Bundesregierung

Die deutsche Bundesregierung übt die exekutive Gewalt im Staat aus. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler und die Bundeminister bilden zusammen das Bundekabinett. Die Bundesregierung (auch Bundekabinett genannt) wird vom neugewählten Bundestag auf vier Jahre bestimmt. In der Regel wird der Wahlsieger einer Bundestagswahl mit der Regierungsbildung beauftragt. Mit der Mehrheit der Stimmen im Bundestag wird der Bundeskanzler gewählt und der Bundespräsident muss binnen sieben Tage die Bundekanzlerin oder den Bundeskanzler ernennen und vereidigen. Vom Bundeskanzler werden die Bundesminister vorgeschlagen und anschließend vom Bundespräsident vereidigt. Die Arbeit der Bundesregierung erfolgt nach drei Prinzipien: dem Kanzler-, Kollegial- und Ressortprinzip. Eine hervorgehobene Stellung hat die Kanzlerin oder der Kanzler. Innerhalb der Regierung hat die Kanzlerin oder der Kanzler eine Richtlinienkompetenz, d.h. die Kanzlerin oder der Kanzler geben die Richtlinien der Politik vor, die dann in den Ressorts erarbeitet werden (Kanzlerprinzip). Der Bundeskanzler entscheidet auch über die Anzahl der Minister und legt die Geschäftsbereiche fest. Obwohl der Bundekanzler eine Weisungsbefugnis hat, können die Bundesminister in ihren Ressorts weitgehend eigenständig arbeiten (Ressortprinzip). Durch besonderes Geschick kann ein Ressort öffentlich besser dargestellt werden. Grundsätzlich sollte die Zusammenarbeit in der Regierung kollegial erfolgen. Die Stärke der Kanzlerin oder des Kanzlers alleine ist noch keine Erfolgsgarantie für das erfolgreiche Arbeiten des Kabinetts. Das Zusammenspiel der Regierungskräfte prägt eine Regierungsperiode sehr stark. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Ministerien, so moderiert die Kanzlerin oder der Kanzler die Streitigkeiten, damit das Kabinett in Mehrheit entscheiden kann.

Eine umfangreiche Geschäftsordnung regelt die Arbeit der Regierung, die durch den Bundespräsident beschlossen werden muss. Ist die Kanzlerin oder der Kanzler in der Wahrnehmung der Geschäfte verhindert, so übernimmt der bestimmte Bundesminister die Vertretung. Zu der Geschäftsordnung gehört auch die Bestimmung von öffentlichen Statements, so dürfen Bundesminister nur öffentliche Stellungen abgeben sofern sie mit den Richtlinien der Regierung konform gehen. Verhandlungen mit dem Ausland dürfen zum Beispiel nur mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes geführt werden. Alle Angelegenheiten, die der Bundesregierung unterbreitet werden, müssen vorher durch die Bundesministerien beraten werden. Beschlüsse der Bundesregierung werden in der Regel in gemeinschaftlichen Sitzungen gefasst. Bei den Sitzungen können durch die Geschäftsordnung festgesetzte Personen teilnehmen. Die Sitzungen finden in Anwesenheit des Bundeskanzlers oder seinem Stellvertreter statt. Bei besonderen finanzpolitischen Entscheidungen der Regierung kann der Bundesfinanzminister Widerspruch einlegen. Die Angelegenheit wird dann nochmals in einer weiteren Sitzung besprochen und abgestimmt. Zu den Sitzungen wird eine Niederschrift erstellt, die umgehend den Bundesministern, dem Chef des Präsidialamtes und dem Regierungssprecher zugesandet wird. Die Niederschrift gilt als genehmigt, sofern die Minister nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt Einwendungen erheben.

Gesetze müssen durch den Bundeskanzler und dem zuständigen Bundesminister gegengezeichnet werden, bevor sie dem Bundespräsident zugeleitet werden. In der Regel tagt das Bundeskabinett einmal in der Woche, meist mittwochs. Die zentrale Koordinationsstelle der Bundesregierung ist das Bundeskanzleramt. Der Neubau des Berliner Kanzleramtes wurde im Jahr 2001 bezogen. Der Chef des Bundeskanzleramtes koordiniert die Termine des Hauses. Er ist das wichtigste Bindeglied zu den Ministern, dem Parlament und anderen Institutionen und Organisationen. Die Themen der Bundeskabinettsitzungen werden zum Beispiel über das Kanzleramt kommuniziert. Das Bundespresseamt ist das öffentliche Sprachrohr der Bundesregierung. Das Presse- und Informationsamt wird durch den Regierungssprecher repräsentiert. Wichtige Informationen werden nicht nur nach außen transportiert, sondern auch nach innen zu den Kompetenzträgern wie der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler oder dem Bundespräsidenten. Die Medien werden durch regelmäßige Pressekonferenzen über die Arbeit der Regierung informiert. Erste Anlaufstelle der Journalisten ist der “Chef vom Dienst” im Presseamt. Die Bundespressekonferenz ist ein unabhängiger Zusammenschluss von Parlamentsjournalisten, die dreimal in der Woche vom Regierungssprecher zu Pressekonferenzen eingeladen werden. Vor allem auch das Internet wird heute stark in der Informations- und Kommunikationsarbeit eingesetzt.