Europawahlen

Das Parlament der Europäischen Union wird seit 1979 alle fünf Jahre neu gewählt. Die Wahlen zum Europaparlament sind direkt, frei und geheim. Das Parlament gehört zu den fünf Hauptinstitutionen der EU und repräsentiert direkt die Bevölkerung der Europäischen Union. Zu den wesentlichen Aufgaben des Parlaments gehören u.a. die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union (EU-Minister) und die parlamentarische Kontrollfunktion gegenüber der Europäischen Kommission, der Exekutive. Wichtige Aufgabe des Parlaments ist auch die Haushaltsbudgets zusammen mit der Europäischen Kommission festzulegen. Es gibt weltanschaulich-politische und grenzüberschreitende Fraktionen im Parlament wie zum Beispiel: Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne, Linke, Europakritiker etc. Nach einem bestimmten Schlüssel (Degressive Proportionalität ) hat jedes Mitgliedsland eine bestimmte Sitzanzahl an Angeordneten. Für die Sitzverteilung ist der Vertrag von Nizza greifend, da der Vertrag von Lissabon mit der neuen Sitzverteilung wahrscheinlich durch das “Nein” der Iren nicht in Kraft getreten ist. Deutschland hat dann 99 Sitze, die meisten in Europa vor Frankreich und Italien. Die gewählten Abgeordneten im Parlament spezialisieren sich in der Regel zu einem bestimmten politischen Thema und gehen durch die Fraktionen bestimmt in der Fachausschüsse des Parlaments.

Es gibt zwanzig ständige Ausschüsse, wie zum Beispiel zum Sachgebiet: Internationaler Handel, Haushaltskontrolle, Recht, Verkehr, Regionale Entwicklung, Fischerei etc. Zur Unterstützung der Abgeordneten gibt es eine Parlamentsverwaltung mit einem Generalsekretär, Generalsekretariat und zehn Generaldirektionen. Die Abgeordneten können sich zur Arbeit durch Zulagen persönliche Mitarbeiter zulegen. Die Vorsitzenden der ständigen und nicht-ständigen Ausschüsse bilden die Konferenz der Ausschussvorsitzenden, die wiederrum mit den Vorsitzenden der Parteien eng zusammenarbeiten und so die Tagesordnungen festlegen. Die Arbeit des Europäischen Parlaments läuft grenzüberschreitend sehr sachorientiert. Grundsätzlich ist das demokratische Wesen in der EU so ausgelegt, wie in Deutschland mit dem Bundestag (Europaparlament) und dem Bundesrat (EU-Ministerrat). Das Europaparlament hat allerdings kein Initiativrecht um eigene Gesetzesvorlagen einzubringen. Dieses Recht hat nur die Europäische Kommission, die ausführende Gewalt, die aus 27 bestellten Kommissaren der Mitgliedsländer besteht. Sechs Monate nach der Wahl zum Europaparlament wird diese Kommission auf fünf Jahre neu besetzt. Jeder der Kommissare ist für ein politisches Thema zuständig und für eine Verwaltungseinheit (Generaldirektion) zuständig. Der Kommission steht ein Präsident vor.

Das Mitspracherecht des Parlaments ist in gewissen politischen Bereichen bis heute eingeschränkt, zum Beispiel bei der Agrarpolitik, wo das Parlament lediglich angehört werden muss. Bei der gemeinsamen europäischen Handelspolitik muss das Parlament nicht einmal angehört werden. Man kann also die deutschen Demokratiestrukturen nur bedingt auf Europa abbilden. Grundsätzlich sollte man sich vor der Europawahl genau über die politische Kompetenz der zur Wahl stehenden Person informieren. Fachkompetenz und Erfahrung bei den sehr komplexen (teils undurchsichtigen) parlamentarischen Abläufen in Strasbourg spielt hier eine zentrale Rolle. Es gibt eine klare Trennung der Mandate. Wer für das Europaparlament kandidiert, kann zeitgleich nicht in das nationale Parlament gewählt werden. Rund 375 Millionen EU-Bürger sind an unterschiedlichen Tagen Anfang Juni 2009 wahlberechtigt für die 736 Sitze im Europaparlament.