Politiker

Berufspolitiker haben die Geschichte Deutschlands stark geprägt. Personen wie Konrad Adenauer, Willy Brandt oder Helmut Schmidt stehen als politische Persönlichkeiten für das seriöse Bild von Berufspolitikern. Politiker nehmen maßgebend Einfluss auf die politischen Prozesse in einer Gesellschaft. Der Großteil der Berufspolitiker gehört heute einer Partei an, die weltanschauliche Grundhaltungen vorgibt. Politiker im Bundestag können in Deutschland durch Direktmandat gewählt werden oder über Landeslisten der Partei ins Parlament einziehen. Die Spitzenkandidaten der Partei werden meistens über die Landeslisten hoch geführt, so dass die Personen auch in den Bundestag einziehen, wenn sie kein Direktmandat erhalten. Das Parteibuch gibt in den meisten Fällen die politische Grundhaltung vor, was dazu führt, dass Politiker auch immer mehr auswechselbar erscheinen und Charakterköpfe in der Politik nur noch selten sind. Die großen politischen Auseinandersetzungen der Spitzenpolitiker im Parlament - die teils auch sehr persönlich geführt wurden - kommen heute nur noch selten vor. Die Medien haben mit dazu beigetragen, dass Images heute genauso wichtig sind, wie politische Fachkompetenzen. Grundsätzlich ist auch die politische Materie immer komplexer geworden und die Auseinandersetzung mit Sachthemen steht heute vielmehr im Vordergrund der politischen Arbeit. Eine besondere Verantwortungsethik sollte allen Politikern zum Wohle der Bürger eigen sein. Die politische Bodenständigkeit zu den Wahlkreisen spielt eine wichtige Rolle für die Politiker. Die Stimmmaximierung spielt bei Politikern und Parteien eine zentrale Rolle. Gesucht werden in den Volksparteien immer mehr Wähler, die sich in der bürgerlichen Mitte der Gesellschaft befinden. Politiker, die Interessen von politischen Randbereichen repräsentieren, haben es viel schwerer bei den Wahlen. Politische Randparteien stehen in der öffentlichen Wahrnehmung meist schlechter da, da sie massiv von den Volksparteien angegriffen werden. Grundsätzlich haben es die Politiker der großen Volksparteien auch viel leichter in den Medien präsent zu sein. Oft ist das Verhältnis zwischen Politiker und Medienvertreter von gemeinsamen Business-Synergien geprägt.

Die Arbeit vieler Politiker ist heute in den Landes- und Bundesorganen vor allem von der Arbeit in den Ausschüssen geprägt. Vor allem im Europaparlament arbeiten die Politiker fast ausschließlich in den ständigen Ausschüssen. Dies geschieht effektiv parteiübergreifend, da politische Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition im Parlament nicht stattfinden. Ein Politikerthema ist die Trennung von Amt und Mandat. In Deutschland kann ein Politiker sowohl Bundesregierungsmitglied als auch Bundestagsmandatsträger sein. Er ist dann sowohl in der Legislative als auch in der Exekutive politisch tätig. Gewählte Mitglieder des Europarlaments dürfen zum Beispiel kein Bundestagsmandat haben. Die Partei Bündnis90/Die Grünen war die erste Partei, die sich in der Satzung dem Problem von Amt und Mandat angenommen hat. Allerdings wurden die Vorschriften im Jahr 2003 etwas gelockert. Zum Schutz der Abgeordneten in Landtagen und dem Bundestag gibt es die Immunität und die Indemnität. Das Grundgesetz Art. 46 Abs. 2 bis 4 regelt die Grundlagen der Immunität. Strafrechtliche Verfolgung und Verhaftung darf nur mit Zustimmung des Bundestages erfolgen. Die Immunität wird auf Verlangen des Bundestages aufgehoben. Dies betrifft nicht Straftatbestände, bei denen der Abgeordnete bei der Tatbegehung oder am nächsten Tag festgenommen wird.

Die politische Immunität beziehen auch auf den Bundespräsident und die diplomatischen Vertreter im Gastland. Für den diplomatischen Dienst gibt es spezielle Regelungen bezüglich der Immunität vor Strafverfolgung. Die Indemnität bezieht sich auf gerichtliche oder auch dienstliche Verfolgung beim Abstimmungsverhalten im Bundestag oder auf Äußerungen, die in dem politischen Organ während der Legislaturperiode getätigt wurden. Das Grundgesetz Art. 46 Abs. 1 legt die Grundlagen. Ausgenommen sind verleumderische Behauptungen und natürlich Tätlichkeiten. Die Ordnungsgewalt im Bundestag hat der Bundestagspräsident. Er kann die Parlamentarier zur Ordnung rufen und als letztes Mittel das Wort entziehen und den Parlamentarier von Sitzungstagen ausschließen. Den Schutz der Indemnität haben nur gewählte Bundestagsabgeordnete. Nicht in den Bundestag gewählte Regierungsvertreter oder der Bundespräsident können sich nicht auf den Schutz des Bundestages berufen. Der Schutz der Parlamentarier gilt auch für Äußerungen über die Legislaturperiode hinaus. Zu den deutschen Bundeskanzlern, die einen besonderen Ruf haben, gehören zum Beispiel: Konrad Adenauer, Kurt Georg Kiesinger, Willy Brandt oder Helmut Schmitt.