Kinder, Jugendliche und Eltern haben viele Möglichkeiten sich in Behörden und Organisationen beraten zu lassen. Es gibt Beratungsstellen der Städte und Landkreise. Vor allem die Jugendämter sind hierfür zuständig. Die Jugendämter haben einen generellen Jugendschutzauftrag. Zur Jugendhilfe der kommunalen Jugendbehörden gehören zum Beispiel die Förderung der Jugendarbeit oder Hilfen zur Erziehung. Jugendämter können und müssen unter bestimmten Umständen Kinder und Jugendliche in Inobhut nehmen. Die rechtlichen Regelungen sind durch den Paragraf 42 des Sozialgesetzbuches VIII geregelt. Hilfen bekommen Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenssituationen auch über Streetworker oder in den Jugendzentren, Jugendhäusern oder Jugendclubs. Mädchen oder junge Frauen können sich an die Frauenzentren in den Städten oder direkt an die Frauenhäuser wenden. In vielen Städten gibt es Hotlines für Menschen, die mit Gewalt konfrontiert sind. Grundsätzlich sollte man bei angedrohter Gewalt oder einer Gewaltsituationen immer die Polizei rufen, dies betrifft auch Menschen, die von akuten Gewalttaten Kenntnis erlangen. Es gibt geschulte Polizisten, die weitere Schritte einleiten. In den Städten und Landkreisen gibt es viele Beratungen von Seiten der Wohlfahrtsverbände, dem deutschen Caritasverband, dem Diakonischen Werk oder der Arbeiterwohlfahrt. Junge Menschen im Alter von 14-21 Jahren können sich zum Beispiel an das Online-Beratungsangebot für Jugendliche der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke) wenden. Hier kann man zum Beispiel über Probleme in der Schule und zu Hause oder über Probleme mit Freunden reden. Zur Beratung muss man sich registrieren lassen. Man kann Einzelberatungen bekommen oder auch Chaten. Es gibt zum Beispiel spezielle Themenchats oder auch Gruppenchats.
Beratungen zum Thema Alkohol, Tabletten, Drogen oder auch der ungewollten Schwangerschaft bekommt man in den Städten auf den Behörden für Soziales. Es gibt auch in den Städten Suchtberatungszentren. Online findet man Suchtberatungsangebote für Jugendliche und Eltern zum Beispiel auf den Suchtberatungsseiten der Caritas oder der Diakonie. Die Online-Angebote umfassen auch Themen wie Glückspielsucht, Computersucht oder Essstörungen. Über die Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bekommt man zum Beispiel Informationen zu Essstörungen wie Magersucht, Ess-Brech-Sucht oder Binge-Eating-Desorder. Auch das Thema Männer und Esssucht wird behandelt. Es gibt eine Telefonberatung über die Seite und eine Beratungsstellensuche nach Bundesland, Ort und Postleitzahl. Viele Stiftungen für Essstörungen bieten zahlreiche Informationen zu diesem Themen, ebenso gibt es private Themenseiten, die sich den zunehmenden Problemen bei Essstörungen annehmen. In den Städten Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Nürnberg gibt es eine gemeinsame Sucht & Drogen Hotline (01805/313030). Es gibt bei Kummer von Kindern Nummernnetze von der Stiftung Deutsche Kinder-, Jugend- und Elterntelefone. Es gibt zwei bundesweite Nummernnetze, die 0800-1110333 und 0800-1110550, die kostenlos, anonym und vertraulich helfen. Es gibt analog auch eine Internetberatung für Kinder und Jugendliche. Unter Kinderundjugendtelefon.de findet man die Angebote.