Jugendhilfe

Die Jugendhilfe in Deutschland beruht auf vielen Leistungen der zuständigen Behörden und Wohlfahrtsverbände, die Kinder, Jugendliche und junge Menschen zu Gute kommt. Die rechtlichen Grundlagen legt das Sozialgesetzbuch VIII. Seit dem Jahr 2005 gibt es das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz, das sich zum Beispiel ergänzend mit den Themen Kinderwohlgefährdung oder zur Tagesbetreuung auseinandersetzt. Im Jahr 2004 wurde Tagesbetreuungsgesetz in der Kinder- und Jugendhilfe eingeführt. Kinder sind nach gängigen Definitionen Menschen unter 15 Jahren. Jugendlich definiert man in der Altersgruppe 15-18 Jahren und Heranwachsende werden in der Altersgruppe 18-21 Jahren zusammengefasst. Der Oberbegriff des jungen Menschen steht für Menschen bis 27 Jahren. Das Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe wird in §1 des Sozialgesetzbuches VIII generell beschrieben. In Absatz 1 und 2 heißt es: “Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.” (2) “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die Kernzeile der Jugendhilfe sind in Absatz 3 beschrieben: “Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere: junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen - Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen - dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.”

Zu den Leistungen der Jugendhilfe gehören zum Beispiel die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in zahlreiche Freizeiteinrichtungen wie Jugendzentren, Jugendclubs oder Kinder- und Jugendhäusern. Weitere wichtige Leistungen beziehen sich auf die Themenfelder: Jugendsozialarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, die Förderung der Jugendverbände, die Kinderbetreuung, die Hilfen in der Erziehung, oder auch Hilfen für körperlich und psychisch behinderten Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus spielen Themen wie die Beratungen zur Familienförderung oder die wichtige Kindertagesbetreuung wichtige Rollen. Die Jugendsozialarbeit begleitet individuell junge Menschen ab 12 Jahren, die sozial benachteiligt sind. Die integrierte Jugendhilfe richtet sich auch an Kinder unter 14 Jahren. Kernziel bei den Hilfen in der Erziehung ist die Gewährleistung des Wohles der Kinder. Es existieren hier viele Hilfeleistungen, wie zum Beispiel die Erziehungsberatung, die soziale Gruppenarbeit, die sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehung in einer Tageseinrichtung, das betreute Wohnen, oder die Heimerziehung. Die Heimerziehung der Kinder und Jugendlichen ist in §34 SGB VIII geregelt. Spezielle Regelungen gibt es für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche.

Die Durchführung der Hilfen unterliegt den Sozialpädagogen, Erziehern, Heilpädagogen, Therapeuten oder Psychologen. Ein generelles Problem steht seit Jahren zur Diskussion, nämlich der Rechtsanspruch der Kinder und Jugendlichen, da die Sorgeberechtigten meist die Eltern sind. Über spezielle Hilfepläne werden die Kinder und Jugendlichen in die Hilfemaßnehmen eingebunden. Ein großes Problem bei der Kinder- und Jugendhilfe sind die finanziellen Ausstattungen der Kommunen, die oft gerade hier Streichungen vornehmen müssen. Zu den anderen Aufgaben der Jugendhilfe gehören in Deutschland zum Beispiel auch die intensive sozialpädagogische Betreuung von Einzelnen, die Mitwirkung bei Gerichtsverfahren oder der soziale Eingriff, wenn das Wohl der Kinder gefährdet ist. Die rechtlichen Bestimmungen zum Kindeswohl und den notwendigen Eingriffen des Staates wurden im Laufe der Zeit immer präziser gefasst. Es geht hier um eine erhebliche körperliche und seelische Gefährdung der Kinder und Jugendlichen oder auch immer öfter um eine Vernachlässigung von Minderjährigen. Der Staat muss bei begründeten Vorfällen in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen und das Wohl des Kindes in den Vordergrund stellen. Problematisch sind oft Situationen bei Gewalt in der Familie oder auch bei Sorgerechtsfragen in Scheidungsfällen.

In der Jugendhilfe spielt neben der verpflichtenden Jugendhilfe der öffentlichen Einrichtungen vor allem die Arbeit der freien Träger eine große Rolle. Die führenden Wohlfahrtsverbände haben einen gesetzlich anerkannten Status in der Kinder- und Jugendhilfe. Zu diesen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege gehören zum Beispiel: die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk oder der Paritätische Wohlfahrtsverband. Zu den freien Trägern gehören zum Beispiel auch die SOS-Kinderdörfer. In rund 470 SOS-Kinderdörfern in über 130 Ländern werden bedürftige Kinder in den Wohnanlagen betreut. In Deutschland und Österreich sind es vor allem Sozialwaisen, die von den Eltern vernachlässigt werden und über das Jugendamt vermittelt werden. Der Begründer der SOS-Kinderdörfer ist Österreicher Hermann Gmeiner, der 1949 die soziale Organisation gründete. Alle sozialen Organisationen sind vor allem auch auf die Spenden der Bürger angewiesen, um ihr soziales Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe ausreichend zu finanzieren.