Taufe

Taufhandlungen in der christlichen Geschichte haben eine ganz besondere Bedeutung. Im Gegensatz zur “unmündigen/unverdienten” Kindestaufe ist die Erwachsenentaufe mit einem bewußten Bekenntnis zu Gott verbunden. Die Taufe wird heute im deutschsprachigen Raum mit einem christlichen Ritual assoziiert. Im Neuen Testament ist überliefert, das Jesus sich von Johannes dem Täufer im Fluss Jordan taufen ließ. Durch den Überlieferungen des Neuen Testaments hat die Taufe ein zentrales Ereignis im Leben von Christen. Die Taufe mit Wasser hat unterschiedliche Symbolkraft. Das Wasser steht für Leben und Tod. Vereinfacht beschrieben wird der Getaufte Heil d.h., die Taufe stellt eine Versöhnung mit Gott und dem Universum dar. Die Taufe ist ein absolutes Ritual des Heiligen Geistes, dass nicht der Wiederholung bedarf.

Je nach Religionsgemeinschaft ist das Taufen mit unterschiedlichen Ritualen verbunden. In den großen Kirchen ist seit dem Mittelalter, dass komplette untertauchen des Kindes oder Erwachsenen unüblich. Je nach Kirchengemeinschaften wird bis heute die Taufe durch Besprengen, Übergießen oder Untertauchen vollzogen. Gemeinschaften, die bis heute den Gläubiger untertauchen, sind unter anderem, die Orthodoxe Kirche oder die Baptisten.

Die Taufe nimmt in der Regel ein Geistlicher vor, in absoluten Notfällen kann aber auch ein Nichtgläubiger die Taufe vollziehen. Bei der üblichen Säuglingstaufe in den großen Kirchengemeinschaften, antworten die Eltern auf die Glaubensbekenntnisfragen des Pfarrers. Die Salbung findet dann, je nach Kirchenzugehörigkeit, statt. Zur Salbung wird Chrisam verwendet, ein spezielles Öl. Das weiße Taufkleid symbolisiert die Unschuld und Reinheit des Kindes. Die Taufhandlung wird schriftlich in den Kirchenbücher festgehalten.

Die Grundlagen für die Taufen in den großen Kirchen werden in verschiedenen kirchlichen Gesetzbüchern festgehalten. In den sieben Büchern des CIC/“Codex Iuris Canonici” und CCEO/“Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium”(Ostkirchen),der römisch-katholischen Kirchen, sind die kirchlichen Gesetze niedergeschrieben, unter anderem, die allgemeinen Normen, Rechte und Pflichten der Gläubiger oder das Kirchenvermögen. In den “Kirchlichen Lebensordnungen” finden sich die Regelungen der evangelischen Landeskirchen, ezeiehungsweise der Evangelischen Kirche Deutschlands. In diesen findet man auch die Regelungen für die Taufe und die Konfirmation. Die innerkirchlichen Ordnungen unterscheiden sich sehr oft von den römisch-katholischen Gesetzen, dies betrifft auch Vorschriften zur Hochzeit und der Bestattung. Aus rechtlicher Sicht gesehen, darf niemand (Deutschland) gegen seinen Willen einer Religionsgemeinschaft angehören. Durch die verschiedenen staatlich garantierten Möglichkeiten zum Kirchenaustritt, hat jeder Mensch die Möglichkeit auf die individuelle Religions- bzw. Nichtreligionszugehörigkeit. In Bezug auf die Taufe von Säuglingen heisst dies vereinfacht beschrieben, dass auch mit der Zustimmung der Eltern, die Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde solange rechtsgültig bleibt, bis der betroffene Christ sich bewußt und rechtmäßig entscheiden kann.

Sowohl die katholischen Kirchen, als auch die evangelische Kirchen kenne kein Rücktritt von der Taufe. Der förmliche Austritt aus der Glaubensgemeinschaft wird von der katholischen Kirche als Apostasie gewertet und ist nach dem CIC/Can.1364 eine Straftat, die eine Exkommunikation nach sich zieht. Man gehört dann der Kirche weiterhin an, hat aber nur bestimmte beschränkte Rechte. Es gibt sehr spezielle gesetzliche Regelungen, die das Verhältnis zwischen Staat, Kirchen und Bürgern regeln.

Bei der Taufe von Säuglingen nach katholischen Glaubens, teilweise auch nach jüdischen Kirchengesetzen, sollten sich die Eltern auch rechtlich genau informieren, da der Taufvorgang kein unverbindliches religiöses Ereignis ist. In den evangelischen Landeskirchen gibt es auf Grund des Kirchenmitgliedschaftsgesetzes die Möglichkeit auszutreten. Je nach den unterschiedlichen Rechten bei den kirchlichen Mitgliedsregelungen kann man wieder in die Kirche eintreten. Ein Recht darauf gibt es allerdings nicht. Auf Grund der Trennung von Staat und Kirche, gelten hier die internen Gesetze der Glaubensgemeinschaften.