Umweltzonen

Um die Luftbelastung - vor allem die Gesamtfeinstaubbelastung - zu reduzieren wurden in zahleichen Städten und Kommunen Deutschlands Umweltzonen eingeführt. Im Jahr 2008 wurden zum Beispiel in den Großstädten Berlin, Köln, Hannover, München, Stuttgart, Frankfurt a.M. und in mehreren Regionen des Ruhrgebiets die Umweltzonen eingeführt. Anfang 2009 kamen Städte wie Karlsruhe, Ulm, Pforzheim oder Bremen hinzu. Viele andere Städte beabsichtigen die Umweltzonen neu einzuführen. Rechtliche Grundlagen legt die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge vom 10. Oktober 2006 (Kennzeichnungsverordnung). Ende 2008 trat die erste Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen in Kraft. Mit der Verordnung wurden die Grundlagen geschaffen zur Kennzeichnung von Pkws und Nutzfahrzeuge mit Plaketten sowie den Ausnahmen in der Kennzeichnung. Zuständig für die Durchführung und Kontrolle in den Umweltzonen sind die Kommunen oder die Städte. Die Verbesserung der Luftqualität ist ein zentrales Kriterium bei der Schaffung solcher Zonen. Überschrittene Luftqualitätsgrenzwerte führten in vielen Städten zur Einführung der Umweltzonen. Die EU hat im Jahr 2005 Richtlinien für die Grenzwerte in der Außenluft festgelegt.

Die Umweltplaketten sind zum Beispiel bei den Zulassungsbehörden, dem TÜV, der DEKRA oder bei Kfz-Werkstätten unter Vorlage des Fahrzeugscheins zu bekommen. Da der Preis für die Plaketten nicht einheitlich durch die Kennzeichnungsverordnung festgelegt ist, können die Preise regional unterschiedlich sein. Die Plaketten sind generell für alle bundesweiten Umweltzonen gültig, allerdings legen die Kommunen und die Städte die individuellen Verbotsregelungen fest. Es gibt vier Schadstoffgruppen, die für Pkws und Nutzfahrzeuge gültig sind. Die Abgasemissionsstufen orientieren sich an den Schadstoffklassen. Regelungen gibt es für Diesel-Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Otto-Motor (Benziner). Es gibt bei Dieselfahrzeugen als Pkw die Einstufungen zwischen Euro 1 und Euro 4. Für dieselbetriebe Nutzfahrzeuge gelten gesonderte Einstufungen. Fahrzeuge mit einer neuen und höheren Euro-Einstufung fallen immer in die höchste schadstoffarme Klasse. Bei Benziner gibt es nur zwei Klassen. Die Schadstoffgruppe 1 bei Benzinern bezieht sich auf Pkw, die nicht die Schadstoffgruppe 4 erfüllen. Die zweite Gruppe bezieht sich auf Pkw, die die Euronormen 1-4 erfüllen. Unter anderem fallen unter die letzte Gruppe auch die zukünftigen Euro-Normen 5 und 6.

Es gibt vier Schadstoffgruppen, die mit drei Plaketten versehen werden: keine Plakette (1), rote Plakette (2), gelbe Plakette (3) und grüne Plakette (4). Diesen Plaketten sind die Anforderungen für Diesel-Pkw, Diesel-Nutzfahrzeuge und Otto-Motoren zugeordnet. Um die Schadstoffgruppe zu ermitteln ist in der Regel in den Fahrzeugpapieren die Emissionschlüsselnummer maßgebend. Durch eine ausgewiesene Nachrüstung von Partikel-Minderungssystemen können nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge eine höhere Schadstoffklassse erreichen. Bei älteren Fahrzeugen findet man die Emissionschlüsselnummer im Feld “Schlüsselnummer zu 1”. Hier ist im Code die fünfte und sechste Stelle ausschlaggebend. Bei neuen Fahrzeugen, ab dem Jahr 2005, findet man an der fünften und sechsten Stelle des Codes im Feld 14.1. der Zulassungsbescheinigung die maßgebenden Nummern. Grundsätzlich brauchen alle Pkw und Nutzfahrzeuge eine Umweltplakette in den ausgewiesenen Umweltzonen. Ausgenommen sind zum Beispiel Motorräder oder Roller. Auch Fahrzeuge von Menschen mit einer Behinderung sind von der Plakettenpflicht befreit. Mit einer grünen Plakette kann man in allen Umweltzonen fahren. Mit der gelben Plakette kann das Fahren in Teilen der Umweltzone möglich sein. Ohne Plakette darf in der Regel nicht in die Umweltzonen eigenfahren werden. Mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg werden die Verstöße in den Verkehrszonen betraft (St. 2009). Man sollte sich immer bei den zuständigen Behörden über die genauen Vorschriften erkundigen. Informationen zur Plakettenpflicht und den Umweltzonen bekommt man in der Regel auf den Seiten der Städte und Kommunen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder der TÜV Nord bieten zum Beispiel viele weiterführende Informationen zu dem Themenkomplex, ebenso die Automobilclubs.