Betriebsrat

Die Geschichte des Betriebsrats in Deutschland ist fast hundert Jahre alt. Seit den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts gibt es die ersten Gesetze für Betriebsräte. Nach der Nationalsozialistischen Zeit wurden neue Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmervertretungen geschaffen. In den 70er Jahren wurde das deutsche Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) reformiert und Anfang des neuen Jahrtausends nochmals optimiert. Seit dieser Zeit ist auch Wahlverfahren verbessert worden und die Organisations- und Arbeitsstrukturen wurden verbessert. Die Arbeit der Betriebsräte ist vor allem in der heutigen Zeit besonders wichtig, da immer mehr Konzerne auf den internationalen Markt tätig sind und der Betriebsrat, als Organ der Arbeitnehmer, einen zentralen Gegenpol zu den Vorstands- und Aufsichtsräten bildet. Vor allem bei innerbetrieblichen Fragen, Tarifverträgen und deren Umsetzung oder bei der Gestaltung von sozialverträglichen Rationalisierungsmaßnahmen haben die Betriebsräte eine wichtige Funktion. Bei Firmen, die international tätig sind, spielt die Zusammenarbeit der internationalen Betriebsorganisationen eine besondere Rolle. In großen Unternehmen, die in Tochterunternehmen untergegliedert sind, gibt es einen Gesamtbetriebsrat, der über den einzelnen Unternehmensbetriebsräte angesiedelt ist.

Um einen Betriebsrat zu installieren bedarf es fünf ständiger Wahlberechtigter, dies können Arbeiter oder auch Angestellte sein. Auch Mitarbeiter, die nicht immer im Unternehmen vor Ort tätig sind, können gewertet werden, sofern sie überwiegend ihre Arbeit innerhalb der Firma nachgehen. Je nach Mitarbeiterzahl kann die Anzahl der gewählten Betriebsratsmitglieder schwanken. In der kleinsten Form müssen drei Betriebsräte gewählt werden, die einen Betriebsratvorsitzenden wählen. In Betrieben bis zu 50 Mitarbeitern ist ein vereinfachtes Wahlverfahren seit ein paar Jahren üblich. In der Regel finden alle vier Jahre neue Wahlen statt. Es gibt aber auch Ausnahmen, zum Beispiel, wenn es zu Massenentlassungen kommt und die Mitarbeiterzahl dramatisch singt, in solchen Fällen gibt es Vorschriften innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes zur Neuwahl. Handelt es sich um Unternehmen des Bundes, so kann man einen Personalrat die Interessen der Beamten und Angestellten wahrnehmen. Es gibt Grundrechte des Betriebsrats, die allgemein vorsehen, dass das Organ ein Mitbestimmung bei Kündigungen oder anderen innerbetrieblichen Entscheidungen hat. Auch hat der Betriebsrat ein Informationsrecht, seitens der Arbeitgeber und muss auch fachlich beraten werden, sofern es sich um schwierige Themen handelt.

Der Betriebsrat kann auch als Vertreter der Arbeitnehmer, diese in rechtlichen Auseinandersetzen vor Gericht vertreten. Oft arbeiten die Betriebsräte eng mit den Gewerkschaften zusammen, auch da sie die Tarifverträge innerhalb des Unternehmens umsetzen müssen. Ein Kernziel in der Unternehmenspolitik ist es, das Betriebsräte und Arbeitgebervertretungen zum Wohl des Unternehmens handeln. Das dies nicht immer ohne Konfliktpotential ist, liegt in der Natur der Sache. Seitens des Betriebsrates können konfliktreiche Entscheidungen auf Bedenken stoßen, die zur Folge haben, dass der Betriebsrat zum Beispiel von seinem Zustimmungsverweigerungsrecht (Veto-Recht) Gebrauch macht und in letzter Instanz der Weg zum Gericht unumgänglich wird.