit 1999 gibt es einen individuellen Maßnahmenkatalog für die Autoanfänger. Es gibt hier schwerwiegende A-Delikte wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Drogeneinfluss oder die Missachtung von Vorfahrten - und B-Delikte wie zum Beispiel das Telefonieren mit dem Handy oder technische Mängel am Fahrzeug. In der ersten Stufe, wenn ein A-Delikt oder zwei B-Delikte in der Probezeit vorkommen, so wird Aufbauseminar angefordert und eine Probezeitverlängerung anhängig. Bei weiteren A- und B-Delikten kann es zu einer verkehrspsychologischen Beratung und letztendlich zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Punkte in Flensburg haben unterschiedliche Folgen und sollten immer ernst genommen werden. Ab einer bestimmten Punktzahl werden die zuständigen Straßenverkehrsämter benachrichtigt. 8-13 Punkte führen zur Verwarnung und dem Hinweis ein Aufbauseminar mitzumachen. Bei 14-17 Punkten gibt es eine Anordnung zum Seminar, oder sofern ein Aufbauseminar schon in den letzten fünf Jahren absolviert wurde, eine Verwarnung und den Hinweis eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Mit 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das Fahrerlaubnisrecht ist Sache der Bundesländer und kann bei den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden nachgefragt werden. Eintragungen im ZVR werden nach bestimmten Fristen und einer Überliegefrist gelöscht. Die Überliegefrist ist eine einjährige Frist nach Ablauf der Tilgungsfristen. Es gibt verschiedene Tilgungsfristen nach zwei, fünf und zehn Jahren. Zwei Jahre zum Beispiel bei Ordnungswidrigkeiten und fünf Jahre bei Straftaten, die nicht mit Alkohol und Drogen zutun haben. Zehn Jahre u.a. bei Straftaten, die in Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Wer zufällig in Flensburg und Umgebung ist, der kann Auskünfte vor Ort zu seinen Eintragungen im Auskunftspavillon des Kraftfahrt-Bundesamtes, unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses oder den behördlichen Dienstausweisen, bekommen.