Mitgliedstaaten

Die heutige Europäische Union wurde am 01. November 1993 offiziell gegründet. In den 1950er Jahren waren es nur wenige Länder, die die damalige Europäische Gemeinschaft mitbegründeten. Zu diesen Ländern gehörten West-Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Italien und Luxemburg. Im Jahr 1973 kam es zur Norderweiterung: Großbritannien, Irland und Dänemark wurden Mitglied der EU. Norwegen trat nicht bei, da sich die Bürger per Referendum gegen die EU ausgesprochen haben. In den 1980er Jahren kamen die Länder Griechenland, Spanien und Portugal hinzu. Mitte der 1990er Jahre wurde die zweite Norderweiterung vollzogen und die Länder Schweden und Finnland wurden Vollmitglied. Auch Österreich trat der gegründeten Europäischen Union bei. Der zweite Versuch Norwegen in die Europäische Union zu holen scheiterte in dieser Zeit erneut. Zum 01. Mai 2004 kam die große Osterweiterung der EU, teils mit Staaten der ehemaligen UDSSR. Die Länder: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn wurden aufgenommen. Auch Malta und Zypern wurden Neumitglieder der Europäischen Union. Im Jahr 2007 kamen die Ostländer Bulgarien und Rumänien hinzu. Nach den Integrationsaktionen leben heute rund eine halbe Milliarde Menschen in der EU. In allen Entwicklungsepochen der EU gab es neue Kandidaten, die aufgenommen wurden. Auch in Zukunft werden neue Länder, die heute Beitrittskandidaten sind, wahrscheinlich aufgenommen.

Damit Länder offiziell aufgenommen werden können, müssen die sogenannten Kopenhagener Kriterien erfüllt werden. Diese Kriterien wurden 1993 in Kopenhagen vereinbart und dienten als Grundlage der avisierten Osterweiterung. Politische, wirtschaftliche und staatsrechtliche Kriterien müssen erfüllt werden. Grundsätzlich könnten theoretisch alle Länder Kandidaten werden, wenn sie die Grundprinzipien Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten einhalten. Zu den wichtigen politischen Kriterien gehören zum Beispiel eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung; die Wahrung der Bürger- und Menschenrechte oder die Zulassung von politischen Parteien. Die wirtschaftlichen Kriterien sind generell eine funktionierende Marktwirtschaft, die freien Handel zulässt, und die auch den Druck des europäischen Binnenmarkts aushält. Natürlich müssen alle staatlichen Rechtsakte mit der EU verbindlich angenommen werden. Sekundäre Rechtsakte, wie Verordnungen, Richtlinien oder Entscheidungen der EU, gehören ebenso dazu, wie die Verbindlichkeitserklärung zu Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Ob alle jetzigen und zukünftigen Mitgliedsländer alle geforderten Kriterien erfüllten oder erfüllen ist letztendlich eine politische Entscheidung.

Aktueller Beitrittskandidat ist Kroatien, das 2009 zur EU beitreten sollte. Man schätzt heute, das Kroatien eventuell 2010 oder später beitreten könnte. Auch Mazedonien möchte der EU aktuell beitreten. Seit Ende der 1990er Jahre hat die Türkei einen Beitrittskandidaten-Status. Seit dem Jahr 2005 laufen die Verhandlungen mit der Türkei. Gerade die Türkei spaltet die Befürworter und Kritiker. Es gibt Länder, die den Beitritt befürworten und einige die in kategorisch ablehnen. Gerade in Deutschland ist dies ein innenpolitisches Thema. Das Thema wird sicherlich in den nächsten Jahren ein überaus spannendes werden, das die Zukunft Europas mit bestimmen wird. Vor 2020 können die Balkanländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien beitreten, sofern sie die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Einen Sonderstatus hat bisher die Ukraine, die ein besonderes Abkommen auf assoziierende Art mit der