Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die zentrale Bürgerinstitution der Europäischen Union und setzt sich seit 1997 aus gewählten Parlamentariern aus den EU-Mitgliedsländern zusammen. Die Abgeordneten werden direkt durch die Europawahl auf fünf Jahre gewählt. Das Parlament gehört zu den fünf wichtigsten Institutionen in der EU und hat durch den Vertrag von Lissabon 750 Mitglieder. Die Hauptaufgabe des Parlamentes ist das Beschließen von Gesetzen zusammen mit dem Ministerrat der EU. Darüber hinaus hat das Europäische Parlament eine Kontrollfunktion gegenüber der Europäischen Kommission. Die dritte große Aufgabe ist die Budgetierung des EU-Haushalts zusammen mit dem Ministerrat. Nach einem bestimmten Verteilerschlüssel hat jedes Land eine festgelegte Anzahl an Parlamentssitzen, die bei der Europawahl vergeben werden. Deutschland hat 99 Sitze und Österreich 17 Sitze. Innerhalb des gewählten Parlaments befinden sich die Fraktionen, die nach weltanschaulich-politischen Zielen über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten. Zu diesen Fraktionen gehören zum Beispiel: die Christdemokraten, die Sozialdemokraten, die Liberalen, die Grünen, die Linken oder auch die Europakritiker. Darüber hinaus gibt es auch fraktionslose Abgeordnete. In der Regel herrscht zwischen den Parteien eine große Konsensfähigkeit, was vor allem durch die Aufgabenstellung begründet ist. Innerhalb der Fraktionen werden die Angeordneten bestimmten Ausschüssen zugeordnet. Es gibt zwanzig ständige Ausschüsse und teils nichtständige Ausschüsse.

Mit den ständigen Ausschüssen werden die generellen politischen Aufgabengebiete abgedeckt. Es gibt zum Beispiel Ausschüsse für Recht, Haushalt, Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Fischerei etc. Die Ausschussvorsitzenden bilden die Konferenz der Ausschussvorsitzenden, die wiederrum mit den Fraktionsvorsitzenden die Arbeit in den Ausschüssen besprechen und die Tagesordnungen besprechen. Die Arbeit der Parlamentarier ist also sehr sachorientiert ausgelegt und weniger geprägt von politischen Machtspielen zwischen Regierungsparteien und Oppositionen. Die Angeordnete können durch Zuschüsse auch Mitarbeiter verpflichten, die sie in der Arbeit unterstützen. Zur Verwaltung und Unterstützung gibt es ein Generalsekretariat und einige Generaldirektionen für die Ausschüsse. Dieser Parlamentsverwaltung steht ein Generaldirektor vor. Das Europäische Parlament ist geprägt von der multikulturellen Begegnung. Alleine 23 Sprachen werden im Parlament gesprochen.

Die Arbeit des Europäischen Parlaments erstreckt sich über drei Länder. Gearbeitet wird in den Ausschüssen in Straßburg, dem Parlamentsstandort, Brüssel und Luxemburg. In der Zukunft sollen vor allem die Rechte des Parlaments gestärkt werden. Zum Beispiel hat das Parlament kein Initiativrecht, d.h., es können keine eigenen Gesetzesvorlagen eingebracht werden. Dieses wichtige demokratische Recht hat bisher nur die Europäische Kommission. Auch wird das Parlament in einigen wichtigen Fragen nur angehört, zum Beispiel in Agrarfragen. Diese und andere Dinge sollen sich nach dem Willen der Parlamentarier ändern, damit das Parlament demokratisch voll handlungsfähig wird. Grundsätzlich kann man das Europaparlament als die direkte Institution der Bürger betrachten, während die anderen Organe staatlich dominiert sind. Der Wahl zum Europaparlament durch die Europawahl kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu.