Stiftungen

Stiftungen sind wichtige Organe in der demokratischen Bürgergesellschaft. Stiftungen gibt es schon seit vielen Jahrhunderten. Gerade ab den 1980er Jahren sind viele Stiftungen in Deutschland entstanden. Die Konjunktur bei Stiftungen hält immer noch an, so wurde die 1.000er Marke an rechtsfähigen Stiftungsneugründungen nach bürgerlichem Recht im Jahr 2007 in Deutschland übersprungen. Neben den rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts gibt es auch einer Vielzahl an unselbstständigen Stiftungen oder Stiftungen des öffentlichen Rechts. Gerade auch durch die Nöte der staatlichen Finanzhand haben die Stiftungen eine wichtige Rolle für das Gemeinwesen. Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger spielt eine zentrale Rolle, um die Stiftungen mit Leben zu erfüllen. Die meisten rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts gibt es in den führenden Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg sowie in der Hansestadt Hamburg. Die höchste Dichte von rechtsfähigen Stiftungen findet man in den Städten Frankfurt a.M., Würzburg, Hamburg, Oldenburg, München oder Bonn. Rund 70 Prozent der Stifter sind natürliche Personen. Vor allem der Anteil an Stifterinnen ist kontinuierlich über die Jahrzehnte gewachsen. Unterschiede gibt es zwischen West und Ost bezüglich des Stiftungszwecks. Vor allem für soziale Zwecke werden Stiftungen in Ost und West geführt. Im Westen spielen vor allem die Themen Wissenschaft, Forschung, Bildung und Erziehung eine Rolle, während im Osten die Themen Kunst und Kultur mehr besetzt sind. Auch das Thema Umweltschutz spielt heute eine größere Rolle bei den rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Seit 1990 hat sich der Bestand an Stiftungen in der Bundesrepublik verdreifacht. Zu den größten Stiftungen privaten Rechts in Deutschland gehören: die Robert-Bosch-Stiftung, die Dietmar-Hopp-Stiftung, die Landesstiftung Baden-Württemberg, die Else Kröner-Fresenius-Stiftung, die Volkswagen-Stiftung und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt.

Stiftungen sind zumeist als rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts organisiert. Es gibt aber auch andere Stiftungsformen wie zum Beispiel den Stiftungsverein oder eine Stiftungs-GmbH. Vor allem auf Grund der staatlichen Aufsicht gründen viele Stifter eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, um sicherzustellen, das der Stiftungszweck langfristig bestand durch die Aufsicht hat. Andere Stiftungsformen werden hingegen eher verwendet, wenn die Stiftung flexibler sein soll. Eine rechtfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts wird meistens durch die einseitige Willenserklärung des Stifters ins Leben gerufen. Die rechtlichen Grundlagen schafft §§ 80 ff. BGB sowie die Stiftungsgesetze der Länder. Durch die Willenserklärung des Stifters (Stiftungsgeschäft) wird eine Satzung festgeschrieben, die u.a. den Zweck der Stiftung und das Stiftungsvermögen definiert. Eine nicht-rechtsfähige Stiftung wird durch einen Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder eröffnet. Auch hier wird eine Satzung ins Leben gerufen. Oftmals haben solche unselbstständigen Stiftungen Gremien, die über die Verteilung der Mittel entscheidet. Hier ist das Zivilrecht anhängig. Unselbstständige Stiftungen unterliegen nicht der staatlichen Aufsicht. Die Stiftungsaufsicht wird in der Regel durch eine Aufsichtsbehörde der Länder durchgeführt. Stiftungen können sowohl gemeinnützige als auch private Zwecke haben. Wird die Allgemeinheit nach den staatlichen Kriterien unterstützt, so kann die Stiftung als gemeinnützig eingestuft werden.

Die Stiftungsbehörde erkennt die Gemeinnützigkeit an. Nach Anerkennung muss ein Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt werden. Die gemeinnützigen Stiftungen sind steuerbefreit und zum Spendenabzug berechtigt. Spenden können zum Beispiel zu gemeinnützigen Stiftungen durch das deutsche Einkommenssteuergesetz (Paragraph 10b, Steuerbegünstigte Zwecke) bis zu 20 Prozent der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Nicht-gemeinnützige Stiftungen genießen keine steuerlichen Vorteile. Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements aus dem Jahr 2007 hat die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter nochmals verbessert. Man sieht daran, dass Stiftungen in Deutschland eine zentrale Rolle für das Gemeinwesen haben. Der deutsche Dachverband für das Stiftungswesen ist der Bundesverband Deutscher Stiftungen in Berlin, der zahlreiche Informationen und Services anbietet.