Frauenbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte haben wichtige Aufgabe, um die Gleichberechtigung der Frauen in Behörden und Unternehmen zu gewährleisten. Gleichstellungsbeauftragte sind in den Kommunen auch in der Bürgerinformationen und die Jugendarbeit tätig. Auf Bundesebene gibt es das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und den Gerichten des Bundes. Ziel des Gesetzes ist es, die Gleichstellung zu gewährleisten und Diskriminierungen auf Grund des Geschlechtes zu unterbinden. Frauen werden gefördert, um die Missstände abzubauen. Auch soll das Grundthema Familie und Erwerbsleben gefördert werden. Alle Beschäftigen sind verpflichtet diese Gleichstellung zu befördern. In jeder Dienststelle mit regelmäßig hundert Beschäftigten muss eine Gleichstellungsbeauftragte von den beschäftigten Frauen geheim gewählt werden. Die Gleichstellungsbeauftragte und die gewählte Vertreterin werden für vier Jahre gewählt. Bestimmte Entlastungsregelungen sollen die Arbeit der Frauenbeauftragten erleichtern. Auch bei Personalfragen wie Einstellungen ist die Gleichstellungsbeauftragte einzubeziehen. Auf Landesebene gibt es in den Bundesländern adäquate Landesgleichstellungsgesetze. Jedes Bundesland hat hierzu eigene Gesetze erlassen, die sich auch auf die kommunale Verwaltung auswirken. Die Chancengleichheit wirkt sich auf alle Behörden in den Ländern aus und basiert auf den Forderungen des bundesweiten Gleichstellungsgesetzes.

Auch hier spielen die aktive Förderung der Frauen und der Schutz vor Diskriminierung eine zentrale Rolle. Die Position der Gleichstellungsbeauftragten ist in den letzten Jahren zunehmend gestärkt worden. Es gibt auch kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die in den Gemeinden und Städten tätig sind, und die Rechte der Frauen wahren. Hierzu gibt es spezielle Regelungen, die sich durch die Landesgesetze ergeben. In Deutschland gibt es eine Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros, wo Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte zusammengeschlossen sind. Der Informationsaustausch auf Bundesebene spielt eine wichtige Rolle. Der Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland hat seinen Sitz in Berlin und führt alle 18 Monate eine Bundeskonferenz durch, Die Bundeskonferenz dient als frauenpolitisches Forum der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten, die sich immer mehr vernetzt organisieren und seitens der politischen Verantwortlichen Gehör verschaffen. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben wichtige Funktionen in den Gemeinden und Städten, damit die Frauenpolitik vor Ort eingebunden wird in die lokale Politik. Themen wie Frauenförderung im Erwerbsleben oder sexueller Missbrauch sind wichtige Themen der beauftragten Frauen. Hier geht es auch um Themen wie die schulische Gleichstellung von Mädchen und die Jugendarbeit.