AG

Aktiengesellschaften sind von ihrer Grundstruktur in den meisten Ländern gleich positioniert. Allerdings gibt es in jedem Land unterschiedliche rechtliche und formale Vorschriften. In der Europäischen Union gibt im Zuge der Harmonisierung im Wirtschaftsleben, eine neue Form der Aktiengesellschaft - die Europäische Aktiengesellschaft. Seit dem Ende 2004 bietet die “SE/Societas Europaea” gleiche Unternehmensbedingungen in rechtlicher Form. Für Unternehmen, die europaweit tätig sind, bietet die Europäische Aktiengesellschaft eine Reihe von Vorteilen, unter anderem die Geschäftstätigkeit innerhalb einer Holding zu organisieren und mit gleichen Rechtsnormen Tochtergesellschaften zu gründen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten die EU-Aktiengesellschaft zu gründen. Eines der wichtigen Kriterien bei der Gründung, ist das grenzüberschreitende Geschäft. Die Gesellschaft muss ein Mindestaktienkapital von 120.000 EUR nachweisen. Eine Besonderheit bei der Europäischen Aktiengesellschaft ist auch, dass die Gesellschaft eine Satzung hat, die besondere europäische Normen beinhaltet. Informationen über Fördermöglichkeiten und spezielle Informationen bekommt man unter anderem über die Online-Seiten der Europäischen Union. Viele der Informationen und Formulare kann man bei der Europäischen Union downloaden.

In Deutschland und Österreich regeln die Aktiengesetze (AktG) die rechtlichen Grundlagen. In der Schweiz heißen Aktiengesellschaften AG oder SA/Société Anonyme. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Schweizer Obligationenrecht. Das Gündungsaktienkapital beträgt CHF 100.000. Es gibt Mindestsätze an Bargeld oder Sacheinlagen, die bei der Gründung vorhanden sein müssen. Grundlage der deutschen Aktiengesellschaft, die durch eine oder mehrere Personen gegründet werden kann, ist der Gesellschaftervertrag, der notariell beglaubigt werden muss. Das Grundkapital in Aktien beträgt in Deutschland 50.000 EUR. Die Aktiengesellschaftsgründung ist durch verschiedene Kompetenzträger zu überwachen: dem Vorstand, dem Aufsichtrat und einem externen Steuerberater oder zugelassenen Wirtschaftsprüfer. In der Hauptversammlung der Aktionäre wird unter anderem der Aufsichtsrat gewählt, der den Vorstand bestellt. In der Hauptversammlung werden wichtige Entscheidungen getroffen, so zum Beispiel die Abnahme des Jahresabschlusses oder die Zustimmung zu gewissen Kapitalentscheidungen. Das Aktiengesetz regelt die Rechte und Pflichten der Aktiengesellschaftsorgane und der Aktieninhaber.

Eine besondere Form der AG ist die Ich-AG. Bei dieser Form handelt es sich um ein gewolltes Instrument der deutschen Arbeitspolitik, die Arbeitslosen die Möglichkeit geboten hat Einzelunternehmen zu gründen. Heute gibt es eine Zusammenfassung von Fördermaßnahmen über den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Alle Fördermaßnahmen werden im Einzelfall von den Arbeitsämtern analysiert und auf Gründungszuschüsse überprüft. Es gibt zahlreiche Vorraussetzungen für Arbeitslose, die man am besten über die Informationsangebote der Behörde erfragt. Der Gründungszuschuss ist in formale Phasen unterteilt und beträgt 15 Monate. Der Gründungszuschuss unterliegt auch bestimmten steuerlichen Besonderheiten, die bei der Behörde oder dem Finanzamt erfragt werden können.