Behörden und Ministerien

Es gibt mehrere zentrale Organisationen innerhalb der Europäischen Union. Das wichtigste Organ ist der Europäische Rat. Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer, den Außenministern und dem EU-Präsidenten der EU-Kommission zusammen. Das Organ hat die Richtlinienkompetenz in der EU. Jedes halbe Jahr wechselt der Vorsitz des Europäischen Rats. Die Entscheidungen des Organs müssen im Konsens getroffen werden. Viermal im Jahr treffen sich die Staats- und Regierungschefs in Brüssel. Teilweise treffen sich die politischen Handlungspersonen auch am Sitz des jeweiligen Vorsitzenden. Eine der wichtigsten Institutionen ist die Europäische Kommission. Die EU-Kommission ist die Exekutive. Sie schlägt unter anderem die Gesetze vor und ist bisher mit einem Kommissar pro Land vertreten. Zukünftig soll es ein rollierendes System geben mit insgesamt 15 EU-Kommissaren. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Die Kommission hat Generaldirektionen für bestimmte politische Bereiche, die ähnlich von Ministerien fungieren. Die Legislative ist der Rat der Europäischen Union (kurz. EU-Ministerrat) und das Europäische Parlament. Der Rat setzt sich auch Ministern der Mitgliedsstaaten zusammen. Die Minister der Länder sind wiederrum Mitglied der Regierung und somit in den nationalen Funktionen in der Exekutive. Der Rat der Europäischen Union entscheidet über Gesetze zusammen mit dem Europäischen Parlament und hat seinen Sitz in Brüssel.

Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg und ist das zentrale Bürgerparlament der EU. Durch die Europawahl werden die Vertreter direkt gewählt. Jedes Land hat eine bestimmte Zahl an Sitzen im Parlament. Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union werden Gesetze entschieden. Das Parlament ist auch das Kontrollorgan der EU-Kommission. In bestimmten Bereichen ist allerdings nur eine Anhörung im Parlament seitens der Initiativ-Macht, der EU-Kommission, vorgeschrieben. Europäisches Parlament und der EU-Rat sind auch für den Haushalt zuständig. Das Parlament kann die EU-Kommission unter bestimmten Umständen zum Rücktritt zwingen. Die Ausschussarbeit findet in Strasbourg, Brüssel und Luxemburg statt. Die Judikative ist der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg. Jedes Land stellt einen Richter. Das Gericht sichert vor allem die einheitliche Rechtsauslegung im Völkerbund. Es gibt zwei weiter Gerichte, um den Gerichtshof zu entlasten. Das Europäische Gericht in erster Instanz, das aus 27 Richtern besteht, ist u.a. bei direkten Klagen der Bürger und Länder zuständig, sofern der Europäische Gerichtshof nicht die Klage übernimmt. Das Gericht für den öffentlichen Dienst in der EU ist eine spezialisierte Gerichtskammer mit Sitz Luxemburg. Es ist das sogenannte EU-Beamtengericht.

Der Europäische Rechungshof hat seinen Sitz in Luxemburg und ist für die europäische Rechungsprüfung verantwortlich. Der Rechungshof hat 27 Mitglieder, die vom EU-Rat auf sechs Jahre ernannt werden. Bei erkannten Verstößen kann der Rechnungshof selber nicht tätig werden, sondern kann nur Mitteilungen an die zuständigen Organe machen. Die Europäische Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt a.M. und ist vor allem für die Währungspolitik der EU zuständig. Die Preisstabilität ist das höchste Gut der Währungswächter. Die Bank ist politisch unabhängig. Der Ausschuss der Regionen ist ein wichtiges Beratungsorgan, das aus 344 Vertretern der Gebietskörperschaften besteht. Bei wichtigen regionalen Fragen, die durch die EU-Kommission aufgeworfen werden, muss das Gremium gehört werden und nimmt Stellung. Der AdR hat seinen Sitz in Brüssel. Eine beratende Funktion hat auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der als organisierte Bürgerschaft seinen Sitz in Brüssel hat. Hier sind unterschiedliche Interessengruppen, wie Arbeitgeber, Verbraucher oder auch Gewerkschaften, organisiert. Ebenfalls 344 Mitglieder sind in dem Gremium tätig.