Frauenhäuser

Nach offiziellen Studien sind vor allem Frauen und die Kinder häuslicher Gewalt ausgesetzt. Kinder sind auch oft indirekt betroffen durch die Wahrnehmung der Gewalt in den Ehen und Partnerschaften. Seit dem Jahr 2002 gibt es in Deutschland das Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Durch das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen wurde eine Rechtssicherheit bei häuslicher Gewalt geschaffen. In Notsituationen muss die Polizei gerufen werden. Die Benachrichtigungen der Einsatzzentralen können auch Menschen wahrnehmen, die Zeuge solcher akuten Geschehnisse sind. Es gibt geschulte Einsatzkräfte für solche Fälle bei der Polizei. Die Opfer von häuslicher Gewalt haben heute sehr viel stärker Schutzrechte, als dies vor dem Jahr 2002 der Fall war. Zum Beispiel kann ein Hausverbot vom Gericht ausgesprochen werden. In den Städten gibt es teilweise auch ehrenamtliche Helfer, die sich den Opfern annehmen. Die Frauenhäuser spielen bei der akuten Hilfe von Frauen und ihrem Kindern eine wichtige Rolle. Oft sind die Frauenhäuer die letzte Zufluchtsstelle für Frauen und Kinder, die parteiliche Hilfe brauchen. Die Frauenhäuser in den Bundesländern sind zumeist gemeinnützige Vereine, die staatliche Förderungen bekommen. Im Zuge der Frauenbewegung sind viele Frauenhäuser Ende der 1970er Jahren gegründet worden. Die Unterkunft in Frauenhäusern ist für die Betroffenen kostenlos. Nach dem Sozialgesetzbuch II § 36a, Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus, werden die Leistungen der Häuser abgerechnet.

Die Frauenhäuser kooperieren mit vielen Experten wie Rechtsanwältinnen, Sozialarbeiterinnen oder Psychologinnen. Die Frauen können so fachkundige Beratungen über die Frauenhäuser wahrnehmen. Die Frauen werden auch zu Behörden begleitet und beraten. Die Adressen der Frauenhäuser sind anonym und der Zutritt für Männer in der Regel verboten. Die Mitarbeiterinnen verabreden sich mit den Betroffenen zuerst an einen vereinbarten Punkt, um die Anonymität der Häuser zu wahren. Man bekommt die Telefonnummern über die Auskunft. Die Unterbringung geschieht in der Regel schnell und unkompliziert. Soweit man es schafft, sollte man die wichtigsten Unterlagen wie Personalausweis, Pass, Aufenthaltserlaubnis, Krankenversicherungskarte, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Lohnsteuerkarte, Bankkarte, Sparbücher oder Führerschein mitbringen. Für die Kinder sind vor allem Kleidung und Schulsachen wichtig. Frauen, die kein Geld haben, werden über die Ämter evtl. mit Sozialhilfe ausgestattet. Frauenhäuser findet man heute fast in jeder Stadt. Auch Frauen, die Drohungen erhalten, Beschimpfungen erleiden, Ausgehverbot bekommen oder anderen Repressalien ausgeliefert sind, können sich an die Frauenhäuser wenden. Der Aufenthalt ist natürlich freiwillig. Man kann die Frauenhäuser jederzeit wieder auf eigenen Wunsch verlassen. Die Konfession oder Nationalität spielt keine Rolle in den Frauenhäusern.