Kommissionen

Kommissionen oder Ausschüsse bilden die Grundlage zu vielen politischen Aktionen in den Parlamenten und Räten. Kommissionen bezeichnet in der Politik vor allem qualifizierte Politiker oder Sachverständige, die Gesetzentwürfe oder Richtlinien prüfen und für das weitere Gesetzgebungsverfahren aufarbeiten. In der Europäischen Union ist die Europäische Kommission ein zentrales Organ. Von der Europäischen Kommission geht das Initiativrecht bei Gesetzen aus. Die Europäische Kommission ist die Exekutive und mit einem Kommissar pro Mitgliedsland besetzt. Sechs Monate nach der Europa-Wahl muss spätestens die Kommission benannt sein, die dann fünf Jahre im Amt bleibt. Der designierte Kommissionspräsident wird von dem Rat der Europäischen Union (Staats- und Regierungschefs) vorgeschlagen und bedarf des Zustimmungsvotums des Europäischen Parlaments. Es schlägt die 27 Kommissare zusammen mit dem Rat der Europäischen Union vor. Die Kommissare stehen wiederrum verschiedenen Ressorts vor. Die Beschlüsse in der Europäischen Kommission werden per Kollegialprinzip gefasst. Die Kommissare dienen alleine in der Funktion dem Gemeinwohl der EU. Auch in den nationalen politischen Organen gibt es Kommissionen oder Ausschüsse. In Deutschland gibt es sowohl parlamentarische Ausschüsse im Bundestag als auch Ausschüsse im Bundesrat. Die Ausschüsse bestehen aus Politikern, die sich speziellen Fragestellungen annehmen und erste Beschlussfassungen für die Gremien vorbereiten. In Sitzungen werden die fachlichen Fragen diskutiert und anschließend festgehalten. Auf Grund von Beschlüssen, Empfehlungen oder Abschlussberichten kann das Parlament oder ein anders Gremium die Gesetzesentwürfe weiter voranbringen. Es gibt zum Beispiel derzeit 22 ständige Bundestagsausschüsse, die sich aus den Abgesandten der Parteien zusammensetzen. Die Größe der Fraktionen wird dabei berücksichtigt.

Jeder Ausschuss hat einen Vorsitzenden, der wiederrum die Schnittstelle zu den Fraktionsvorsitzenden und anderen Parlamentsverantwortlichen darstellt. So können gezielt Tagesordnungen erstellt werden. Innerhalb der Ausschüsse werden natürlich auch Experten befragt, damit sich die Ausschussmitglieder ein reales Bild machen können. Durch das Grundgesetz sind bestimmte Ausschüsse vorgeschrieben, zum Beispiel Verteidigungsausschüsse oder EU-Ausschüsse. Untersuchungsausschüsse dienen der Aufklärung von Sachverhalten im öffentlichen Interesse. Parlamentarische Missstände, vor allem auch der Regierung, können so unabhängig und selbstständig untersucht werden. Hierzu können Zeugen vorgeladen werden, die Aussagen müssen, auch wenn sie politische Immunität haben. Solche Untersuchungsausschüsse werden meist nicht-öffentlich durchgeführt. Auf Antrag im Bundestag muss ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, wenn ein Viertel der Parlamentarier diesem zustimmt. Es gibt dann einen detailierten Einsetzungsbeschluss des Bundestages. Es gibt zahlreiche komplexe Regelungen, die vor allem durch das deutsche Untersuchungsausschussgesetz geregelt sind. Auch die Strafprozessordnung kommt hier zur Anwendung.

Ein wichtiges Gremium zwischen Bundestag und Bundesrat ist der Vermittlungsausschuss. Die Grundlage legt die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG. Der Ausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern der Organe. Uneinigkeiten in der Gesetzgebung werden hier verhandelt, um einen tragbaren Kompromiss zu finden. In der Regel kommt es zu den Vermittlungsausschüssen, wenn der Bundesrat eine Gesetzesvorlage des Parlaments nicht zustimmt. Mit einfacher Mehrheit kann der Vermittlungsausschuss den Organen Vorschläge unterbreiten, die konsensfähig sein müssen. Ausschüsse gibt es auch im Bundesrat und den Länderparlamenten. Gerade die Arbeit im Europaparlament ist sehr von ständigen Ausschüssen geprägt. Neben den ständigen Ausschüssen gibt es auch nicht-ständige Ausschüsse. Die ständigen Ausschüsse im Europaparlament werden durch die Fraktionen besetzt. Die Arbeit im Europarlament geschieht in den Ausschüssen parteiübergreifend. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von speziellen Ausschüssen, die zum Beispiel der Regierung in den Ländern oder den europäischen Instanzen zuarbeiten, zum Beispiel Sachverständigenräte, Beiräte oder auch Krisenstäbe.